Erstellung von Gutachten für Fahrzeuge und Geräte
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung von Gutachten für Fahrzeuge und Geräte
Im Zuge des zentral geführten Betriebes müssen Möglichkeiten zur Fahrzeug- und Gerätebegutachtung geschaffen werden.
Der Dienstleister soll über eine Online-Plattform beauftragt werden, Fahrzeuge oder Geräte für den Verkauf (Wertgutachten) zu begutachten und zu bewerten.
Derzeit wird von einem jährlichen Verkaufsbestand von ca. 1.500 Fahrzeugen, 1.000 Geräten und Sonderfahrzeugen (z.B. Radlader, Kräne o.ä.) ausgegangen. Für Pkw und Lkw kann gelegentlich die Erstellung von Kaskogutachten notwendig werden. Die Anzahl der Kaskogutachten beträgt ca. 10% der Wertgutachten.
Der Leistungszeitraum beginnt mit Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber und endet am 31.12.2022. Der Vertragszeitraum kann maximal zweimal um weiteres ein Jahr verlängert werden.
Der Auftragnehmer stellt eine funktionstüchtige, technisch einwandfreie und gewartete Online-Plattform zur Beauftragung von Unfall- und Wertgutachten für Fahrzeuge und Geräte zur Verfügung. Über die Plattform können alle Beauftragungen und deren aktueller Stand eingesehen werden. Sie beinhaltet alle gefertigten Dokumente und ermöglicht deren Download. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass innerhalb von 2 Werktagen (für Pkw), innerhalb von 5 Tagen (für Lkw) und innerhalb von 10 Tagen (für Sonderfahrzeuge und Geräte), nach Beauftragung, die beauftragte Dienstleistung vorgenommen wird. Zwei Werktage nach Begutachtung liegt in digitaler Form ein Gutachten oder eine Bewertung vor. Das Produkt wird, je nach Art der Beauftragung, per Mail oder Schnittstelle übermittelt. Die Rechnungslegung erfolgt für Kaskogutachten pro Gutachten digital und wird per Mail an den Auftraggeber versandt. Rechnungen zu Wertgutachten für Fahrzeuge und Geräte werden als Sammelrechnung pro Niederlassung ebenfalls per Mail monatlich versandt. Der Auftragnehmer rechnet allein die geleisteten Tätigkeiten mit dem Auftraggeber ab, Rechnungen Dritter werden nicht akzeptiert.
Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die Dienstleitungen deutschlandweit entweder am Stand-ort des jeweiligen Fahrzeugs oder Geräts oder je nach Bedarf des Auftraggebers an einem nahege-legenen Standort des Auftragnehmers zu erbringen.
Option zur Verlängerung der Vertragslaufzeit: Der Vertragszeitraum kann maximal zweimal um weiteres ein Jahr verlängert werden
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123,124 GWB. Hierfür ist das Formblatt F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu verwenden, das den Vergabeunterlagen. Diese Erklärung ist vom Bieter, von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von jedem Unternehmen vorzulegen, auf dessen wirtschaftliche und finanzielle bzw. auf deren technische und berufliche Leistungsfähigkeit sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (§ 47 VgV) beigefügt ist.
2. Eigenerklärung zur Bieterstruktur, das heißt, ob sich der Bieter als Einzelbieter, Bietergemeinschaft, unter Berufung auf Unterauftragnehmer oder unter Berufung auf eignungsverleihende andere Unternehmen am Vergabeverfahren beteiligt. Die Erklärung ist von jedem Bieter und jeder Bietergemeinschaft einzureichen. Hierfür ist das Formblatt F-BS zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
3. Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis pro Wirtschaftsteilnehmer. Der Nachweis ist vom Bieter, von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem Unterauftragnehmer vorzulegen. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein.
1. Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung vorhanden ist oder alternativ im Auftragsfall abgeschlossen und nachgewiesen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird.
Hierfür ist das Formblatt F-3.1 zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.Die Betriebs-/bzw. Berufshaftpflichtversicherung hat Vermögensschäden von mind. 5 Mio € je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr abzudecken.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abrufberechtigung: Die Autobahn GmbH des Bundes und die Niederlassungen sind berechtigt, auf eigene Rechnung Leistungen aus der Rahmenvereinbarung abzurufen.
Niederlassungen:
NL Nord Heidenkampsweg 98, 20097 Hamburg NL Nordost An der Autobahn 111, 16540 Hohen Neuendorf (OT Stolpe) NL Ost Magdeburger Straße 51, 06112 Halle NL Nordwest Gradestr.18-20, 30163 Hannover NL Westfalen Otto-Krafft-Platz 8, 59065 Hamm NL Rheinland Hansastr. 2, 47799 Krefeld NL West Bahnhofsplatz 1 - 3, 56410 Montabaur NL Südwest Augsburger Straße 744, 70329 Stuttgart NL Nordbayern Flaschenhofstraße 55, 90402 Nürnberg NL Nordbayern, Bayreuth Wittelsbacherring 15, 95444 Bayreuth NL Südbayern Seidlstraße 7 - 11, 80335 München
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen /Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Etwaige Rügen sind über die eVergabe Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriftenvor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber demAuftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; derAblauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in derBekanntmachungbenannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen DE Standardformular 2 Auftragsbekanntmachung 10 erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabedes §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber;
auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).