Istein+Kleinkems, Bahnsteigerhöhung, Planungen Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI47873
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Istein+Kleinkems, Bahnsteigerhöhung, Planungen
Karlsruhe
Planung Verkehrsanlagen, technische Ausrüstung, technische Streckenausrüstung, Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Vermessung, usw.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Istein+Kleinkems, Bahnsteigerhöhung, Planungen
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01109
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Karlsruhe
Planung Verkehrsanlagen, technische Ausrüstung, technische Streckenausrüstung, Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Vermessung, usw.
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
LÄA 01: Im Planungsbereich Bahnsteig 1 Kleinkems findet ein Koordiantenwechsel statt der zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Vermessungs- und Planungsleistungen nicht bekannt war. Für eine korrekte BIM Planung wird ein einheitliches Koordinatensystem benötigt. Nach Rücksprache mit der DB Netz muss das aktuelle System (GK) auf DBRef umgestellt werden. Diese Leistung ist im HV nicht enthalten, wird aber für die korrekte Leistungserfüllung benötigt.
Vermessungsleistungen sind vergeben, beauftragt und durchgeführt. Das eingesetzte Ingenieurbüro ist mit der Sachlage vertraut und kann die Zusatzleistung so sehr wirtschaftlich und mit geringem Zusatzaufwand erbringen. Die Leistung auszuschreiben würde zu einem extremen Projektverzug führen, was in Anbetracht der geringen Mehrkosten unverhältnismäßig ist. Zudem würde sich nur schwer ein Ingenieurbüro finden lassen, dass in ein laufendes Projekt einsteigt, wo bereits ein GU und Vermesser vertraglich gebunden ist.