BALX Bestandserhalt EG am Bf. Alexanderplatz BIM-Planungen Lph 1-4, Option Lph 5-7 Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52092
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BALX Bestandserhalt EG am Bf. Alexanderplatz BIM-Planungen Lph 1-4, Option Lph 5-7
Die Maßnahme umfasst die Planung in den Lph 1-4 und als Option die Lph 5-7 für den Bestandserhalt des Empfangsgebäudes Bf. Berlin-Alexanderplatz. Inhalt der zu planenden Maßnahme ist unter anderem auch die Erweiterung und Neuorganisation der Mietflächen des Empfangsgebäudes. Das Ziel der Maßnahmen ist eine langfristige Sicherung und Steigerung der Vermietungslöse zu erreichen, die Attraktivität des Standorts zu erhöhen und die Kundenzufriedenheit zu steigern. Die zu planenden Anlagen und Installationen befinden sich in der Bahnsteigebene, im Erdgeschoss und Untergeschoss (inklusive Kellerbereich) des Bf Berlin-Alexanderplatz. Teilweise sind die Außenbereiche an der Gontardstraße und Dircksenstraße mit zu berücksichtigen.
Sämtliche Maßnahmen für den Umbau und die Herstellung baulicher Anlagen, als auch von Flächenmarkierungen, in Zusammenhang mit dem Bestandserhalt des Empfangsgebäudes sind zu planen und abzustimmen. Brandschutztechnischen Erfordernisse sind für den Hochbau zu berücksichtigen und diese entsprechend in das Projekt mit einzubeziehen. Die folgende Baumaßnamenbeschreibung bezieht sich lediglich auf den Bestandserhalt des Empfangsgebäudes Bf. Berlin-Alexanderplatz, da die Planung der brandschutztechnischen Ertüchtigung des Bf. in einem Parallelprojekt erfolgt. Die Baustelleneinrichtung auf dem Bahnhofsvorplatz ist in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde zu planen. Der gesamte Bf. Berlin-Alexanderplatz steht unter Denkmalschutz. Bei Veränderung seines Erscheinungsbilds ist eine Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde erforderlich.
Zu beplanenden Teilbereiche:
Erstellung Ver- und Entsorgungskonzept Wirtschaftshof
Flächenmarkierung Be- und Entladezone im Bereich Anlieferzone
Erweiterung und Umbau Sanitärbereich, Umkleide- und Aufenthaltsräume für Personal
Erweiterung Mietfläche
Ersatz die öffentliche Fahrtreppe durch interne feste Treppe mit Einhausung
Auffangwannen für eindringendes Wasser (z.B. aus den Gleiströgen) in Mietereinheiten erneuern
Nachrüstung taktile Ausstattung der Bestandstreppenanlagen
Teilweiser Umbau/ Instandhaltung Eingangsanlagen
Teilweiser Umbau/ Neubau Innen- und Außenfassaden (inkl. Markisen und Außenbeschattung)
Werbeanlage der Mietbereiche
Erneuerung Toranlagen zum Müllplatz
Erstellung Möblierungskonzept im Außenbereich der Mietflächen inkl. Abstimmung mit Behörden
Tragwerksplanung
Die Tragwerksplanung für alle beplante Bereiche ist zu erbringen.
Wasser/ Abwasser- und Sanitäranlagen und Sammelfettabscheider
Die vorhandenen Sanitäranlagen sind hinsichtlich des technischen Zustandes zu untersuchen und ggf. instand zu setzen oder zu erneuern. Dabei ist der technische Zustand den zukünftigen Erfordernissen des neuen Nutzungskonzeptes anzupassen, sowie die Konformität auf aktuell geltende Richtlinien und Vorschriften zu prüfen. Das betrifft die Rohrleitungssysteme, Ver- und Entsorgung, die Hebeanlagen und die Fettabscheider. Des Weiteren soll ein/ je nach Erfordernis auch mehrere neue Sammelfettabscheider geplant werden. Vorbereitungsräume benötigen einen Wasser- und Abwasseranschluss. Die neu herzustellenden Automatenaufstellplätze sind mit Wasseranschluss mit separaten Zählerplatz auszustatten.
Heizungsanlagen und Wärmeversorgung
Die vorhandene Heizungsanlage ist hinsichtlich des technischen Zustandes und der Wärmebilanz zu untersuchen. Dabei ist insbesondere zu überprüfen, ob die vorliegende Heizleistung und der technische Zustand den zukünftigen Erfordernissen des neuen Nutzungskonzeptes sowie den aktuell geltenden Richtlinien und Vorschriften noch entsprechen. Ggf. sind die entsprechenden Erneuerung bzw. Ergänzungen zu planen.
Elektrotechnik
Zu planen ist die Erneuerung der Wechselsprechanlage und der Lichtsteuerung des Wirtschaftshofs, Ausstattung der Mietereinheiten mit Mieterübergabekasten (MÜK), Zähler inkl. aller Zuleitungen, Lagerräume der Mietereinheiten sind zusätzlich mit Steckdosen, Beleuchtung und jeweils mit eigenem Zähler auszustatten.
Für die neu hergestellte Automatenaufstellplätze sind mit Elektroanschluss mit separaten Zählerplatz auszustatten.
Für das Werbekonzept der Firma Ströer sind Elektroanschlüsse zu planen.
Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen
Herstellung LAN-Kabel zu allen Mietereinheiten (jeweils zum Mieterübergabekasten).
Sämtliche Automatenaufstellplätze sind mit Datenanschlüsse zu planen.
Für das Werbekonzept der Firma Ströer sind Datenanschlüsse zu planen.
Umbau Fahrtreppe
Die im Bestand vorhandene Fahrtreppe, vom Untergeschoss ins Erdgeschoss des Empfangsgebäudes wird durch eine feste Treppe ersetzt.
BIM Planungsleistungen in den Lph 5-7
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
-Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Berufs-gruppen
-Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
Falls beabsichtigt ist, für bestimmte Leistungen oder Tätigkeiten Subunternehmer einzusetzen, so sind diese Firmen/Ing.-Büros in den Teilnahmeunterlagen zu benennen und deren vorgesehener Leistungsumfang darzustellen; die Aussagen sind durch entsprechende aktuelle Referenzen, aus denen die Eignung der Subunternehmer zweifelsfrei hervorgeht, zu untersetzen.
Für vorgesehene Subunternehmer sind darüber hinaus die Nachweise gemäß VI.3 (vgl. EU-Bekanntmachungstext) zu führen.
-Nachweis über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (in Tabellenform ist anzugeben: Projekt/Objekt, Auftraggeber, anrechenbare Baukosten (abK) und/oder Auftragssummen, Leistungsbild/Leistungsumfang)
Mindestanforderungen gem. Inhaltsverzeichnis Ausschluss-Eignungskriterien
Der AG behält sich vor, ergänzende Aufklärungen, Unterlagen oder Auftraggeberbestätigungen zu den Referenzprojekten nachzufordern und Referenzen mit unrichtigen Angaben auszuscheiden.
-Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung
Detailanforderungen gem. Inhaltsverzeichnis Ausschluss-Eignungskriterien
-Nachweis der Erfahrungen der eingebundenen Fachplaner mit vergleichbaren Objekten
Mindestanforderungen gem. Inhaltsverzeichnis Ausschluss-Eignungskriterien
-BIM-spezifische Eignungskriterien:
Nachweis über das Vorhandensein von mindestens einem Arbeitsplatz mit BIM-fähiger CAD-Software (objektorientiert).
Nachweis der Verfügbarkeit von mindestens einem in der BIM-Methodik und der BIM unterstützenden Software geschulten Mitarbeiter.
Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt oder anderweitiger praktischer Erfahrung mit der BIM-Methodik wie z.B. die Begleitung von Forschungsvorhaben oder das Durchführen von Schulungen/ Seminaren.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3
Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
-Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/)
oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
-Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten.
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Die Vergabe wird über das Vergabeportal der Deutsche Bahn AG durchgeführt (https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/). Die Vergabeunterlagen werden gem. I.3 über das Vergabeportal der Deutsche Bahn AG zur Verfügung gestellt, ohne dass eine Registrierung erforderlich ist. Der Auftraggeber und Unternehmen kommunizieren ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG. Hierfür ist eine Registrierung erforderlich. Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache. Auch Angebote sind ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere solche per Telefax oder per E-Mail, sind nicht zulässig. Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, regelmäßig Einsicht in ihr Postfach des Vergabeportals der Deutschen Bahn AG zu nehmen und dort hinterlegte Informationen/Dokumente abzurufen. Unternehmen, die sich nicht registriert haben, sind dazu aufgefordert, sich in eigener Verantwortung über Aktualisierungen, Korrekturen und Informationen zu informieren, die auf dem o.g. Portals eingestellt werden. Bei technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutschen Bahn AG können sich Unternehmen an die kostenlose Bieterhotline wenden. Die Kommunikationsdaten sind auf dem o. g. Vergabeportal aufgeführt.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.