Bauüberwachungsleistungen für den Ausbau Bahnsteige Bf Metzingen (OLA/50 Hz/LST) Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI53542
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachungsleistungen für den Ausbau Bahnsteige Bf Metzingen (OLA/50 Hz/LST)
Bauüberwachungsleistungen für den Ausbau Bahnsteige Bf Metzingen (OLA/50 Hz/LST)
BÜB OLA/50 Hz/LST
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge nach einem Verfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb wurden keine wirtschaftlichen Angebote abgegeben. Da die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags nicht grundlegend geändert werden, kann der Auftrag somit im Verhandlungsverfahren ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb vergeben werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bauüberwachungsleistungen für den Ausbau Bahnsteige Bf Metzingen (OLA/50 Hz/LST)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.