Technische Gase & VE-Wasser, CVK, Geb. 0703 Referenznummer der Bekanntmachung: AB 42/21
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Gase & VE-Wasser, CVK, Geb. 0703
Der Auftrag umfasst die Ausstattung eines Laborneubaus am Standort Campus Virchow-Klinikum (CVK) mit technischen Gasen und VE-Wasser.
Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Berlin
Standardlos
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Unternehmensreferenzen (08/2018 - 07/2021): Nachzuweisen sind Unternehmensreferenzen aus dem Zeitraum von 08/2018 bis 07/2021 über ausgeführte Baumaßnahmen, die im Hinblick auf den Umfang, die Ausführungsweise und den Schwierigkeitsgrad mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. - Gefordert sind mind. 3 vergleichbare Unternehmensreferenzen aus dem Zeitraum von 08/2018 bis 07/2021. Der Auftragswert muss bei jeder der 3 Unternehmensreferenzen mind. [Betrag gelöscht] EUR (brutto) betragen.
2. Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre: Gefordert ist die Angabe des Jahresumsatzes (brutto) mit vergleichbaren Bauleistungen der letzten 3 Geschäftsjahre (2018, 2019 und 2020). Diese Angaben sind im Vordruck V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung) zu tätigen.
3. Eigenerklärung zur Eignung (V 124.H F): Einzureichen ist das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (V 124.H F) oder der Nachweis über die Präqualifizierung für die ausgeschriebenen Leistungen.
zu Eignungskriterium 2: Nachzuweisen ist ein Jahresbruttoumsatz mit vergleichbaren Bauleistungen i. H. v. mind. [Betrag gelöscht] EUR in jedem Jahr der letzten 3 Geschäftsjahre (2018, 2019 und 2020).
siehe Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle der Charité - Universitätsmedizin Berlin
Keine Personen sind befugt an der Angebotseröffnung teilzunehmen, § 14 EU VOB/A.
Die Niederschrift wird allen Bietern im Nachgang elektronisch zur Verfügung gestellt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]