ZfA LV 22 Baureinigungsarbeiten - 1580 Neubau des Zentrums für Altersmedizin am Albertinen-Krankenhaus Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabe-Nr. 2021/22
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22457
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.albertinen.de
Abschnitt II: Gegenstand
ZfA LV 22 Baureinigungsarbeiten - 1580 Neubau des Zentrums für Altersmedizin am Albertinen-Krankenhaus
Die Leistungen umfassen die Baureinigungsarbeiten für den Neubau des Zentrums für Altersmedizin des Albertinen-Krankenhauses in Hamburg-Schnelsen, Süntelstraße 11a.
Bei der Durchführung der Baumaßnahme sind Arbeiten anderer Unternehmer erforderlich. Beim Bauablauf sind die Arbeiten dieser Unternehmer zu berücksichtigen und soweit erforderlich vom Auftragnehmer zu koordinieren.
Bei der Durchführung der Baumaßnahme gilt die VOB in der neuesten Fassung. Die Auflagen der Baugenehmigung und behördliche Vorschriften sind einzuhalten. Die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften obliegt dem Auftragnehmer.
I.Ü. vgl die Vergabeunterlagen, insbesondere das Leistungsverzeichnis
Hamburg
Gegenstand er vorliegenden Ausschreibung sind Baureinigungsarbeiten. I.Ü. vgl. das LV
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Auskunft, ob Eintragung in der Liste des Vereins zur Präqulifikation von Bauunternehmen e.V. vorliegt
- Informationen zum Eintrag Berufsregister
- Zur Bestätigung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Gültige Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in das Berufsregister oder die
Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Ausländische Bieter haben vergleichbare Nachweise/Bescheinigungegn vorzulegen
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Zur Bestätigung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Geeignte Unterlagen zur Bestätigung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, Angabe
Umsatzzahlen - Angaben zur rechtskräftigen Verurteilung oder Geldbuße
- Angaben zur Entrichtung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen
- Zur Bestätigung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- aktuelle Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. des Versicherungsträgers, die nicht alter als 12 Montane sein
darf, zum Nachweis, dass die Beiträge ordnungsgemäß abgeführt werden - eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse des Baugewerbes (SOKA-Bau oder anderer
Sozialkassen) über die vollständige Entrichtung von Beiträgen, die nicht älter als 12 Monate sein darf. Dieser Nachweis ist nur von beitragspflichtigen Betrieben zu erbringen.
- ggf. Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
- Angaben zum Vorliegen von schweren Verfehlungen
- Angaben zum Vorliegen von Insolvenz/Liquidation
- Angaben zu Registerabfragen (Einholen Angaben Gewerbezentralregister und Register zum Schutz des fairen
Wettbewerbs) - Bestätigung zur Einhaltung von Tariftreue und Mindestlohn sowie zur sozialverträglichen Beschaffung (ILO
Kernarbeitsnormen und Holzzertifizierung)
- Vergleichbare Leistungen/Referenzen aus den letzten abgeschlossenen 5 Kalenderjahren
- Zahl der Arbeitskräfte
- Zur Bestätigung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Drei Referenznachweise aus dem betreffenden Zeitraum, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar
sind und - wenn vorhanden - eine schriftliche Bescheinigung des Auftraggebers über die auftragsgemäße Leistungserbringung. Die Kontaktdaten des Auftraggebers sind zu benennen - Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal
Abschnitt IV: Verfahren
Hamburg
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsanantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.