Freianlagen, CCM, ATIZ Referenznummer der Bekanntmachung: AB 29/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freianlagen, CCM, ATIZ
Die Charité beabsichtigt, mit dem Projekt „ATIZ“ (Ambulanz, Translations- und Innovationszentrum) bislang über das Stadtgebiet verteilte Einheiten und Aktivitäten der Charité und des Berliner Instituts für Gesundheitsforschung / Berlin Institut of Health („BIH“) in einem Ambulanz-, Translations- und Innovationszentrum zu bündeln und damit eine gemeinsame räumliche Struktur zu schaffen.
Das Vorhaben betrifft die komplette Sanierung des ehemaligen OP/ITS-Komplexes (Gebäude 2724/2725), das im östlichen Bereich des Campusgeländes Charité Mitte liegt und Teil des Gebäudekomplexes zwischen Luisenstraße und Philippstraße ist, der aus insgesamt sechs Bauteilen besteht (saniertes Bettenhochhaus der Charité, Neubau operativer und intensivmedizinischen Trakt, Diagnostik, Funktionstrakt, Lehrtrakt, Verbinder) und 1982 endgültig fertiggestellt wurde. Das Umfeld des Vorhabens ist durch die Klinikgebäude des Campusgeländes und die heterogene Bebauung der Friedrich-Wilhelm-Stadt geprägt.
Der Auftrag "LV 501 - Freianlagen" umfasst u. a. folgende Leistungen:
- Boden lösen und abfahren
- Planum ± 2 cm für Straßen und Nebenanlagen
- Schottertragschicht 0/32
- Frostschutzschicht 0/45
- Belagsflächen
- Entwässerungsrinnen
- Anschlussleitungen DN 125/DN150 f. Straßenabläufe
- Pollerleuchten inkl. Fundamenten
- Starkstromleitung
Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Luisenstraße 65, 10117 Berlin
Standardlos
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Freianlagen, CCM, ATIZ
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ein Auftrag wurde nicht vergeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]