Softwarelizenzierung für die PDF-Bearbeitung Referenznummer der Bekanntmachung: FV12-21-0305-15-01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10704
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Deutsche-Rentenversicherung-Bund.de/Einkaufskoordination/NetServer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10709
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
NUTS-Code: DE300 Berlin
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Deutsche-Rentenversicherung-Bund.de/Einkaufskoordination/NetServer
Abschnitt II: Gegenstand
Softwarelizenzierung für die PDF-Bearbeitung
Softwarelizenzierung für die PDF-Bearbeitung - Abschluss eines Adobe Enterprise Term License Agreements (ETLA) bzw. Nachlizenzierung/True-Up-Meldung inkl. Aufwand für Produktmigration und Lizenzierung für Add-On-Produkte
Deutsche Rentenversicherung Bund
10704 Berlin
Deutschland
Die Deutsche Rentenversicherung Bund beabsichtigt den Abschluss eines EVB-IT Überlassungsvertrages Typ B für die Softwarelizenzierung von Adobe-Produkten entsprechend dem Adobe ETLA Lizenzprogramm für alle
Rentenversicherungsträger und Rechenzentren der Deutschen Rentenversicherung und den Abschluss eines Pflege S Vertrages für die Softwarepflege von bereits erworbenen Bestandslizenzen der Träger des NOW-IT.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Autorisierter Adobe Partner mit Platin-Status.
Abschnitt IV: Verfahren
Geplant ist eine Laufzeit von drei Jahren.
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.