KMV Labormedizinische Untersuchungen Referenznummer der Bekanntmachung: ZVSt 2021/057
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13403
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/kmv/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13407
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vivantes.de
Abschnitt II: Gegenstand
KMV Labormedizinische Untersuchungen
Labormedizinische Untersuchungen, einschließlich der Abholung des Probenmaterials
Drogenkontrolluntersuchungen
Krankenhaus des Maßregelvollzugs (KMV) Berlin
Das Los 1 beinhaltet alle Drogenkontrolluntersuchungen, inklusive der erforderlichen arbeitstäglichen Abholung des Probenmaterials. Im Jahr 2020 handelte es sich insgesamt um 42.412 Untersuchungen, die sich über 97 verschiedene Untersuchungsarten/Leistungen verteilen.
Eine ausführliche Beschreibung der Leistung befindet sich in der Vergabeunterlage.
Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate
Standardkontrolluntersuchungen
Krankenhaus des Maßregelvollzugs (KMV) Berlin
Das Los 2 beinhaltet alle Standardlaboruntersuchungen, inklusive der erforderlichen arbeitstäglichen Abholung des Probenmaterials. Im Jahr 2020 handelte es sich insgesamt um 45.037 Untersuchungen, die über 379 verschiedene Untersuchungsarten/Leistungen verteilen.
Eine ausführliche Beschreibung der Leistung befindet sich in der Vergabeunterlage.
Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) aktueller Handelsregister- oder entsprechender Firmenregisterauszug des Herkunftslandes, nicht älter als 1 Jahr ab Zeitpunkt der Angebotsabgabe (z.B. in Form eines Internet-Ausdrucks mit Datumsangabe);
b) Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB und §§ 42 ff VgV
c) Ab einem geschätzten Auftragswert von [Betrag gelöscht] Euro (einschließlich Umsatzsteuer) hat Vivantes gemäß § 6 Korruptionsregistergesetz (KRG) vor Zuschlagerteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll zu prüfen, ob Eintragungen im Korruptionsregister vorliegen.
Der Bieter erklärt sich mit Angebotsabgabe bereit, die erforderlichen personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort) der jeweils verantwortlich handelnde(n) Person(en) nach Aufforde-rung durch Vivantes kurzfristig mitzuteilen. Werden die Angaben nicht innerhalb der genannten Frist vorgelegt, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen (§ 57 Absatz 1 Nummer 2 VgV).
Los 1 - Drogenkontrolluntersuchungen
Vorlage von insgesamt bis zu 3 Referenzen über vergleichbare Untersuchungen bezogen auf den Tätigkeitsbereich der Drogenkontrolluntersuchungen in einem vergleichbaren Umfang von bis zu minus 20 % gemessen an der Gesamtmenge im Leistungsver-zeichnis
Los 2 - Standardkontrolluntersuchungen
Vorlage von insgesamt bis zu 3 Referenzen über vergleichbare Untersuchungen bezogen auf den Tätigkeitsbereich der Standardlaboruntersuchungen in einem vergleichbaren Umfang von bis zu minus 20 % gemessen an der Gesamtmenge im Leistungsver-zeichnis
Hiervon muss jeweils mindestens 1 Referenz den Mindestanforderungen entsprechen. Die Mindestanforderungen der eingereichten Referenzen können auch in der Summe (bezogen auf das Leistungsspektrum und den Leistungsumfang) erreicht werden. Der Auftraggeber prüft die eingereichten Referenzen so lange Stück für Stück ab, bis er eine ordnungsgemäße Referenz zusammen hat. Genügt am Ende nicht mindestens eine von den maximal drei eingereichten Referenzen, wird der Bieter als ungeeignet ausgeschlossen.
Die Referenzleistungen müssen sich nicht auf abgeschlossene oder beendete Verträge beziehen. Eine etwaige Beendigung dieser Leistung darf nicht länger als 3 Kalenderjahre vor Angebotsabgabe liegen.
Akkreditierung des Labors nach der die DIN Norm ISO 15189 in der jeweilig gültigen Fassung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y67RBKW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).