Datenstelle des Bewertungsausschusses
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kbv.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gkv-sv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Datenstelle des Bewertungsausschusses
Einrichtung und Betrieb einer externen Datenstelle des Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 3f SGB V (Rechenzentrumsbetrieb inkl. Datenbanksystem sowie Annahme und Verarbeitung von Daten)
Deutschland
Die Aufgabe des Auftragnehmers besteht darin, als Betreiber der Datenstelle des Bewertungsausschusses eine technische Infrastruktur auf Mietbasis inkl. Administration, Wartung, Support, System- und Datensicherung, Monitoring und Reporting sowie Recovery (einschließlich Disaster Recovery) in Form dedizierter Hardware zur exklusiven Nutzung durch Beauftragte des Auftraggebers bereitzustellen.
Die Datenstelle des Bewertungsausschusses unterstützt Empfang, Verarbeitung und Verteilung von Daten, sowie die Erstellung von auf diesen Daten basierenden Analysen. Bei der Verarbeitung der Daten handelt es sich um im Datawarehouse-Umfeld typische Aufgaben.
Der Auftragnehmer erbringt die Betreuung dieser technischen Infrastruktur, also Aufgaben der System- und Datenbankadministration durch das erforderliche Personal. Der Auftragnehmer verantwortet nicht die Qualität der gelieferten Daten, jedoch schuldet er die Verarbeitung der Daten nach Vorgaben des Auftraggebers (z. B. ETL-Aufgaben), welche er durch das erforderliche Personal erbringt. Zu den Aufgaben des Auftragnehmers gehört weiterhin die technische Projektleitung für die gesamte Vertragslaufzeit.
Zur technischen Infrastruktur gehört ein Rechenzentrumsnetzwerk bestehend aus einem relationalen Datenbanksystem, File- und Anwendungsservern sowie einem Internetzugangssystem.
Im Datenbanksystem sind bis zu 80 TB an Netto-Datenvolumen zu verwalten und zu verarbeiten. Das Netto-Datenvolumen der File- und Anwendungsserver umfasst Massendaten von ca. 28 TB. Der Ausdruck Netto-Datenvolumen bezeichnet hierbei Daten, die durch die Nutzer geliefert werden oder in den Zwischenschritten der Verarbeitung (einschließlich ETL) von den Nutzern explizit erzeugt werden. Das Netto-Datenvolumen der im Datenbanksystem befindlichen Relationen wird an Hand der Größe ihrer CSV-Repräsentation gemessen. Es findet keine Echtzeitverarbeitung der Daten statt.
Die Anwendungsserver ermöglichen den Betrieb von verschiedenen Softwarepaketen (z. B. Statistiksoftware, Office-Anwendungen, Scripting). Die Bereitstellung einiger dieser Softwarepakete ist Teil des Leistungsumfangs. Andere Softwarepakete werden durch den Auftraggeber während der Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt. Teilweise werden die Anwendungsserver durch das Betriebssystem Windows, teilweise durch das Betriebssystem Linux betrieben.
Das Internetzugangssystem gewährleistet die Sicherheit der technischen Infrastruktur gegen unbefugten Zugriff aus dem Internet. Weiterhin ermöglicht es den Zugriff, einschließlich des Datenaustausches (Upload, Download), auf Datenbanksystem, File- und Anwendungsserver über das Internet durch sichere Zugangsprotokolle. Der Anschluss an das Internet erfolgt durch Internetverbindungen mit einem Durchsatz von 100 MBit/Sekunde bis 2 GBit/Sekunde.
Die technische Infrastruktur hat insgesamt bis zu ca. 50 Nutzer.
Die technische Infrastruktur hat eine Verfügbarkeit von mindestens 99,5 %.
Zum Leistungsumfang gehören Maßnahmen zum technischen Datenschutz sowie die Berücksichtigung von Datenschutzvorgaben, die sich aus der DSGVO, dem BDSG, dem SGB V und SGB X ergeben.
Die Datenstelle muss bis zum 31.08.2022 betriebsbereit sein. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt die Übernahme des vorhandenen Datenbestandes des Auftraggebers. Standort der technischen Infrastruktur ist Deutschland.
Die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
Die Vertragslaufzeit beträgt 5 Jahre und kann zweimal jeweils um 1 Jahr verlängert werden.
Die Vertragslaufzeit kann zweimal um jeweils weitere 12 Monate verlängert werden.
Die Entscheidung über die Auswahl der Bewerber erfolgt in 4 Stufen:
1. es wird geprüft, ob die geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise vollständig vorliegen;
2. im Rahmen der zweiten Stufe wird die grundsätzliche Eignung des Bewerbers anhand der geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise inhaltlich geprüft;
3. in einer dritten Stufe wird eine differenzierte Prüfung anhand der Unterlagen zu Referenzprojekten der Bewerber, der Darstellung der zertifizierten Unternehmensprozesse und der Erfahrung und Qualifikation des für das Projekt in Frage kommenden Personals sowie des kurzen technischen Abrisses (siehe Ziffer III.1.3)) vorgenommen;
4. ergeben die Stufen 1 bis 3 keine ausreichende Beschränkung des Bewerberkreises auf maximal 5 zur Angebotsabgabe aufzufordernde Wirtschaftsteilnehmer, entscheidet das Los.
Für die Datenspeicherungssysteme soll die Möglichkeit bestehen, die jeweilige Speicherkapazität um insgesamt bis zu ca. 30 % während der Vertragslaufzeit, mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten, zu vergrößern.
Die Vergabenummer des Auftraggebers für dieses Vergabeverfahren lautet "EU-21-001DS".
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis sind mit dem Teilnahmeantrag (ausgefüllt einzureichende Vergabeunterlage sowie weitere vom Bewerber zu erstellende und einzureichende Dokumente) folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise von dem Bewerber oder im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen („Eignungsleihe“ i. S. d. § 47 VgV) von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft und/oder anderen Unternehmen je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem er niedergelassen ist, zu machen bzw. einzureichen:
(1) Eigenerklärung (Vordruck im Teilnahmeantrag): Angaben zum Bewerber bzw. ggf. der Bewerbergemeinschaft: Nachweis der Vertretungsmacht desjenigen, der den Bewerber vertritt (z. B. durch Vollmacht). Bewerbergemeinschaften haben mit der Bewerbung eine Erklärung vorzulegen über die Bildung der Bewerber-/Bietergemeinschaft (im Auftragsfall einer Arbeitsgemeinschaft) und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft auch über die Auflösung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft hinaus. Sie benennen in der Erklärung einen bevollmächtigten Vertreter und dessen Handlungsbefugnis. Weiterhin haben sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Rahmen der Erklärung der Bewerbergemeinschaft darzulegen, dass die Bildung einer Bewerbergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. (2) Eigenerklärung (Vordruck im Teilnahmeantrag), dass die Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen. Der Bewerber hat zu erklären, dass keiner der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegt. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften bei dem Bewerber vorliegen, sind dazu nähere Angaben zu machen, um den Auftraggebern die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 123 Abs. 5 GWB, § 124 sowie nach §§ 125 und 126 GWB zu ermöglichen. Die Auftraggeber behalten sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen für den Fall vor, dass Ausschlusstatbestände beim Bewerber vorliegen.
(3) Eigenerklärung (Vordruck im Teilnahmeantrag), dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) in Bezug auf das Unternehmen nicht vorliegen. Die Auftraggeber behalten sich die weitere Aufklärung und das Verlangen weiterer Unterlagen für den Fall vor, dass Ausschlusstatbestände beim Bewerber vorliegen.
(4) Eigenerklärung (Vordruck im Teilnahmeantrag), dass das Unternehmen gegenüber den Auftraggebern, deren Mitgliedern und Verbänden sowie allen sonstigen Personen, Personengruppen und Einrichtungen, die ein Interesse am Auftragsgegenstand haben können, fachlich unabhängig ist, d. h. weisungsfrei, organisatorisch und wirtschaftlich unabhängig sowie frei von Interessenkollisionen. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise vorzulegen.
Zum Nachweis sind mit dem Teilnahmeantrag (ausgefüllt einzureichende Vergabeunterlage sowie weitere vom Bewerber zu erstellende und einzureichende Dokumente) folgende Angaben und Erklärungen von dem Bewerber oder im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen („Eignungsleihe“ i. S. d. § 47 VgV) von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft und/oder anderen Unternehmen je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem er niedergelassen ist, zu machen bzw einzureichen:
(1) Eigenerklärung (Vordruck im Teilnahmeantrag): Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Erklärung über den erzielten Gesamtnettoumsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020) anzugeben.
(2) Eigenerklärung (Vordruck im Teilnahmeantrag): Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Erklärung über den erzielten Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) anzugeben.
(3) Eigenerklärung (Vordruck im Teilnahmeantrag): Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Erklärung zur Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung abzugeben. Gefordert ist die Erklärung, dass der Bewerber über eine branchenübliche Betriebshaftpflichtversicherung verfügt oder eine Erklärung, dass der Bewerber eine solche Versicherung spätestens bis zur Auftragserteilung abgeschlossen haben wird.
Der Bewerber hat dabei Angaben zur Höhe der Betriebshaftpflichtversicherung, zu etwaigen weiteren bestehenden einschlägigen Versicherungen und zum jeweiligen Versicherungsunternehmen zu machen.
Für den Fall von Bewerbergemeinschaften oder der Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (sog. „Eignungsleihe“ i. S. d. § 47 VgV) sind die entsprechenden Angaben von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw. den anderen Unternehmen zu machen, soweit sich der Bewerber für die Erfüllung des Eignungskriteriums auf das Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder das andere Unternehmen beruft.
Zum Nachweis sind mit dem Teilnahmeantrag (ausgefüllt einzureichende Vergabeunterlage sowie weitere vom Bewerber zu erstellende und einzureichende Dokumente) folgende Angaben und Erklärungen von dem Bewerber oder im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen („Eignungsleihe“ i. S. d. § 47 VgV) von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft und/oder anderen Unternehmen je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem er niedergelassen ist, zu machen bzw. einzureichen:
Darstellung der zertifizierten Prozesse des Unternehmens im hier ausgeschriebenen Leistungsbereich (z. B. nach ISO 27001). Nachweis von Erfahrungen im Umgang mit Daten, die datenschutzrechtlichen Bedingungen unterliegen (z. B. pseudonymisierte Sozialdaten).
Darstellung der Erfahrung und Qualifikation des für das Projekt in Frage kommenden Personals.
Dem Teilnahmeantrag ist eine Skizze der für den Auftraggeber vorgesehenen technischen Infrastruktur beizufügen. Die Skizze soll insbesondere darstellen, wie die Anforderungen nach Ziffer II.2.4) erfüllt werden zum:
1. relationalen Datenbanksystem einschließlich Server-Hardware, Server-Software, Storage;
2. Anwendungsserver;
3. Internetzugangssystem;
4. Gesamtsystem.
Zu 1.:
a) SQL-Datenbankabfragesprache mit hoher Erfüllung der Anforderungen entsprechender Standards (z. B. SQL 2016) für im Datawarehouse-Umfeld typische SQL-Abfragen;
b) Darstellung der Eignung der vorgeschlagenen SQL-Datenbankabfragesprache für Datenanalysen im Datawarehouse-Umfeld;
c) Vorhandensein einer SQL-Programmierumgebung (z. B. zur Entwicklung von SQL-Abfragen, zum Testen von SQL-Abfragen, zur Verwaltung von SQL-Abfragen);
d) Darstellung der Leistungsfähigkeit des skizzierten Datenbanksystems für im Datawarehouse-Umfeld typische SQL-Abfragen mit Zugriff auf Datenvolumen im 1.000 GB-Bereich, ggf. anhand einschlägiger Benchmarks (z. B. TPC-H);
e) Server-Hardware, Server-Software und Storage von Herstellern, deren Geschäftserfahrungen, -strukturen und -lage es erwarten lassen, dass deren hier zum Einsatz vorgesehenen Produkte während der gesamten Vertragslaufzeit technisch unterstützt werden;
f) Darstellung der Disaster-Recovery-Standards des Bewerbers;
g) Darstellung der Wiederherstellbarkeit der Datenbestände (Retention-Zyklus). Die Änderungsrate der Datenbestände liegt im Jahresdurchschnitt bei etwa 4 % pro Woche (in Ausnahmefällen können bis zu 3 Terabyte kurzfristig zur Sicherung/Wiederherstellung anfallen). Es soll eine tägliche, monatliche und jährliche Wiederherstellung möglich sein;
h) verbindliche Verpflichtungserklärung des Bewerbers, sich im Falle seiner Auswahl als Bieter mit dem von ihm vorgeschlagenen Datenbanksystem einem Proof of Concept (PoC) zu unterziehen, der voraussichtlich an zwei aufeinander folgenden Tagen innerhalb des Zeitraums 13.01.-03.02.2022 stattfinden wird.
Zu 2.: Darstellung von Methoden, welche der Bewerber vorschlägt, um die Ziele des Auftraggebers hinsichtlich des Betriebs von durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Softwarepaketen auf den Anwendungsservern zu realisieren.
Zu 3.: Darstellung des Internetzugangssystems, insbesondere der zur Sicherung der vor unbefugtem Zugriff aus dem Internet verwendeten Methoden einschließlich Netzwerkkonfiguration, Zugriffsprotokolle und Faktoren der Authentifizierung (z. B. im Rahmen einer Multifactorauthentication).
Zu 4.: Darstellung der Disaster-Recovery-Standards des Bewerbers. Darstellung der Leistungen für Wartung und Support für alle Komponenten der technischen Infrastruktur.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1. Benennung von Referenzprojekten aus dem Bereich Rechenzentrums- inkl. Datenbankbetrieb, deren Durchführungsende im Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags nicht länger als 3 Jahre zurückliegt, davon mindestens ein Projekt mit: Umsatzvolumen > [Betrag gelöscht] EUR netto, Netto-Datenvolumen > 5 Terabyte und Anzahl Datensätze > 500.000.000, jeweils mit Benennung von auftraggeberseitigen Ansprechpartnern. Der Ausdruck Netto-Datenvolumen ist in Ziffer II.2.4) definiert;
2. Verfügbarkeit von Personal mit Erfahrung und Qualifikation in den Bereichen Datenbank- und Systemadministration von Systemen mit den in Ziffer II.2.4) genannten Komponenten, Datenbank-Programmierung (ETL) und technische Projektleitung;
3. Der Standort der technischen Infrastruktur befindet sich in Deutschland.
4. Das Unternehmen des Bewerbers bzw. ggf. des Nachunternehmens / Sonstigen Dritten verfügt über Technisch-Organisatorische Maßnahmen (kurz „TOMs“).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform subreport-elvis.de in deutscher Sprache.
Den Bewerbern/Bietern wird empfohlen, sich für das Vergabeverfahren auf der Plattform zu registrieren. Die Registrierung ist barrierefrei und kostenlos. Auf diesem Wege ist sichergestellt, dass die Bewerber/Bieter unmittelbar über Änderungen zum Vergabeverfahren unterrichtet werden. Nicht registrierte Bewerber/Bieter haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Änderungen der Bewerbungsunterlagen, Antworten auf Bewerber-/Bieterfragen und Bekanntmachungen zu informieren.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unklarheiten, die die Preisermittlung beeinflussen können, so wird ein entsprechender Hinweis erbeten.
Eventuelle Fragen der Bewerber/Bieter sowie deren Beantwortung durch die Vergabestelle sind bei der Erstellung des Teilnahmeantrages/des Angebotes zwingend zu beachten.
Für die Beteiligung am Vergabeverfahren, einschließlich der vorzulegenden Unterlagen, wird keine Vergütung, Entschädigung oder sonstige Kostenerstattung gewährt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.