Mediaeinkauf und Mediaplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 14022#00002#0003
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]58
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundespresseamt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mediaeinkauf und Mediaplanung
Das BPA schreibt für die Bedarfsträgerinnen ressortübergreifende Rahmenverträge im Bereich des Mediaeinkaufs und der Mediaplanung aus.
Eine ausführliche Darstellung der zu erbringenden Leistungen ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Lead-Agentur für crossmediale Kampagnen
Berlin
Das vorliegende Los beinhaltet die Beratung, strategische Mediaplanung und Umsetzung von crossmedialen Kampagnen sowie den Einkauf und die Rabattierung von Medialeistungen sowie das Konditionsmanagement für sämliche Medien. Konditionsmanagement und Rabattierung sind auch für die in den Losen 2 und 3 genannten Leistungen durchzuführen, mit Ausnahme der Stellenanzeigenpakete. Die Beratung, strategische Mediaplanung und Umsetzung von rein digitalen Kampagnen und Maßnahmen sowie der Einkauf von rein digitalen Kampagnen und Maßnahmen mit den Schwerpunkten Social Media, Content Marketing und Performance Marketing sowie Stellenanzeigen sind davon ausgenommen. Die Auftragnehmerin erbringt die im Vertrag und in der Leistungsbeschreibung verlangten Anforderungen.
Die Auftraggeberin hat das Recht, nach Ablauf der Vertragsdauer den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (Option). Eine Verpflichtung, diese Option auszuüben besteht jedoch nicht.
Lead-Agentur für rein digitale Kampagnen und Maßnahmen mit den Schwerpunkten Social Media, Content - und Performance Marketing
Berlin
Das vorliegende Los beinhaltet die Beratung, strategische Mediaplanung und Umsetzung von rein digitalen Kampagnen und Maßnahmen sowie den Einkauf von Medialeistungen. Neben klassischen digitalen Kampagnen können hierzu auch die Konzeption und Umsetzung von beispielsweise Social-Media und Influencer-Kampagnen sowie Podcasts gehören. Crossmediale Kampagnen mit analogen Anteilen sowie Stellenanzeigen sind davon ausgenommen. Die Auftragnehmerin erbringt die im Vertrag und in der Leistungsbeschreibung verlangten Anforderungen.
Die Auftraggeberin hat das Recht, nach Ablauf der Vertragsdauer den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (Option). Eine Verpflichtung, diese Option auszuüben besteht jedoch nicht.
Stellenanzeigen und Personalmarketing
Berlin
Das vorliegende Los beinhaltet die Beratung, strategische Mediaplanung sowie Umsetzung von Stellenanzeigen und Maßnahmen der Arbeitgeberkommunikation der Bundesregierung mit dem Schwerpunkt Personalmarketing und -gewinnung in klassischen und digitalen Kanälen und den Einkauf von Medialeistungen. Dazu gehören insbesondere die Schaltung von klassischen Stellenanzeigen (überwiegend in Printmedien und digitalen Medien), aber auch Personalmarketingmaßnahmen. Stellenanzeigen und Personalmarketing sind keine klassischen Kampagnen der Bundesregierung zu öffentlichen Themen, sondern bedürfen besonderer Arbeitgebermaßnahmen. Die Auftragnehmerin erbringt die im Vertrag und in der Leistungsbeschreibung verlangten Anforderungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist Folgendes zu beachten:
- Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30
Kalendertage nach dieser Veröffentlichung,
- Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
-- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der in § 134 Abs. 2 GWB geregelten Frist, nach deren Verstreichen ein Zuschlag erteilt werden darf, bleibt unberührt,
-- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.