Sicherheits- und Empfangsdienstleistungen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gkv-spitzenverband.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheits- und Empfangsdienstleistungen
Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrages sind Sicherheits- und Empfangsdienstleistungen im Verwaltungsgebäude des GKV-Spitzenverbandes in Berlin.
Auf Grund der zentralen Lage des Gebäudes wird von einer hohen Frequentierung von Besuchern und Gästen ausgegangen. Der Empfangsbereich befindet sich im Foyer des Gebäudes und vermittelt somit den ersten internen Eindruck des GKV-Spitzenverbandes. Das Empfangspersonal ist für Gäste und Besucher die erste Schnittstelle.
Insbesondere zum Schutz der im und um das Gebäude des Auftraggebers befindlichen Sachwerte sowie zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht ist zu in der Leistungsbeschreibung benannten Zeiten zusätzlich ein Sicherheitsmitarbeiter/- in zu stellen.
Die Laufzeit beträgt ein Jahr und verlängert sich maximal viermal um jeweils ein Jahr, sofern der Vertrag nicht vorher gekündigt wird, vergleiche § 3 des Vertrages.
Erweiterung der Empfangsdienstleistungen: Unterstützung durch zusätzliche Empfangskraft, vgl. Ziff. 3.4 der Leistungsbeschreibung z.B. im Rahmen von Veranstaltungen Erweiterung der Sicherheitsdienstleistungen: Revierdienstfahren, vgl. Ziff. 4.6 der Leistungsbeschreibungen auf Abruf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein darf, oder alternativer Nachweis.
Erklärung, dass eine Erlaubnis nach § 34a GewO vorliegt und diese im Falle der Zuschlagserteilung für das beim Auftraggeber eingesetzte Personal vorgelegt wird. Alternativ kann der Nachweis über frühere Tätigkeit des eingesetzten Personals z.B. im Polizeidienst, Militärdienst, als geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft, als IHK Werkschutzkraft, als Fachkraft für Schutz und Sicherheit, als Meister für Schutz und Sicherheit erbracht werden.
Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung, in der Personenschäden mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] Euro, Sachschäden mit einer Deckungssumme von [Betrag gelöscht] Euro, Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von [Betrag gelöscht] Euro, Schäden durch den Verlust von überlassenen Schlüsseln, Transpondern, Codekarten mit mindestens [Betrag gelöscht] Euro und Schäden durch den Verlust bewachter Sachen mit mindestens [Betrag gelöscht] Euro je Schadensfall bei doppelter Maximierung je Versicherungsjahr versichert sind. Falls keine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung besteht, ist eine Erklärung abzugeben, dass bei Erteilung des Auftrages eine solche über die genannten Risiken und mit der genannten Deckungssumme abgeschlossen wird.
Erklärung über den Umsatz sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Gechäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist.
Des Weiteren ist eine Erklärung zur durchschnittlichen Beschäftigtenzahl unterschieden nach Gesamtzahl und Anzahl jeweils für Empfang- und Sicherheitsdienstleistungen.
Hinsichtlich des Umsatzes des hier ausgeschriebenen Tätigkeitsbereiches (Empfangs- und Sicherheitsdienstleistungen) wird ein Mindestjahresumsatz von [Betrag gelöscht] Euro netto im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre gefordert.
Allgemeine Darstellung des Bieters und ggf. der vorgesehenen Nachunternehmer mit den Geschäftsbereichen und Tätigkeitsfeldern (max. 6 Seiten). Es sollen Ausführungen zur Qualitätssicherung gemacht werden und es soll dargestellt werden, wie die Mitarbeiter geschult und weitergebildet werden. Zusätzlich hat der Bieter Angaben über die Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung zu machen.
Der Bieter muss über eine VDS-zertifizierte Leitstelle der Klassifizierung A sowie die Aufschaltung auf diese verfügen. Darauf ist bei der Darstellung der Ausstattung des Bieters gesondert einzugehen. Des Weiteren ist das Zertifikat beizufügen (DIN 77200 oder vergleichbar). Das dementsprechende Zertifikat muss vorgelegt werden.
Abgeschlossene oder überwiegend abgeschlossene Referenzen aus den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist hinsichtlich nach Art und Umfang vergleichbarer Leistungen jeweils für den Bereich Empfang und den Bereich Sicherheitsleistungen.
Der Bieter muss über eine VDS-zertifizierte Leitstelle der Klassifizierung A sowie die Aufschaltung auf diese verfügen.
Es sind zwei nach Art und Umfang vergleichbare Referenzen jeweils für den Bereich Empfang und den Bereich Sicherheitsdienstleistungen gefordert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 135 Unwirksamkeit:
Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.