Fachgutachterliche Begleitung der Abbruchleistungen und Deklarationsanalytik der Abbruchmassen im 2. Bauabschnitt des JHQ Rheindahlen, Mönchengladbach Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-I-020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundesimmobilien.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ausschreibungen.pd-g.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Fachgutachterliche Begleitung der Abbruchleistungen und Deklarationsanalytik der Abbruchmassen im 2. Bauabschnitt des JHQ Rheindahlen, Mönchengladbach
Das Joint Headquarter (JHQ) Rheindahlen war Stützpunkt der britischen Streitkräfte im Mönchengladbacher Stadtbezirk West. Es bildete einen eigenen Stadtteil mit ca. 5800 Einwohnern und ca. 2000 Gebäuden, einschließlich Schulen, Kirchen, Theater, Sportplätzen und Einkaufszentrum, und war damit Wohn- und Verwaltungsstandort der britischen Streitkräfte. Eine militärische Nutzung fand auf diesem Gebiet nicht statt.
Der Abzug der britischen Streitkräfte endete 2013. Ende 2013 wurde das JHQ Rheindahlen abgesperrt und offiziell an die Bundesrepublik Deutschland übergeben. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) sichert seit diesem Zeitpunkt die Liegenschaft.
Nun soll der Abbruch großer Teile der Gesamtanlage erfolgen.
In einem vorgezogenen Testabriss wurden bereits vier Einzelobjekte von jeweils typischen Gebäudeklassen der Wohnbebauung abgebrochen. Die Sondergebäude wurden auf Schadstoffe untersucht und tabellarisch erfasst. Die Erfassung ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Ab voraussichtlich August 2021 sollen sämtliche Gebäude sowie das Wegenetz aus Beton und Asphalt (ohne Rückbau der unterirdischen Infrastruktur) im 2. Bauabschnitt der Liegenschaft abgebrochen werden (siehe Übersichts- bzw. Flurkarte). Es handelt sich dabei um insgesamt 202 Gebäude unterschiedlicher Funktionsnutzung mit ca. 400.000m3 BRI sowie um eine ehemalige Tankstelle.
Parallel zum Abbruch im 2. Bauabschnitt erfolgt der Abbruch im 1. Bauabschnitt. Dieser Abbruch wird durch einen bereits beauftragten Fachgutachter begleitet.
Die Dauer der Abbrucharbeiten und der Abfuhr sämtlicher Abbruchmassen ist auf einen Zeitraum von 12 Monaten ab Beauftragung des Abbruchunternehmens festgelegt.
Die Abbruch- und Abfuhrarbeiten sind fachgutachterlich eng zu begleiten und die zugehörige Deklarationsanalytik zu erbringen.
Mönchengladbach
Standardlos
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachgutachterliche Begleitung der Abbruchleistungen und Deklarationsanalytik der Abbruchmassen im 2. Bauabschnitt des JHQ Rheindahlen, Mönchengladbach
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Witten
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58453
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.dr-spang.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftraggeber weist auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen von Vergabevorschriften hin und verweist insbesondere auf die Fristen für die Einlegung von Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet insgesamt:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Der Auftraggeber wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 GWB unterrichten und ihnen die nach § 134 Abs. 1 GWB bestimmten Informationen zur Verfügung stellen. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.