Vergabe von Landwirtschaftlichen Dienstleistungen im Bereich der Wirtschaftsbetriebe Meppen (WBM) der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (VOEK 324-20) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 324-20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Landwirtschaftlichen Dienstleistungen im Bereich der Wirtschaftsbetriebe Meppen (WBM) der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (VOEK 324-20)
Vergabe von Landwirtschaftlichen Dienstleistungen für Getreide- und Kartoffelernte im Bereich der Wirtschaftsbetriebe Meppen (WBM)
(Saat-) Getreideernte Dreschsystem mit Transport auf einer max. zu bearbeitenden Fläche von 1.400 ha
Lathen bei Meppen in Niedersachsen
(Saat-) Getreideernte Dreschsystem mit Transport auf einer max. zu bearbeitenden Fläche von 1.400 ha
- Bis zu ca. 900 ha Saatgetreide (W-Weizen, W-Gerste, W-Triticale, W-Roggen). Di-verse Sorten bei den Getreidearten. Sehr intensiver Roggenanbau u.a. Hybridro-ggen Vermehrung.
- Bis zu ca. 300 ha konventioneller Raps.
- Restliche Flächen Futtergetreide
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Entscheidend ist
der niedrigste Angebotspreis.
Es handelt sich um militärisches Sperrgebiet:
Es darf nur zu sehr eingeschränkten Zeiten befahren/ betreten werden. Ausnahme: In der Zeit vom 01. August bis 23. August sowie vom 03. Oktober bis 25. Oktober ruht in der Regel der militärische Betrieb.
Es ist mit dem Auftreten für das Gerät schädlicher Gegenstände (z. B. metallische Gegenstände) zu rechnen. Das Risiko für Schäden trägt die Auftragnehmerin (AN).
Pkt. 12.1 der Bieterauskunft: Pro abgeschlossenen Geschäftsjahr soll die Gesamtfläche der Referenzen mindestens 300 ha betragen. Sammel-Referenzen sind zulässig. Eine Einzel-Referenz muss eine Mindestfläche von 50 ha aufweisen.
Insgesamt ergibt sich daraus eine Gesamt-Referenz-Fläche von 900 ha Getreideernte, davon 300 ha zertifizierte Saat-Getreideernte (bei zertif. Saat-Hybridroggen abweichend nur 100 ha). Mindestens 300 ha
sollen davon Referenzen mit überwiegend Saat-Getreide-Ernte betreffen. Ansonsten kann der Ausschluss des Angebotes aus dem Verfahren erfolgen.
Kartoffelernte auf einer max. zu bearbeitenden Fläche von 365 ha
Lathen bei Meppen in Niedersachsen
Kartoffelernte (Stand 2020, kann variieren) Zwischen 350 ha und 400 ha Kartoffeln sind im Anbau.
Bei der Kartoffel-Ernte ist mit teilweise hohem Stein-Vorkommen zu rechnen.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Entscheidend ist der niedrigste Angebotspreis.
Es handelt sich um militärisches Sperrgebiet:
Es darf nur zu sehr eingeschränkten Zeiten befahren/ betreten werden. Ausnahme: In der Zeit vom 01. August bis 23. August sowie vom 03. Oktober bis 25. Oktober ruht in der Regel der militärische Betrieb.
Es ist mit dem Auftreten für das Gerät schädlicher Gegenstände (z. B. metallische Gegenstände) zu rechnen. Das Risiko für Schäden trägt die Auftragnehmerin (AN).
Pkt. 12.2 der Bieterauskunft: Pro abgeschlossenen Geschäftsjahr soll die Gesamtfläche der Referenzen mindestens 100 ha betragen. Sammel-Referenzen sind zulässig. Eine Einzel-Referenz muss eine Mindestfläche
von 25 ha aufweisen. Insgesamt ergibt sich daraus eine Gesamt-Referenz-Fläche von 300 ha Kartoffelernte. Ansonsten erfolgt der Ausschluss aus dem Verfahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
(Saat-) Getreideernte Dreschsystem mit Transport auf einer max. zu bearbeitenden Fläche von 1.400 ha
Ort: Haren (Ems)
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 49733
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kartoffelernte auf einer max. zu bearbeitenden Fläche von 365 ha
Ort: Haren (Ems)
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 49733
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeitnachfolgende Angaben zu tätigen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige
Bescheinigungen des Herkunftslandes. Wird eine solche Bescheinigung in dembetreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch eine eidesstattliche Erklärung
ersetzt werden. In Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache
verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren
Nachweis ist grundsätzlich die Bieterauskunft zu verwenden. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren, es sei denn,
der Bieter kann zweifelsfrei nachweisen, dass trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung, gem. § 42 Abs. 1 VgV i. v. m. § 123 Abs. 1 GWB die Eignung aus Sicht
der Auftraggeberin zu bejahen ist. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle
fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
überprüfen: Es ist anzugeben, ob eine Angebotsabgabe als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft erfolgt (im Vordruck der Vergabeunterlagen enthalten). Das
Angebot muss alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt
über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Eine Registrierung zur Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-
Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) ist dazu erforderlich. Angebote können nur in Textform oder in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform
bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden. Hinweis gemäß § 11 Abs. 3 VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind
die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten
Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter
(Sig-Client) für elektronische Signaturen.
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients
der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind
Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen
stehen auf https://www.evergabeonline.info bereit.
Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter
nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder
zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen.
Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte ist der 18.06.2021, 12:00 Uhr. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform
zu richten. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich schriftlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten:
Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oderdenVergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de