Grundinstandsetzung U6 Nord - VE2 Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0501-2021
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Grundinstandsetzung U6 Nord - VE2
Bauleistungen für die Grundinstandsetzung U6 Nord Los 1
U6 Nord
Strecke Alt-Tegel bis Brücke BAB 111
Grundinstandsetzung U6 Nord von Bhf. Alt-Tegel bis Bhf. Kurt-Schumacher-Platz
Die Linie der U6 verläuft im Großprofilnetz der BVG zwischen den Bahnhöfen U-Bhf. Alt-Tegel und U-Bhf. Alt-Mariendorf im Stadtgebiet von Berlin. Der zu sanierende Streckenabschnitt befindet sich zwischen den Stationen U-Bhf. Alt-Tegel (km 93,8+50) und U-Bhf. Kurt-Schumacher-Platz (km 98,2+30) und verbindet die Ortsteile Tegel und Reinickendorf.
Der Bauabschnitt für das Los 1 verläuft von km 93,8+50 bis km 96,6+75 und beinhaltet neben der Damm- und Streckensanierung den barrierefreien Ausbau und die Grundinstandsetzung des U-Bhf. Holzhauser Straße, die Abstellanlagen U-Bhf. Alt-Tegel und die Brückensanierungen Holzhauser Straße, Flohrstraße und Otisstraße.
Der Bauabschnitt für das Los 2 verläuft von km 96,6+75 bis km 98,2+30 und beinhaltet neben der Damm- und Streckensanierung die Grundinstandsetzung U-Bhf. Scharnweberstraße und die Brückensanierungen Antonienstraße, Eichborndamm, ZBW Scharnweberstraße und Uranusweg.
DAS LOS 2 WIRD IN EINEM SEPARATEN VERGABEVERFAHREN MIT DER NUMMER FEM3-0502-2021 PARALLEL AUSGESCHRIEBEN.
Folgende wesentliche Baumaßnahmen sind vorgesehen:
Los 1
Damm- und Streckensanierung km 93,8+50 bis km 96,6+75
o Herstellung 5 bauzeitlicher Zufahrtsrampen, welche durch geeignete Stützbauwerke (Winkelstützwandprofile mit einer maximalen Verbauhöhe zwischen 3,5 m und 5,0 m sowie rückverankerte Trägerbohlwände) für den Zeitraum der Baumaßnahme gesichert werden
o Erneuerung der Betontrogkanäle zur Errichtung eines begehbaren, aufgeständerten Trogkanals mit Geländer, ca. 2.000 m
o Einbau von Stahlprofilen in ca. 70 cm großen Bohrlöchern im Abstand a = 3,0 m im Zusammenhang mit den herzustellenden Gründungen des Betontrogkanals einschl. Ausfachungen links und rechts der Strecke
o komplette Erneuerung des Gleisoberbaus auf ca. 1,7 km doppelgleisiger Strecke
o Erneuerung der Stromschienenanlagen einschließlich Wiederverwendung vorhandener Aluminiumstromschienen, ca. 3.200m
o Erdbaumaßnahmen einschl. Ertüchtigung des Unterbaus bis ca. 2 m unter SO
Barrierefreie Ausbau und Grundinstandsetzung des denkmalgeschützten oberirdischen U-Bhf. Holzhauser Straße. Der Bahnhof verfügt über einen Mittelbahnsteig, welcher mit einem Stahlbetondach über die komplette Bahnsteiglänge überdacht ist. Es gibt einen Zugang zum Bahnhof über die Vorhalle an der Holzhauser Straße.
o ca. 340 m² Mauerarbeiten
o ca. 280 m³ Beton- und Stahlbetonarbeiten
o ca. 165 m² Betonerhaltungsarbeiten
o ca. 2.400 m² Abdichtungsarbeiten
o ca. 13,5 t Stahlbauarbeiten
o ca. 320 m² Metallbauarbeiten
o ca. 270 m² Verglasungsarbeiten
o ca. 235 m² Naturwerksteinarbeiten
o ca. 780 m² Putzarbeiten
o ca. 490 m² Trockenbauarbeiten
o ca. 490 m² Fliesen- und Plattenarbeiten
o ca. 235 m² Estricharbeiten
o ca. 870 m² Asphaltarbeiten
o ca. 2.700 m² Maler- und Lackierarbeiten
o ca. 290 m² Korrosionsschutzarbeiten
o ca. 4.700 m² Abbrucharbeiten
o ca. 330 m² Gerüstbauarbeiten
o ca. 1.300 m² Schutz- und Sicherungsmittel
Gleis- und Weichenerneuerung der Aufstellanlage Alt-Tegel
o Ausbau von insgesamt 8 Weichen und Einbau von 7 Weichen inkl. Unterschottermatten im U-Bahntunnel
o Grundhafte Gleiserneuerung im Großprofil von ca. 850 m im U-Bahntunnel inkl. Stromschienenanlage
o Montage Gleisabschlüsse (Prellbock)
o Kabeltiefbauarbeiten
o Abbrucharbeiten von ca. 600 m Laufsteg- / Laufweganlagen
Erneuerung der Laufsteganlage Alt-Tegel
o Herstellen von ca. 15 m³ Ortbetonfundamenten 60x60x50 cm für die Laufwegkonstruktion und 110x50x50cm für die Treppenkonstruktionen einschl.
o ca. 110 m² Schalung.
o Herstellen von ca.315 m Laufwegkonstruktionen aus ca. 19 t Stahlprofilen und ca. 385 m² Gitterrosten einschl. Korrosionsschutz durch Feuerverzinken.
o Neubau von ca. 255 m Laufwegkonstruktionen im Mittel 70 cm breit aus AESTUVER-Brandschutzplatten auf einer Unterkonstruktion aus Kanthölzern mit einer Brandschutzbeschichtung.
Instandsetzung der Brücken, Holzhauser Straße, Flohrstraße und Otisstraße
o ca. 650 m² Oberflächenschutzsystem nach ZTV ING 7.3 auf Brückenüberbauten
o ca. 220 m² Oberflächenschutzsystem nach ZTV ING 7.2 auf Brückenüberbauten
o ca.2.500 m² Oberflächenschutzsystem OS 2 bzw. teilflächig OS 4 an Brückenüber- und Brückenunterbauten
o ca. 400 m Instandsetzung / Austausch Kappen und Geländer,
o ca. 1.500 m² Abdichtung erdberührter Bauteile
o Lokale und teilflächige Betoninstandsetzung R2 und R2-CL an oben genannten Flächen
o Austausch der Elastomerlagerkissen inkl. Anheben der Brücke zum Lagerwechsel an einer Brücke
o ca. 45 m² Instandsetzung Naturstein-Verblendmauerwerk
o Austausch, Revision Entwässerung, Abbrucharbeiten und Neubau abgehängte D Decken mit Revisionsklappen im Bereich von Eingangshallen
o Teilweise Arbeiten unter Arbeitsschutz (Blei, PAK)
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften derSektorenverordnung und des GWB. Der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge wird folgendes Systemzugrunde gelegt:
1) Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeitund Fehlerlosigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig oder fehlerhaftsind, kann der Auftraggeber den Bewerber im Rahmen des rechtlich Zulässigen nach pflichtgemäßemErmessen unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern,fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben, Erklärungen und Nachweise innerhalb einer für alleBewerbereinheitlichen Nachfrist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (fristwahrend auch perFax oder E-Mail);
2) Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierungund Validierung der mit den Teilnahmeanträgen eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweisenanzufordern;
3) Darauf erfolgt eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingenderAusschluss des Bewerbers erfolgt bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB. Davon kanngegebenenfalls unter den in § 123 Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungenabgesehen werden. Des Weiteren kann ein Ausschluss erfolgen bei Vorliegen eines Ausschlussgrundesnach § 124 GWB, nach § 21 AEntG, nach § 98c AufenthG, nach § 19 MiLoG oder nach § 21 SchwarzArbG.Davon kann nach pflichtgemäßem Ermessen und gegebenenfalls unter den in § 125, § 126 GWB geregeltenVoraussetzungen abgesehen werden. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt weiterhin beiNichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards, die sich aus Ziffer III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachungsowie aus der Eigenerklärung "Fachkundenachweis" (Formblatt) und der Bewertungsmatrix ergeben;
4) Daraufhin folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen undfinanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers,gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungenund Nachweise. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen, Erfahrungen mit dem Bewerber bei der Bewertung zu berücksichtigen;
5) Alle Bewerber, die daraufhin als für die Auftragsausführung geeignet befunden werden, werden anschließendzur Angebotsabgabe aufgefordert.
Das Vergabeverfahren wird unter dem Vorbehalt der
gesicherten und auskömmlichen Finanzierung, sowie
vorbehaltlich des Planfeststellungsbeschluss durchgeführt.
Die Finanzierungsmittel, bereitgestellt durch Dritte, sind zum
Zeitpunkt der Bekanntmachung noch nicht abschließend
bewilligt, worauf transparent seitens der Vergabestelle
hingewiesen wird.
Sofern sich im Verlauf des Vergabeverfahrens herausstellt,
dass die Finanzierung nicht gesichert ist oder gesichert werden
kann oder die Zuwendung durch Dritte hinter dem beantragten
Zuwendungsvolumen zurückbleibt, behält sich die BVG als AG
vor, das Vergabeverfahren aufzuheben und keinen Zuschlag zu
erteilen.
Sollte die Abgabe von Angeboten für beide Vergabeverfahren erfolgen (Los 1 - FEM3-0501-2021 und Los 2 - FEM3-0502-2021), sind Nachlässe , die mögliche Synergieeffekte bewerten, in beiden Vergabeverfahren absolut erwünscht. Für die Auswertung ist jedoch zu beachten, dass beide Vergabeverfahren unabhängig voneinander betrachtet werden und keine gemeinsame Bewertung erfolgt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen.
Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Vergabeunterlagen bei.
Das Formlatt Fachkundenachweis sowie die Bewertungsmatrix liegen den Vergabeunterlagen bei.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Eigenerklärung:
- zum Korruptionsregister
- Angaben zur Betriebshaftpflicht-/Berufshaftpflichtversicherung
- Zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister
- über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §123, 124 GWB
- über die Zahlung von Steuern
- über die Zahlung der Beiträge an die Krankenkasse und sonstige Sozialversicherungsträger,
- zum Gewerbezentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
- dass keine schweren Verfehlungen vorliegen (Auszug gem. § 30 Abs. 5 BZRG)
- Handwerks- bzw. Gewerbekarte der zuständigen Handwerkskammer oder Zugehörigkeitsbescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer
Die Erklärung gemäß Frauenförderverordnung(FFV) § 1 Abs. 2 FFV.
ist mit dem Angebot einzureichen. Die entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Die Anlage Besondere Vertragsbedingung (BVB) zum BerlAVG ist unbedingt zu beachten.
Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für Bewerbergemeinschaften auszufüllen, zu unterschreiben und einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag oder mit dem Angebot benannte Nachunternehmer. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter eine auch für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine zutreffende Eigenerklärung zur Eignung für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen enthaltene Formular "Verpflichtungserklärung" zu verwenden.
Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Eigenerklärung (Bestandteil des Formblattes Eigenerklärungen zur Eignung):
— zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Eigenerklärung (Bestandteil des Formblattes Eigenerklärungen zur Eignung), Fachkundenachweis und Bewertungsmatrix (liegen den Vergabeunterlagen bei):
- Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
- Zur Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen
Hinweis: Für alle unter Punkt III.1.1) bis III.1.3) genannten Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/Behörden des jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden.
Alle wertungsrelevanten Kriterien sind im Fachkundenachweis und in der
Eignungsmatrix aufgeführt, die den Teilnahme-/Vergabeunterlagen beigefügt sind.
Die Vergabestelle wird die vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft gemachten Referenzanga-ben kontrollieren, d.h. prüfen inwieweit die geforderten Nachweise und Erklärungen vollständig eingereicht wurden.
Die entsprechende Zuordnung und Kennzeichnung der Referenzen 1 - 4 ist durch den Bewerber vorzunehmen.
Es sind Mindestanforderungen hinsichtlich des Inhalts der einzureichenden Referenzen vorgegeben. Sofern die für die Referenzen aufgestellten Mindestanforderungen nicht erfüllt werden, führt dies zum Ausschluss des gesamten Teilnahmeantrages.
Die Referenzen haben nachfolgende Mindestanforderungen zu beinhalten:
1. Es sind mindestens vier Referenzen für Anlagen des spurgeführten Bahnverkehrs
einzureichen. Alle Referenzen müssen erbracht und vollständig abgeschlossen sein. Es werden nur Referenzen gewertet, die nicht älter als 10 Jahre sind.
2. Mindestanforderungen an Leistungsart und Baukosten:
Referenz 1 im Gesamtumfang von mind. 2,0 Mio. EUR netto (Kostengruppe 300 und 400) für Gleisbauarbeiten an Anlagen des spurgeführten Bahnverkehrs
Referenz 2 im Gesamtumfang von mind. 2,0 Mio. EUR netto (Kostengruppe 300 und 400) für Spezialtiefbauarbeiten an Bahndämmen (Ertüchtigung)
Referenz 3 im Gesamtumfang von mind. 1,0 Mio. EUR netto (Kostengruppe 300 und 400) für Betoninstandsetzungsarbeiten an Ingenieurbauwerken
Referenz 4 im Gesamtumfang von mind. 2,0 Mio. EUR netto (Kostengruppe 300 und 400) für Neubau / Sanierung Bahnsteiganlagen des Bahnverkehrs
3. Mindestanforderungen an Leistungsinhalt und Leistungsumfang:
Die Durchführung der nachfolgend aufgeführten Bauleistungen/ Leistungsinhalte muss über die Summe der einzureichenden Mindestreferenzen 1-4 nachgewiesen werden:
• Einbau von Gussasphalt von mehr als 500 m²,
• Abdichtungsarbeiten an Bauwerken mit mehr als 1000 m²,
• Kabeltiefbauarbeiten mit mehr als 500 m Länge,
• Logistik von Schüttgütern von mehr als 10.000 t,
• Herstellung von Bohrpfählen mit einem Durchmesser größer als 0,50 m,
• Montage seitlicher Alu- Stromschienen von mehr als 500 m Strecke
Der Bewerber ist angehalten die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Eigenerklärungen zu verwenden.
Nachweis erforderlicher Zertifikate und Zulassungen:
- Nachweis Befähigung der Ausführung von Stromschienen-arbeiten, einschließlich der Montage von Aluminium-Verbundstromschienen mit dem Huckbolt Verfahren
- Nachweis der Fachkunde Gleisbau, Bescheinigung des MKS/ DAS Zertifikates
- Nachweis für einen Schweißfachingenieur für Ober-bauschweißtechnik (SFI (Os))
- Fach- und Sachkundenachweis für Schadstoffsanierung nach TRGS 519 mit Angabe der sachkundigen verantwort-lichen, Aufsichtsführenden Person. Diese muss mindes-tens eine dreijährige Erfahrung bei Asbestsanierungsarbei-ten TRGS 519 Anlage 3 nachweisen können.
- Arbeiten für die Betoninstandsetzung müssen unter Auf-sicht eines Mitarbeiters, der Inhaber eines SIVV Scheines ist, erfolgen. Nachweis über mindestens eine dreijährige Berufserfahrung in der Betoninstandsetzung erforderlich
- Schulungsnachweise der MA über die Herstellung von nachträglich Bewehrungsanschlüssen (Klebeanker) ist nachzuweisen. Die Mitarbeiter sind namentlich zu benennen.
- Spritzbetonarbeiten dürfen nur von fachkundigem Personal mit Nachweis des D-Scheines (Düsenführerschein) erfol-gen. Nachweis über mindestens eine dreijährige Berufser-fahrung für Spritzbetonarbeiten erforderlich
- Qualifizierung nach DIN EN 287-1 für die Ausführung von Stahltragwerken
- Die Vermessungsleistungen sind durch einen im Bahn- und Gleisbau erfahrenen Vermessungsingenieur durchzuführen.
Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschafterfolgt anhand der nachfolgend vorgegebenen Anforderungen. Dazu sind im Rahmen der Einreichung derTeilnahmeanträge folgende Unterlagen einzureichen:
— Eigenerklärung zur Eignung;
— Fachkundenachweis;
— Erklärung Bewerbergemeinschaft;
— Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen;
— Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe.
Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Bietergemeinschaften haben eine gemeinsamerechtsverbind-
lich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsge-
meinschaft im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren be-
vollmächtigten Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung
der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über
die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner bei Angebots-
abgabe zu stellen.
Gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) gelten die "Besonderen Vertragsbedingungen zum BerlAVG. Auf die Sanktionen nach § 6 BerlAVG wird hingewiesen.
Außerdem wird auf die Verpflichtung nach § 13 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz Berlin in Verbindung mitder Frauenförderverordnung (FFV), insbesondere §§ 1 bis 4 FFV und zugehörige Sanktionen nach § 7 FFVverwiesen. Es gelten die "Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung". Die Bieter müssen mit ihrenAngeboten insoweit eine Verpflichtungserklärung gemäß § 1 Abs. 2 FFV (Formblatt) einreichen.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den unter der angegebenen URL (Ziffer I.3)) zum Download verfügbarenVergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die BVG wickelt das Vergabeverfahren elektronisch über eine Vergabemanagement-Software sowie übereine Vergabeplattform ab. Es wird ausdrücklich empfohlen, eine Registrierung auf dieser Vergabeplattformvorzunehmen.
2. Sämtliche Teilnahme-/Vergabeunterlagen werden Interessenten auf rechtzeitige Anforderung direkt,kostenfrei und ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform zurVerfügung gestellt und sind ausschließlich zu verwenden.
3. Die Beantwortung von Fragen der Bewerber/Bieter, die spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist erfolgt und sonstige verfahrensrelevante Informationen werden allen Bewerbern/Bietern direkt,kostenfrei und ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform zurVerfügung gestellt. Bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge und/oder Angebote istder Bewerber/Bieter verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf über die Vergabeplattform zur Verfügunggestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente oder sonstige verfahrensrelevante Informationen zu achten.Ein separater Hinweis durch den Auftraggeber erfolgt nicht.
4. Auskünfte über die Teilnahmeunterlagen müssen bis zum 26.11.2021 ausschließlich elektronisch über die derunter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform beantragt werden.
5. Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebeneVergabeplattform einzureichen.
Die Einreichung von Teilnahmeanträgen in Schriftform, per E-Mail, Fax oder die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform ist unzulässig.
6. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform einzureichen. Die Einreichung von Angeboten in Schriftform, per E-Mail, Fax oder die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform ist unzulässig;
7. Die BVG behält sich Ergänzungen sowie auch Änderungen an den Vergabeunterlagen einschließlich derVerfahrensbedingungen, dem Leistungssoll und den Vertragsbestimmungen vor.
8. Die BVG behält sich vor, in einer oder mehreren Runden Verhandlungsgespräche mit einem oder allen Bietern durchzuführen. Die BVG behält sich ebenso vor, den Zuschlag auf der Grundlage der Erstangebote zuvergeben ohne in Verhandlung mit den Bietern zu treten. Die BVG behält sich ebenfalls vor, Bieter im Verfahrensverlauf abzuschichten und nicht zu Verhandlungsgesprächen einzuladen, sofern erkennbar wird, dass auch bei Durchführung solcher Gespräche keine Aussicht auf eine Zuschlagserteilung besteht. Ein Anspruch eines Bieters auf Verhandlung besteht somit ausdrücklich nicht.
9. Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens(Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderenUnternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruchnehmen will (Formblatt). Entsprechende Nachweise sind in dem Umfang vorzulegen, wie sie für den Bewerbervorzulegen wären. Außerdem muss der Bewerber durch Vorlage der Verpflichtungserklärung "Eignungsleihe"dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel Tatsächlich zur Verfügunggestellt werden (vgl. § 47 SektVO). In Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeitoder die erforderliche berufliche Erfahrung kann ein Bewerber die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäߧ 47 Abs. 2 SektVO nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistungen erbringen, für die dieseKapazitäten benötigt werden;
10. Die übersandten Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen diesesVergabeverfahrens verwendet werden;
11. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichenBestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzentsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, dieAusbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichenErstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den Zuschlag inBetracht kommenden Bietern eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten.
Sämtliche Kommunikation zwischen BVG und Bieter/Bewerber muss ausschließlich über die Vergabeplattform erfolgen!
Der AG behält sich vor, das Preisblatt 223 der A-Bau (Aufgliederung der Einheitspreise), für Einzelpositionen vom Bieter abzufordern.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.