Konzession zur Herstellung, Verwendung und Vermarktung von Postwertzeichen mit dem Aufdruck „Deutschland“ Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-I-035

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 154-410416)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bundesfinanzministerium.de
Adresse des Beschafferprofils: www.ausschreibungen.pd-g.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Konzession zur Herstellung, Verwendung und Vermarktung von Postwertzeichen mit dem Aufdruck „Deutschland“

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-I-035
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64112000 Briefpostdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen, beabsichtigt, die Konzession zur Herstellung, Verwendung und Vermarktung von Postwertzeichen mit dem Aufdruck „Deutschland“ unter Beachtung der Vorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ("GWB") und der Konzessionsvergabeverordnung („KonzVgV“) zu vergeben. Das Verfahren zur Vergabe der o.g. Leistungen erfolgt in Anlehnung an ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (§ 12 Abs. 1 KonzVgV).

Gegenstand des Konzessionsvergabeverfahrens ist die Einräumung der Rechte und Pflichten zur Herstellung der vom Konzessionsgeber herausgegebenen Postwertzeichen, zur bundesweiten flächendeckenden Verwendung dieser Postwertzeichen zur Abgeltung von zu erbringenden Postdienstleistungen sowie zur verbraucherfreundlichen, regelmäßigen und rechtzeitigen, bundesweiten und flächendeckenden Vermarktung der vom Konzessionsgeber herausgegebenen Postwertzeichen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/08/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 154-410416

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: III.1.2.
Stelle des zu berichtigenden Textes: III.1.2.
Anstatt:

Eine Kopie des Versicherungsscheins ist nach Auftragserteilung innerhalb von 2 Wochen vorzulegen.

muss es heißen:

Eine aktuelle Bestätigung der Versicherung über das Bestehen einer entsprechenden Versicherung ist nach Auftragserteilung innerhalb von 2 Wochen vorzulegen.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: