Rahmenvertrag Unterhalts, - Glas - und Rahmenreinigung in verschiedenen Wohnheimen des studierendenWERKs BERLIN Referenznummer der Bekanntmachung: 14-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]/7286
Fax: [gelöscht]85
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stw.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Unterhalts, - Glas - und Rahmenreinigung in verschiedenen Wohnheimen des studierendenWERKs BERLIN
Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen für die Unterhalts -Glas - und Rahmenreinigung in verschiedenen Wohnheimen des studierendenWERKs BERLIN
Musterobjekt Kostenstelle 762 Wohnheim & 28 weitere Wohnheime & 1 Bafög Amt
SWH Siegmunds Hof Siegmunds Hof 2-4 10555 Berlin 28 weitere Wohnheime & 1 Bafög Amt.
Alle Einrichtungen befinden sich im Stadtgebiet Berlin.
siehe Anlage: Standorte der Studentenwohnheime
Unterhaltsreinigung. Glasreinigung und Rahmenreinigung im Studentenwohnheim Siegmunds Hof, Siegmunds Hof 2, 10555 Berlin, bestehend aus diversen einzelnen Häusern (14 Einzelreinigungsstellen/Häuser) des studierendenWERK BERLIN.
Eine Grundreinigung erfolgt nach Bedarf durch eine separate Angebotsanfrage durch den Auftraggeber.
Es sind insgesamt folgende Leistungen zu erbringen:
7.263,55 m2 Unterhaltsreinigung
3.653,42 m2 Glas- und Rahmenreinigung - Ausführungsabruf nach Bedarf und Absprache
Option zur Vertragsverlängerung: 3 x 1 Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Vergabeunterlagen
Einzureichende Unterlagen:
- Nachweis der Präqualifikation oder Angaben über Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Nachweis der Präqualifikation oder Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Nachweis der Präqualifikation oder Angaben zum Umsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Siehe Leistungsbeschreibung
Einzureichende Unterlagen:
- Angaben zu Referenzen, die über eine Präqualifikation hinausgehen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Nachweis der Präqualifikation oder Angaben zu Arbeitskräften (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Nachweis der Präqualifikation oder Angaben zu Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Schriftliche Bestätigung des Auftraggebers zu den benannten Referenzen, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden. (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Siehe Leistungsbeschreibung
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen gemäß Ausschreibungs- und Vergabegesetz des Landes Berlin (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß Ausschreibungs- und Vergabegesetz des Landes Berlin (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Einzelnachweise, -belege zu Angaben in Eigenerklärungen (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Erklärung gemäß § 1 Absatz 2 der Frauenförderverordnung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Nachweis der Präqualifikation oder Angaben zur Betrieblichen Haftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Nachweis der Präqualifikation oder Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Nachweis der Präqualifikation oder Eintragung in das Berufsregister (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Nachweis der Präqualifkation oder Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen)
Abschnitt IV: Verfahren
studierendenWERK BERLIN, Vergabestelle
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewertungsmatrix:
Die Auswertung der Angebote erfolgt nach einer Bewertungsmatrix. Insgesamt können maximal 100 Punkte erzielt werden. Entsprechend ihrer Gewichtung entfallen auf den Preis bis zu 70 Punkte, auf die Reinigungszeit bis zu 20 Punkte und auf die Qualitätssicherungsmaßnahmen gemäß des ausgefüllten Vordrucks "Angaben des Bieters zu Qualitätssicherungsmaßnahmen Los 1" bis zu 10 Punkte. Den Zuschlag erhält der Bieter, der mit seinem Angebot die meisten Wertungspunkte erhält. Bei Punktgleichheit entscheidet der niedrigere Preis.
Bitte Beachten:
Die Ausschreibung wird rein elektronisch durchgeführt. Es sind keine postalischen Angebote zulässig.
Bitte reichen Sie ihre Angebote vollständig ein.
Dieses beinhaltet:
- "alle" Unterlagen ausgefüllt unter "Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente"
- LV verpreist / GAEB
Bitte im Angebotsformular die Unterschrift nicht vergessen (Elektronisch-Signatur oder Namen in Druckbuchstaben; Eingescanntes Papierformat-Unterschrift)
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Kommunikation betreffs Anfragen zur Ausschreibung ausschließlich über die Vergabestelle durchzuführen ist; über dieses Portal oder ggf. per Mail.
Vielen Dank im Voraus.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6TYYEB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund des Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich der Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, in dem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe der Europäischen Union (§135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]