Sichere Zustellung von eGK und PIN/PUK Briefen Referenznummer der Bekanntmachung: OV-BE-006/2021

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mobil-krankenkasse.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDLRBE2/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDLRBE2
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sichere Zustellung von eGK und PIN/PUK Briefen

Referenznummer der Bekanntmachung: OV-BE-006/2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64112000 Briefpostdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die gesetzlichen Krankenkassen sind gemäß § 336 Absatz 5 Nr. 1 und Nr. 4 SGB V verpflichtet, ein sicheres Verfahren für die Zustellung einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) oder eines PIN-/PUK-Briefes für ihre Versicherten bereitzustellen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
64121100 Postzustellung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Betriebskrankenkasse Mobil Oil Hühnerposten 2 20097 Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftragnehmer übernimmt beginnend mit Zuschlagserteilung die sichere Zustellung der eGK bzw. PIN/PUK-Briefe an die Versicherten der Mobil Krankenkasse, die sich für die Übergabe-/Identifikationsvariante des § 336 Absatz 5 Nr. 1 oder § 336 Abs. 5 Nr. 4 SGB V entschieden haben. Die Zustellung muss die Anforderungen des Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz erfüllen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 14
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Mobil Krankenkasse ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrags durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern. Diese Erklärung muss dem Auftragnehmer spätestens zwei Monate vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit schriftlich zugehen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Zweimal um 12 Monate

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der Bieter erklärt ggf. im Rahmen einer Bietergemeinschaft, zur Leistungserbringung durch Abgabe folgender Erklärung geeignet zu sein. Zutreffende Punkte sind anzukreuzen.

- Erklärung, dass die erforderliche Fachkunde durch für den Auftrag und Aufgabenbereich entsprechend geschultes qualifiziertes Fachpersonal vorgehalten wird.

- Erklärung, dass hinreichende Leistungsfähigkeit in wirtschaftlicher und finanzieller sowie technischer und beruflicher Hinsicht besteht.

- Es trifft kein unter § 123 GWB genannter Ausschlussgrund auf ihn zu, d. h. weder er selbst noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, innerhalb der letzten fünf Jahre rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat.

- Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen oder das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen, dass es die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.

- Es liegt kein unter § 124 GWB genannter Ausschlussgrund vor, wobei das betreffende Ereignis höchstens 3 Jahre zurückliegt.

- Die erforderlichen Registereintragungen (Berufs-, Handelsregister o. ä.) liegen vor.

- Der Teilnehmer, sofern er Arbeitgeber ist, gewährt seinen Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts, die nach Art und Höhe den mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entspricht, an den das Unternehmen des Bieters gebunden ist bzw., soweit eine Bindung an einen Tarifvertrag nicht besteht, den Beschäftigen bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Ent-gelt zahlt, das den Vorgaben des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) entspricht.

- Es liegt kein Ausschlussgrund nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und § 98c des Aufenthaltsgesetzes vor.

- Es liegen keine Einträge im Gewerbezentralregister gemäß § 150a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO über strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen für folgende Tatbestände vor:

- § 21 Abs. 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes,

- § 21 Abs. 1 und 2 des Mindestlohngesetzes,

- § 5 Abs. 1 oder 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes in der bis zum 23.04.2009 geltenden Fassung,

- § 23 Abs. 1 und 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und

- § 81 Abs. 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen.

Die Betriebskrankenkasse Mobil Oil behält sich vor, vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister einzuholen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Weiterhin erklärt der Bieter ggf. im Rahmen einer Bietergemeinschaft, falls kein Nachweis über eine bestehende ausreichende Haftpflichtversicherung besteht, dass für den Auftrag die Bereitschaft zum Abschluss einer projektbezogenen Haftpflichtversicherung bzw. über die Erhöhung der bestehenden Haftpflichtversicherung im Zuschlagsfall in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden (2-fach maximiert) und [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden (2-fach maximiert) besteht.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Nachweis über eine Zertifizierung nach ISO 27001 oder vergleichbare Zertifikate

Sollte keine ISO 27001 Zertifizierung vorliegen, muss ein bestehendes Sicherheitskonzept oder die Anlage

10 - Checkliste zu den Technischen und Organisatorischen Maßnahmen eingereicht werden.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- Eigenerklärung Filialnetz

Bestätigung, dass für die Authentifizierung in der Filiale des Auftragnehmers ein flächendeckendes bundesweites Filialnetz besteht.

- Anforderungen zur Sicherheit und Qualität der Authentifizierung

Die persönliche Authentifizierung des Versicherten an der Haustür erfolgt durch den Mitarbeiter des Auftragnehmers an der Haustür. Die Authentifizierung wird durch ein Handlesegerät zum Einlesen eines Barcodes unterstützt.

- Der Bieter hat mit dem Angebot die nach § 5 Postgesetz (POSTG) erforderliche Lizenz einzureichen. Sollte sich der Auftragnehmer direkter Nachunternehmer bedienen, so sind auch Lizenzen dieser Unternehmen einzureichen.

Dies betrifft lediglich nur die Nachunternehmer, die mit der Zustellung beauftragt wurden, nicht die Unternehmen, die beispielsweise den Transport absichern sollen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 04/10/2021
Ortszeit: 13:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/12/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 04/10/2021
Ortszeit: 14:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YDLRBE2

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Rügen nach § 160 GWB sind zwingend als solche zu kennzeichnen.

Werden vom Bewerber im Vergabeverfahren Verstöße gegen Vergabevorschriften erkannt, so hat er dieseinnerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Betriebskrankenkasse Mobil Oil zu rügen.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits in der Bekanntmachung eines europaweitenVergabeverfahrens erkennbar sind, hat der Bewerber spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüberder Betriebskrankenkasse Mobil Oil zu rügen.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat der Bewerberspätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Betriebskrankenkasse Mobil Oil zu rügen.

Bewerber können innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Betriebskrankenkasse Mobil Oil,der Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer des Bundes beimBundeskartellamt einreichen.

Für das Nachprüfungsverfahren gelten §§ 160 ff. GWB.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/08/2021