AVK Modulbau - Objektplanung Lph 6-8 Referenznummer der Bekanntmachung: P_0760-2021 AVK
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13407
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vivantes.de
Abschnitt II: Gegenstand
AVK Modulbau - Objektplanung Lph 6-8
Die Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH betreibt in Berlin aktuell 9 Kliniken, davon 5 mit Urologische Fachabteilungen mit entsprechenden operativen Anteilen. Aktuell befindet sich das Klinikum in einem Prozess der baulichen Erweiterung und Umstrukturierung. In mehreren Bauabschnitten werden neue Funktions- und Bettenhäuser errichtet. Um den klinischen Betrieb voll umfänglich aufrechterhalten zu können, dürfen die Bestandsgebäude nur schrittweise abgebrochen werden. In diesem Zusammenhang muss das urologische Zentrum bis zur Fertigstellung eines 3.Bauabschnitts in einen temporären Modulbau umziehen. Der
Modulbau - mit Anbindung an einen unterirdischen Transportkanal - muss für das urologische Zentrum sowie für die Kardiologie mit Linksherzkathetermessplätzen errichtet werden. Gegenstand der Vergabe sind die Objektplanungsleistungen gem. § 34 HOAI (Lph 6-8) zur Herstellung des Modulbaus mit einer BGF von ca. 2.186 m².
Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH Rubensstraße 125 12157 Berlin Auguste-Viktoria-Klinikum
Die Vivantes GmbH betreibt in Berlin aktuell 10 Kliniken, davon 5 mit Urologische Fachabteilungen. Das Vivantes Auguste-Viktoria-Klinikum ist ein Krankenhaus der Schwerpunktversorgung mit aktuell 692 Betten. Für den Standort AVK wurde 1903 der Grundstein durch Kaiserin Auguste-Viktoria gelegt. Die damalige Grundstruktur in Pavillon-Bauweise ist bis heute erkennbar. In den vergangenen über 100 Jahren wurde die Klinik an die Bedarfe angepasst und kontinuierlich erweitert. Zurzeit befindet sich das Klinikum in einem Prozess der baulichen Erweiterung und Umstrukturierung, um u.a. das Vivantes Wenckebach-Klinikum in den Standort des AVK zu integrieren. In mehreren Bauabschnitten werden neue Funktions- und Bettenhäuser errichtet. Um den klinischen Betrieb aufrechterhalten zu können, werden die Bestandsgebäude schrittweise abgebrochen und die Baufelder freigemacht.
Derzeit befindet sich in den Bestandsgebäuden 3, 4, 5 und 6 das urologische Zentrum (vgl. AVK_Objekt_Gebäude_Augabe). Um das Baufeld für die weiteren Baumaßnahmen beräumen zu können, muss das urologische Zentrum bis zur Fertigstellung eines 3.BA in ein temporäres Gebäude umsiedeln, das in Modulbauweise errichtet werden soll. Neben dem urologischen Zentrum muss auch eine Ausweichsituation für die Kardiologie mit Linksherzkathetermessplätzen (LHKM-Plätze) geschaffen werden. Aufgrund der stark gestiegenen Bedarfe soll mit dem neuen Modulgebäude dieser Untersuchungsbereich kompakt an der Thorwaldsenstraße errichtet werden. Der Standort bietet eine gute Anbindung an die jetzige Notfallaufnahme und ermöglicht eine direkte Verbindung an den unterirdischen Wirtschaftsgang, der alle Bettenhäuser verbindet und über den die Ver- und Entsorgung erfolgt.
Nutzung des Modulbaus: UG/Logistik und Technik; EG/2 LHKM-Plätze inkl. Infrastruktur; 1.OG/ Endourologischer Untersuchungs- und Behandlungsbereich; 2.OG/Urologische Ambulanz und Diensträume, DG = Lüftungszentrale als Teilgeschoss.
Konstruktion des modularen Neubaus: Das Modulbausystem muss zugelassen sein und den Anforderungen der Berliner Bauordnung (BauOBln), der Krankenhausbaurichtlinie (KhBauR), den Vorgaben des Brandschutzes, Schallschutz sowie des LAGESO und den geltender DIN-EN-Normungen entsprechen. Die Stahl-Tragkonstruktion ist korrosionsgeschützt nach DIN EN ISO 12944 aus Rechteckrohrprofilen in kreuzweiser Anordnung herzustellen. Vertikale Stützen mit diagonal angeordneten Flachstählen als aussteifende Elemente bilden tragende Wandscheiben. Für schwere medizintechnische Großgeräte sind gesonderte und separat zu dimensionierende Stahlkonstruktionen (DVE´s, Angiographieanlagen, Röntgenanlagen) vorzusehen. Die Gründung sowie das Untergeschoss (Massivbauweise) und die definierten Übergabepunkte der notwendigen Medien werden separat durch Baufirmen errichtet. Eine Ausschreibung dieser Leistungen erfolgt in einem separaten Los. Voraussetzung dafür ist jedoch die Ausführungs- sowie Werk- und Montageplanung des Modulbauherstellers sowie dessen statische Angaben.
Fassaden: Für den Modulbau - als temporäres Gebäude - wird eine sehr kostenoptimierte Fassadenvariante zur Ausführung kommen.
Planungsleistungen: Für die o.g. Maßnahmen sollen die Leistungen der Objektplanung gem. HOAI § 34, Lph 6-8, vergeben werden. Die Planung der Lph 1-3 gem. § 34 HOAI werden derzeit erstellt. Die Lph. 4 verbleibt beim AG, die technischen Details (Lph 5) sind Gegenstand der Beauftragung des Modulbauherstellers. Die Vergabe der Leistungen der Technischen Ausrüstung erfolgt in einem separaten VgV-Verfahren.
Geschätzte Vorläufige Baukosten brutto: KGr. 300 rd. = 5,9 Mio. EUR; KGr 400 rd. = 2,5 Mio. EUR;
Geplanter zeitlicher Ablauf: Fertigstellung Lph 3: 11/2021; Vergabe: 01/2022 bis 03/2022; Fertigstellung Bauantrag (durch Modulbauhersteller): 06/2022; Fertigstellung Ausführungsplanung (Werkplanung durch Hersteller, Prüfung und Freigabe durch Planer+AG): 05/2022; Baudurchführung: 05/2022 bis 02/2023;
Die Laufzeit des Vertrages kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend bestimmt werden. Sie kann sich je nach Projekterfordernis verändern; daraus sind keinerlei Ansprüche abzuleiten.
1.) Die fristgerechte Vorlage der geforderten Nachweise, Erklärungen und der vollständig ausgefüllte Teilnahmeantrag gemäß Ziffern III.1.1, III.1.2 und III.1.3.
2.) Alle formal korrekten, vollständigen und den Mindestanforderungen an die Eignung (gem. Bekanntmachung, Abschn. III) entsprechenden Teilnahmeanträge werden an Hand der Eignungskriterien (s. Vergabeunterlagen / Allgemein / AVK_Objekt_Eignungskriterien) bewertet. Die Mindestanforderungen an die Referenzprojekte sind in Abschn. III, Punkt 2 dieser Bekanntmachung abgebildet.
3.) Bei der Bewertung wird der Auftraggeber ein gewichtetes Punktesystem anwenden. In den einzelnen Kriterien werden jeweils 0-5 Punkte vergeben. Die erreichten Punkte werden mit der angegebenen Gewichtung multipliziert, die Summe ergibt die Gesamtbewertung.
4.) Die max. Punktzahl beträgt 500 Punkte (Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit max. 50 Punkte, technische und berufliche Leistungsfähigkeit max. 450 Punkte).
5.) Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach objektiver Auswahl der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird unter diesen Bewerbern die Auswahl per Los getroffen (§ 75 (6) VgV).
Die Vergabe erfolgt stufenweise gem. ABau-Vertrag (in der jeweils gültigen Fassung). Sollten sich die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen ändern, muss das Leistungsbild entsprechend angepasst werden. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a.) Eigenerklärung des Projektverantwortlichen (natürliche Personen, juristische Personen, Bewerbergemeinschaften) zur Führung der Berufsbezeichnung bauvorlageberechtigter Architekt / Bauingenieur gemäß den Regelungen seines Heimatstaates (s. Vergabeunterlagen / Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente / AVK_Objekt_Teilnahmeantrag).
Ist in dem Heimatstaat der Person die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU vom 20.11.2013 des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist.
Der Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/ Bauingenieur ist mit Aufforderung zur Angebotsabgabe (2. Stufe) nachzureichen.
b.) Bei Bewerbergemeinschaften muss mind. ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung (s. Auftragsunterlagen / Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente / AVK_Objekt _Teilnahmeantrag).
a.) Bei Zuschlagserteilung ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen über mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und über [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens nachzuweisen.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen oder ggf. eine projektbezogene Versicherung abgeschlossen werden.
b.) Eigenerklärung zum Netto-Jahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Leistungsbild Objektplanung im Sinne HOAI 2013 §34 (s. Vergabeunterlagen / Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente / AVK_Objekt_Teilnahmeantrag).
Verweist der Bewerber zur Begründung seiner Eignung auf einen Nachunternehmer, so darf der Umsatz des Nachunternehmers nur entsprechend seines Anteils am Gesamtauftrag angegeben werden, wenn der Nachunternehmer diesen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen erzielt hat.
c.) Erklärung des Bewerbers zur Größe realisierter Referenzprojekte (s. Auftragsunterlagen / Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente / AVK_Objekt_Referenzdarstellung).
KEINE
1.) Eigenerklärung zu Referenzprojekten des Bewerbers (s. Vergabeunterlagen / Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente / AVK_Objekt_Referenzdarstellung). Es sind max. 3 mit der Bauaufgabe vergleichbare Referenzprojekte (Leistungszeitraum ab 01/2014) vorzustellen, die anhand der Auswertungsmatrix 1. Stufe / Eignungskriterien bewertet werden (s. Vergabeunterlagen / Allgemeines / AVK_Objekt_Eignungskriterien).
Es werden alle Referenzprojekte gewertet, deren Urheberschaft und / oder Projektbearbeitung den sich bewerbenden Personen zuzurechnen ist.
Die Angaben zu den Referenzprojekten sind von der Bewerbergemeinschaft (inkl. Nachunternehmer -sofern zutreffend) insgesamt zu machen.
Für die Referenzprojekte sind jeweils die im Formblatt "Referenzdarstellung" abgefragten Angaben zu machen. Für die Wertungsfähigkeit der Referenzprojekte müssen die in o.g. Formblättern abgefragten Angaben vollständig vorliegen. Bei Nichtvorlage wird die Referenz/en nicht gewertet.
2.) Präsentation von max. 3 Referenzprojekten, die mit der in Abschnitt II.2.4 beschriebenen Leistung hinsichtlich funktionaler, wirtschaftlicher Anforderungen und gestalterischer Ansprüche vergleichbar sind und deren Bearbeitung (bearbeitete Leistungsphasen) im Leistungszeitraum ab 01/2014 bis 09/2021 liegt.
Die Referenzprojekte sind auf dem den Bewerbungsunterlagen beiliegenden Formblatt " AVK_Objekt_Referenzdarstellung" in ihren Merkmalen zu erläutern und ergänzend auf jeweils max. zwei DIN-A4-Blättern (einseitig bedruckt) ausführlich in Form von Texten, Fotos, Zeichnungen (z. B. Lagepläne,
Grundrisse, Ansichten, Schnitte, Details) aussagekräftig darzustellen. Aus der Präsentation sollen die Qualität und die Fachkunde insbesondere im Hinblick auf die angegebenen Eignungskriterien erkennbar sein.
3.) Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers (s. Teilnahmeantrag). Anzugeben sind Anzahl der Mitarbeiter und der Führungskräfte, die im Bereich Objektplanung mit berufsqualifizierendem Hochschulabschluss der Fachrichtungen Architektur und Bauingenieur (Dipl.-Ing. TH/FH/BA bzw. Bachelor/Master oder gleichwertige Qualifikation) tätig sind, ohne technische Mitarbeiter, Praktikanten, Sekretariat und dergleichen für die Jahre 2018, 2019 und 2020. Teilzeitstellen sind auf Vollzeitstellen umzurechnen.
4.) Eigenerklärung zur beabsichtigten Weitervergabe von Teilleistungen: Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, die vergeben werden sollen, zu benennen (s. Auftragsunterlagen / Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente / IV 126 Verpflichtungserklärung benannter Unternehmen (Wirt-236)
5.) Eigenerklärung zur Eignungsleihe: Will der Bewerber für den Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, welche in Anspruch genommen werden sollen, zu benennen (s. Vergabeunterlagen / Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente / IV 126 F Verpflichtungserklärung benannter Unternehmen (Wirt-236).
Bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers werden Leistungen der Eignungsleihe nur in dem Umfang und für die Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet.
Für die darzustellenden Referenzprojekte (max. 3), welche die o. g. genannten Bedingungen erfüllen und mit der in Abschnitt II.2.4 beschriebenen Leistung hinsichtlich funktionaler, wirtschaftlicher Anforderungen und gestalterischer Ansprüche vergleichbar sind, gelten die folgenden Mindestanforderungen (VgV 2016, §§ 45 Abs. 1 Nr. 1 und 46 Abs. 3 Nr. 1):
a.) Projektbearbeitung / bearbeitete Leistungsphasen aller Projekte im Leistungszeitraum ab 01/2014.
In das Formblatt der AVK_Objekt_ Referenzdarstellung sind zwingend nur die Leistungsphasen einzutragen, die ab 01/2014 erbracht wurden und nicht nach 09/2021 noch erbracht werden.
b.) Bei mind. 1 Referenzprojekt muss die bearbeitete Brutto-Grundfläche (BGF) (DIN 277-1) ? 1.000 m² sein
c.) Mind. 2. Referenzprojekte müssen Modulbauten sein und es müssen Leistungen der Objektplanung nach § 34 HOAI 2013 /2021 für die Leistungsphasen 6 bis 8 erbracht worden sein.
siehe III.1.1 dieser Bekanntmachung
a.) Die örtliche Präsenz (Berlin) ist während der Planungs- und Bauzeit in engen Intervallen gem. Erfordernis sicherzustellen.
b.) Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins - ABau der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen abrufbar unter https://www.stadtentwicklung.berlin.de/ service/rundschreiben/de/abau.shtml
c.) Berufshaftpflichtversicherung gem. Ziff. III.1.2.
d.) Vertrag inkl. Anlagen (s. Vergabeunterlagen / Vertragsbedingungen).
e.) HOAI 2021, Einschätzung des AG:
Honorarzone gem. §35: IV Mindestsatz, mitzuverarbeitende Bausubstanz (mvB) nach § 4 (3) brutto: 0 EUR; Umbau- und Modernisierungszuschlag gem. § 36(1): 0 %; Zuschlag gem. §12 auf Leistungsphase 8 (§ 34): 0%;
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die insbesondere in Ziff. III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen / Angaben werden im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (s. Vergabeunterlagen / Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente / AVK_Objekt_Teilnahmeantrag, AVK_Objekt_Referenzdarstellung, Eigenerklärungen (Formblätter IV 128 F Erklärung der Bewerber-_ Bietergemeinschaft (Wirt-238) und IV 126 F Verpflichtungserklärung benannter Unternehmen (Wirt-236) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/ abzugeben.
2. Die interaktiven Formblätter sind im Internet (s. Ziffer 1.3) herunterzuladen. Die Formblätter sind in deutscher Sprache vollständig auszufüllen, an den entsprechenden Stellen von einem Büroinhaber, Geschäftsführer und/oder bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu signieren (Formblätter elektronisch in Textform müssen nicht signiert werden. Bei elektronischer Übermittlung in Textform ist der Bewerber und die zur Vertretung des Bewerbers berechtigte natürliche Person zu benennen) und bis zu der in Ziff. IV.2.2 genannten Frist einzureichen, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
3. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Teilnahmeantrag zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft füllt den Teilnahmeantrag aus und unterschreibt den Antrag.
4. Teilnahmeanträge können eingereicht werden:
- Elektronisch in Textform
Teilnahmeanträge in Textform müssen nicht signiert werden. Bei elektronischer Übermittlung in Textform ist der Bewerber und die zur Vertretung des Bewerbers berechtigte natürliche Person zu benennen. Fehlen diese Angaben, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Es müssen alle geforderten Unterlagen auf der Vergabeplattform hinterlegt werden. Eine Abgabe in Papierform ist nicht zulässig!
5. Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise - auch auf Nachforderung gemäß VgV §56 [2] - hat den zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
6. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
7. Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung einreichen möchte, muss er sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält.
8. Unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung u. ä. wie auch die weiteren Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig die Informationen dort zu verschaffen.
9. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden s. auch IV 1230EU (Anleitung zur Auftragsbekanntmachung EU bei Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb). Die Fragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Zur Gewährung des gleichen Informationsstandes aller potentiellen Bewerber werden die anonymisierten Anfragen mit den Antworten im Internet kontinuierlich veröffentlicht. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die Auskünfte erteilen kann.
10. Hinweis zu Ziff. II.2.5 Zuschlagskriterien: je Kriterium werden 0-5 Punkte vergeben; die Punktzahl der Honorarangebote errechnet sich wie folgt: 5 (Punkte) x [(niedrigstes Angebot x 1,75) - Angebot des Bieters] dividiert durch [(niedrigstes Angebot x 1,75) - niedrigstes Angebot]; (Vergabeunterlagen / Allgemein / AVK_Objekt_Zuschlagskriterien).
11. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag gemäß § 17 (11) VgV auf der Grundlage des Erstangebotes zu erteilen.
12. voraussichtlicher Termin Verhandlungsgespräche: xy. KW
13. Bekanntmachungs-ID: xxx
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y67RBKD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).