Callcenter Impfhotline Land Berlin
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10713
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.itdz-berlin.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.itdz-berlin.de/unternehmen/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Callcenter Impfhotline Land Berlin
Externes Callcenter zur Unterstützung der Impfhotline, die im Auftrag der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung durch das Servicecenter des ITDZ Berlin betreut wird.
Der Telefonservice soll ggf. bis zum 31.01.2022 einsatzbereit betrieben werden. Ziel ist eine möglichst hohe Verfügbarkeit der 1st-Level-Hotline, um möglichst viele Termine in den Corona Impfzentren buchen zu können.
Zum Betrieb der Impfhotline bedarf es der Unterstützung durch ein externes Callcenter, da die Arbeitsaufgabe allein mit dem vorhandenen Personal im Servicecenter des ITDZ Berlin nicht erfüllt werden kann. Aus diesem Grund ist es erforderlich, die personellen Kapazitäten zu erhöhen und die Einbindung eines externen Callcenters, welches personelle Ressourcen von bis zu 500 Mitarbeitern zur Verfügung stellt, zu beschaffen.
Die Unterstützung durch ein externes Callcenter wird für den Zeitraum 01.09.2021 bis 31.01.2022 nur optional beschafft.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat am 6.11.2020 in ihrer 93. Konferenz ein gemeinsames Vorgehen bei Impfungen gegen Covid-19 beschlossen. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat zusammen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung auf Basis des bestehenden Systems der Terminvergabe der Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen ein standardisiertes Modul zur Terminvereinbarung für alle Impfzentren einschließlich mobiler Impfteams erarbeitet. Dies wird den Ländern für die Organisation der Terminvergabe in den Impfzentren einschließlich der mobilen Impfteams zur Verfügung gestellt. Zur Organisation der Terminvergabe ist die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung des Landes Berlin am 10.11.2020 an das IT-Dienstleistungszentrum (ITDZ Berlin) herangetreten, um den Betrieb einer Impfhotline abzustimmen. Das ITDZ Berlin betreibt ein Servicecenter, dass das Bürgertelefon 115 und seit März 2020 auch unterstützend die Corona-Hotline betreut.
Zur Übernahme dieser Dienstleistung bedarf es der Unterstützung durch ein externes Callcenter, da die Arbeitsaufgabe (Sicherstellung der Erreichbarkeit, Information und Terminvergabe) allein mit dem vorhandenen Personal im Servicecenter des ITDZ Berlin nicht erfüllt werden kann. Aus diesem Grund ist es erforderlich, die personellen Kapazitäten zu erhöhen. Dies wird durch die Einbindung eines externen Callcenters, welches personelle Ressourcen von bis zu 500 Mitarbeitern zur Verfügung stellt, gelöst.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verlängerung Callcenter Impfhotline Land Berlin
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen AG über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/