Qualifizierungssystem Kabelschutzrohre Referenznummer der Bekanntmachung: 2020004945
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22177
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stromnetz-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Qualifizierungssystem Kabelschutzrohre
Die Stromnetz Hamburg GmbH ist Eigentümer und Betreiber des Stromverteilungsnetzes in Hamburg und versorgt rund 1,2 Millionen Haushalte und Gewerbetreibende mit Strom. Um die hohe Versorgungsqualität der wachsenden Stadt zu gewährleisten, ist das Netz ständig zu warten, zu modernisieren und auszubauen. Aufgrund der hohen Modernisierungszielen wird der Bedarf in den kommenden Jahren nochmal deutlich steigen. Um geeignete Lieferanten für unsere Anforderungen aus dem Bereich Kabelschutzrohre zu identifizieren, wurde dieses Qualifizierungssystem erstellt.
Das Qualifizierungssystem umfasst die nachfolgenden Schwerpunktbereiche (kurz: "SB") :
- SB1: Kabelschutzrohre und Formstücke aus PVC-U
- SB2: Schutzrohre für Sekundärnetzkabel aus PE-HD
- SB3: 110-kV-Kabelschutzrohre und Formstücke aus PE-HD
- SB4: 110-kV Kabelschutzrohre und Formstücke aus PE-RT
- SB5: 110-kV Kabelschutzrohre und Formstücke aus PP
- SB6: Halbschalen aus PVC-U mit Rastsystem
- SB7: Kabelabdeckfolie
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung und Nachweis zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
- Eigenerklärung hinsichtlich Eintragungen im Gewerbezentralregister
- Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens zwingender Ausschlussgründe nach § 123 Abs.1, 4 GWB
- Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB
- Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens fakultativer Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG oder § 21 SchwarzArbG
- Erklärung zum Vorliegen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
- Erklärung zu Qualitätsmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet
- Erklärung zu Arbeitssicherheitsmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet
- Eigenerklärung zur Vertrags- und Abwicklungssprache
- Eigenerklärung zur Erfüllung der Zertifizierung
- Eigenerklärung zur Erfüllung der Dokumentation
- Schwerpunktbereich 1: Kabelschutzrohre und Formstücke aus PVC-U – Technische Anforderungen (sofern zutreffend)
- Schwerpunktbereich 2: Schutzrohre für Sekundärnetzkabel aus PE-HD – Technische Anforderungen (sofern zutreffend)
- Schwerpunktbereich 3: 110-kV-Kabelschutzrohre und Formstücke aus PE-HD – Technische Anforderungen (sofern zutreffend)
- Schwerpunktbereich 4: 110-kV Kabelschutzrohre und Formstücke aus PE-RT – Technische Anforderungen (sofern zutreffend)
- Schwerpunktbereich 5: 110-kV Kabelschutzrohre und Formstücke aus PP – Technische Anforderungen (sofern zutreffend)
- Schwerpunktbereich 6: Halbschalen aus PVC-U mit Rastsystem – Technische Anforderungen (sofern zutreffend)
- Schwerpunktbereich 7: Kabelabdeckfolie – Technische Anforderungen (sofern zutreffend)
- Zusätzliche Angaben (sofern zu treffend) Eigenerklärung zur Eignungsleihe (§ 47 SektVO)
Die hierfür zu erfüllenden Kriterien sind in der Anlage im Dokument "Eignungskriterien" im Portal https://portal.deutsche-evergabe.de näher beschrieben. Die Erfüllung der genannten Bedingungen sind durch den Bewerber dort entsprechend zu dokumentieren. Bitte beachten Sie: teilweise werden auch Nachweise abgefordert, diese sind UNBEDINGT auch mit dem ausgefüllten Dokument "Eignungskriterien" durch den Bewerber über die eVergabe-Plattform einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zusätzliche Angaben sind dem Dokument "Wichtige Informationen zum Qualifizierungssystem" zu entnehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
a) wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.1 GWB).
b) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.2 GWB).
c) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung / Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.3 GWB).
d) soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.4 GWB).