Leitstellenunterstützungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: DL 37/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leitstellenunterstützungsleistungen
Charitè CFM Facility Management GmbH
Charitéplatz 1
0117 Berlin
Gegenstand der Vergabe sind Koordinations-, Transport- und Fortbildungsleistungen im Kontext von Krankentransporten.
Zu den Transportleistungen der CFM, welche zum Teil durch den Bieter übernommen werden, gehören campusübergreifende Fahrten und externer Krankentransport, Entlassungsfahrten, Reiserückholungen und Verlegungsfahrten zu Fremdeinrichtungen.
Die Koordination der Krankentransporte, bei welchen der Bieter mitwirkt, erfolgt mittels einer zentralen Leit- und Dispositionsstelle, in der die Aufträge für den Krankentransport mittels Telefon eingehen.
Die Fortbildungsleistungen dienen der gezielten Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter des AGs und haben die Zielsetzung der Qualifizierung als Rettungssanitäter und / oder zur Durchführung qualifizierter Erster Hilfe.
Berlin
Standardlos
2 * um jeweils 12 Monate
optionale Verlängerung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung zur Berufs-/Haftpflichtversicherung: Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss spätestens mit Auftragserteilung über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens EUR 5.000.000 (in Worten: fünf Millionen) für Personen- und Sachschäden und mit einer Deckung von EUR 100.000,00 (in Worten: einhunderttausend) für Vermögensschäden je Schadensfall verfügen. Die Mindestdeckungssummen müssen je Versicherungsjahr mindestens drei (3) mal zur Verfügung stehen.
Zum Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung ist die Erklärung gemäß Formblatt „Erklärung zum Versicherungsschutz“ (Dokument 14) vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen des AG ist zusätzlich ein entsprechender Versicherungsschein oder ein Nachweis in Gestalt einer unwiderruflichen Deckungszusage eines Versicherers, dass im Falle des Zuschlags eine Versicherung mit den zuvor genannten Mindestsummen abgeschlossen wird, nachzureichen.
2. Erklärung zum Mindestjahresumsatz: Der Bieter/ die Bietergemeinschaft muss einen kumulierten Mindestjahresumsatz in Höhe von EUR 3.500.000,00 (netto) (in Worten: drei Millionen fünfhunderttausend) in den letzten drei Geschäftsjahren gemacht haben.
Zum Nachweis des geforderten Mindestjahresumsatzes hat der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung nach dem Formblatt „Erklärung zum Umsatz“ (Dokument 15) und im Fall der diesbezüglichen Eignungsleihe die Dokumente 10 und 11 vorzulegen. Bietergemeinschaften müssen für jedes Mitglied eine entsprechende Erklärung vorlegen. Bei Prüfung der Erfüllung der Mindestvorgabe werden die Summen aus den Eigenerklärungen aller Mitglieder der Bietergemeinschaft berücksichtigt.
zu Eignungskriterium 1: Deckung von mindestens EUR 5.000.000 (in Worten: fünf Millionen) für Personen- und Sachschäden und mit einer Deckung von EUR 100.000,00 (in Worten: einhunderttausend) für Vermögensschäden je Schadensfall verfügen. Die Mindestdeckungssummen müssen je Versicherungsjahr mindestens drei (3) mal zur Verfügung stehen.
zu Eignungskriterium 2: kumulierter Mindestjahresumsatz in Höhe von EUR 3.500.000,00 (netto) (in Worten: drei Millionen fünfhunderttausend) in den letzten drei Geschäftsjahren
3. Erklärung zur Registereintragung: Die Bieter haben ihre Berechtigung zur erlaubten Berufsausübung durch Übersendung eines aktuellen Nachweises, nicht älter als 6 Monate vor dem Datum der EU-Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens, über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf andere Weise (je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist), nachzuweisen (Formblatt „Erklärung zur Registereintragung“ – Dokument 12).
Es sind mithin zwei Dokumente einzureichen:
Das Formblatt „Erklärung zur Registereintragung“ sowie der Nachweis selbst.
4. Erklärung zur Abfrage nach dem KRG: Es ist eine Erklärung beizufügen, aus der die Angaben gemäß § 6 Abs. 3 Korruptionsregistergesetz (KRG) i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KRG zur Abfrage nach § 6 KRG ersichtlich sind.
Hierfür ist das Formblatt „Erklärung über Informationen zur Abfrage nach § 6 und Auskunft nach § 7 Korruptionsregistergesetz („KRG“)“ – Dokument 13 zu verwenden.
5. Mind. eine (1) Unternehmensreferenz über vergleichbare Aufträge: Nachweis über mindestens eine geeignete, d.h. vergleichbare, Referenz über einen früher ausgeführten Auftrag in Form einer Eigenerklärung mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers nebst Benennung eines Ansprechpartners und dessen aktuellen Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) sowie einer Beschreibung des Auftragsgegenstandes nach Formblatt „Erklärung zu Referenzprojekten“ (Dokument 16); im Fall der diesbezüglichen Eignungsleihe sind zusätzlich die Dokumente 10 und 11 zu verwenden.
Vergleichbar ist eine Referenz im vorstehenden Sinne, wenn sie der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf Umfang, Komplexität und Anforderungen soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. Es gelten insoweit folgende Mindeststandards:
(1) Der Referenzauftrag muss mindestens die Ausbildung von jährlich 10 Rettungssanitätern erfassen;
(2) Der Referenzauftrag muss (vertiefende) Fortbildungen auf dem Gebiet der Ersten Hilfe für jährlich 150 Mitarbeiter des Referenzgebers erfassen;
(3) Der Referenzauftrag muss die Erbringung von Tätigkeiten in einer Leitstelle erfassen (Krankenhausbezug ist hierfür nicht zwingend erforderlich);
(4) die Dauer der Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Referenzgeber muss mindestens 18 Monate betragen.
Die Mindestanforderungen vorstehender Ziffern (1) – (3) können auch durch Eigenerklärung zu maximal drei Referenzaufträgen nachgewiesen werden (je Anforderung ein Referenzauftrag). Die Mindestanforderung gem. Ziffer (4) muss in diesem Fall auf alle benannten Referenzen zutreffen.
6. Angabe von Fachkräften: Die Bieter haben Angaben zu machen, über die Zahl der Fachkräfte (Rettungssanitäter und Leitstellendisponenten) oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht.
Mindeststandard: Die Bieter müssen über die letzten drei Jahre im Schnitt mindestens 30 Rettungssanitäter beschäftigt haben.
Hierfür ist das Formblatt „Erklärung zu Beschäftigtenzahl“ (Dokument 17) zu verwenden.
7. Erklärung zu den Ausschlussgründen: Der Bieter/ das jeweilige Mitglied einer Bietergemeinschaft hat unter Verwendung des Formblatts „Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB und §§ 42 ff VgV“ (Dokument 09) eine Erklärung zu dem Vorliegen bzw. Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe, abzugeben.
zu Eignungskriterium 5: mindestens eine geeignete, d.h. vergleichbare, Referenz
(1) Der Referenzauftrag muss mindestens die Ausbildung von jährlich 10 Rettungssanitätern erfassen;
(2) Der Referenzauftrag muss (vertiefende) Fortbildungen auf dem Gebiet der Ersten Hilfe für jährlich 150 Mitarbeiter des Referenzgebers erfassen;
(3) Der Referenzauftrag muss die Erbringung von Tätigkeiten in einer Leitstelle erfassen (Krankenhausbezug ist hierfür nicht zwingend erforderlich);
(4) die Dauer der Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Referenzgeber muss mindestens 18 Monate betragen.
Die Mindestanforderungen vorstehender Ziffern (1) – (3) können auch durch Eigenerklärung zu maximal drei Referenzaufträgen nachgewiesen werden (je Anforderung ein Referenzauftrag). Die Mindestanforderung gem. Ziffer (4) muss in diesem Fall auf alle benannten Referenzen zutreffen.
zu Eignungskriterium 6: Die Bieter müssen über die letzten drei Jahre im Schnitt mindestens 30 Rettungssanitäter beschäftigt haben.
siehe Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle der Charité - Universitätsmedizin Berlin
keine Bieter zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
24-48 Monaten
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]