Grünanlagenpflege und Winterdienst im IPW Referenznummer der Bekanntmachung: TK 28092021-1000
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12414
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grünanlagenpflege und Winterdienst im IPW
Grauflächenreinigung, Grünanlagenpflege und Winterdienst im Innovationspark Wuhlheide (IPW)
IPW - Innovationspark Wuhlheide, Köpenicker Str. 325, 12555 Berlin
Grauflächenreinigung, Grünanlagenpflege und Winterdienst - Laufzeit 3 Jahre
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle
2. Mitgliedsbescheinigung der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer
oder einer berufsstädtischen Kammer
3. Nachweis durch Präqualifizierung
4. Eigenerklärung zur Eignung gem. Formblatt Wirt-124.
5. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung wird als vorläufiger Nachweis akzeptiert.
1. Nachweis der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung einer Versicherung mit Sitz in der EU. Sollte zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe diese Versicherung noch nicht bestehen, so ist dem Angebot eine Erklärung über die Bereitschaft zum Abschluss im Auftragsfall beizufügen. Der Abschluss der Versicherung ist dem Auftraggeber vor der Zuschlagserteilung nachzuweisen.
2. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Ausschreibung ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Jahre.
3. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Nachweis durch Präqualifizierung oder für nicht präqualifizierte Unternehmen durch Eigenerklärung im Formaluar Wirt 124EU. Sollten Ausschlussgründe vorliegen, ist der Nachweis zu führen, dass eine Selbstreinigung erfolgte. Hinweis: Ab einer Auftragssumme v. 30.000€ wird der Auftraggeber für den Zuschlagerhaltenden einen Auszug aus dem Gewerberegister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern).
zu 1. Mindestdeckungssummen der Haftpflichtversicherung:
- [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden je Schadensfall
- [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden je Schadensfall
- [Betrag gelöscht] EUR für reine Vermögensschäden
zu 2. Der durchschnittliche jährliche Umsatz, bezogen auf diese Leistungsart muss mindestens das Doppelte des geschätzten Auftragswertes sein.
zu 3. Der angebotene Stundenverrechnungssatz muss die Erfüllung aller gesetzlichen Verpflichtungen einschließlich des Mindestentgeltes sicherstellen.
1. Gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV sind drei Referenzen vergleichbarer Leistungen in Art und Umfang aus den letzten 3 Jahren vorzulegen. Dazu sind zu erklären:
Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer, Art der ausgeführten Leistung,
Vertragsdauer, Auftragssumme.
2. Nachweis gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV eines
Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001, oder vergleichbar durch unabhängige Stellen.
3. Gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV ist die technische Ausstattung mit Maschinen und Geräten zu erklären.
zu 1. Bestätigung der Auftraggeber übder die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
zu 2. Qualifikationsnachweise Objektleiter*in / Vorarbeiter*in
zu 3. Eigenerklärung der technischen Ausstattung mit Maschinen und Geräten
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), insbesondere im Hinblick auf die Abgabe von Erklärungen.
1. Verpflichtung zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte (siehe Formular Wirt-214EU, das den Vergabeunterlagen beiliegt)
2. Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzten Unterauftragnehmer bzw. Unterauftragnehmerkette (siehe Formular Wirt-235EU, das den Vergabeunterlagen beiliegt)
3. Einhaltung der Frauenförderung gemäß § 13 BerlAVG in Verbindung mit § 15 BerlAVG siehe Formular Wirt-2141EU, das den Vergabeunterlagen beiliegt)
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin - Öffnungstermin- unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Zugang zu den Vergabeunterlagen ist frei über die Vergabeplattform: siehe I.3 möglich. Bewerber, die nur den freien Zugang nutzen, sich also nicht registrieren, sind verpflichtet, sich selbst auf dieser Seite über eventuelle Beantwortungen von Bieterfragen und/ oder Änderungspakete zu informieren.
Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann wahlweise elektronisch in Textform oder mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur erfolgen .
Weitere Hinweise können unter http://www.vergabe.berlin.de entnommen werden.
Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV endet am 22.09.2021- 10:00 Uhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]