Sanierung und Umbau Charlotte-Salomon-GS - Leistungen bei Gebäuden und Innenräumen Referenznummer der Bekanntmachung: 01-CSGS-H9864
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Umbau Charlotte-Salomon-GS - Leistungen bei Gebäuden und Innenräumen
Die Charlotte-Salomon-Grundschule, eine inklusive Schwerpunktschule, soll saniert und umgebaut werden. In den letzten Jahren erfolgten Sanierungen im Inneren, auf die Rücksicht zu nehmen ist. Folgende Einzelmaßnahmen sind geplant: 1. Umbau Hauptgebäude (Umbau Parkebene zur Mensa/General-Sanierung Sporthalle/Sanierung Gebäudehülle, Dach und Fassade), 2. Umbau Pavillon, 3. Teilanpassung TGA. Für die Sanierung der Außenanlagen wird ein Planungswettbewerb durchgeführt. Das Bauvorhaben ist für die Investitionsplanung 2020-24 angemeldet. Ein geprüftes Bedarfsprogramm liegt vor. Die geschätzten Bauwerkskosten (Kgr. 300+400) betragen 10.949.223 € netto. Die Kgr. 600 beträgt 522.434 € netto. Die Sanierung soll im laufenden Betrieb erfolgen. Als Interim wird ein Container von Dez. 2023 bis Feb. 2024 errichtet. Baubeginn Hauptgebäude ist in II/2024 vorgesehen. Der Auftrag beinhaltet Leistungen für Gebäude u. Innenräume gem. HOAI in den LP 1 und 2, optional Lph 3 - 9 sowie besondere Leistungen.
Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, Ortsteil Kreuzberg, Großbeerenstraße 40, 10965 Berlin
Für die Sanierung und Umbau der Charlotte-Salomon-Grundschule sollen Planungsleistungen entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2013) Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume vergeben werden.
Der Auftrag umfasst gemäß § 34 HOAI Leistungsbild Gebäude und Innenräume in Verbindung mit Anlage 10 folgende Leistungsphasen ganz oder anteilig:
LPH 1 Grundlagenermittlung
LPH 2 Vorplanung
sowie folgende besonderen Leistungen:
1) Ergänzende Bestandsaufnahme: Überprüfung, Anpassung und Ergänzung der überreichten dwg-Pläne mit allen notwendigen für das Planen und Bauen relevanten Informationen
2) Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen: - Über der Grundleistung gemäß HOAI hinausgehende Wirtschaftlichkeits-untersuchungen gem. § 7 LHO nach Anhang 2 der ABau “Leitfaden für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei der Vorbereitung, Planung und Durchführung von Baumaßnahmen“ für Varianten zur LP 1
Optional können die folgenden Leistungsphasen vergeben werden:
LPH 3 Entwurfsplanung
LPH 4 Genehmigungsplanung
LPH 5 Ausführungsplanung
LPH 6 Vorbereitung der Vergabe
LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe
LPH 8 Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation
LPH 9 Objektbetreuung.
Folgende besondere Leistungen können optional vergeben werden:
3) Logistikkonzept: Aufstellen eines Logistikkonzeptes für den Umbau des Gebäudes (unter Beachtung Bauen im laufenden Betrieb, Auslagerungen, Umlagerungen, Rettungswegführung, Interim-Umzüge, Nutzung der Sporthallen und die Mensa, etc. ) inkl. Abstimmung mit Auftraggeber, Nutzer und sonstigen Beteiligten (z.B. Brandschutzplaner) in Form grafischen grundrissbezogenen Übersichtspläne, je nach Bauabschnitt bzw. Bauphasen. Die Übersichtspläne sollen die zentralen Termine und Aufgaben für die einzelnen Akteure (insbesondere Schule und Schulamt) enthalten. Fortschreibung des Logistikkonzeptes bzw. der grafischen Darstellung nach Bedarf
4) Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen: über der Grundleistung gemäß HOAI hinausgehend für die Bauteile bzw. Bereiche:
• Bauteil Fassade (Dämmstärken, Fenster, Fassadesystemen, Fertigteil Fassadesystemen, integriertes Lüftungskonzept etc.)
• Bauteil Dach (PVV_Anlage, Regenwassermanagement...)
• Umbau zur Mensa
• Umbau Pavillon
5) Anforderungs-Raumbuch: Aufstellen und Fortschreiben für das gesamte Vorhaben hinsicht. der Kriterien: Räumliche Veränderbarkeit; Raumhöhe / Licht; Beleuchtung; Raumklima; Oberflächen; Belastungen von Decken
6) Planung der Ausstattung, Abstimmung mit Schule und AG. Beschaffung der KG 600-Ausstattung, besonders die Ausstattung der neue Mensa (Möblierung, Beleuchtung...) und Pavillon; teilweise über Sammelbestellverfahren beim Landesverwaltungsamt.
7) Partizipations-Prozess, je Termin ca. 2 Stunden, Turnus 5-Mal bis Ende Ausführungsplanung und zweimonatlich während Bauausführung und / oder bei Bedarf
8) Präsentation der Planungskonzeption (BPU) gegenüber der Schulkonferenz (ganztägig)
9) Erstellung ökologisches Gesamtkonzept mit Unterstützung der weiteren Planungsbeteiligten mit Aussagen zu Baukonstruktion / Energieversorgung / Freiflächen / Abfall, Niederschlagswasser
Es wird erwartet, dass der AN ab Leistungsphase 8 durchschnittlich 1 x wöchentlich an Besprechungen in Berlin teilnimmt und diese protokolliert. Reisekosten werden nicht erstattet. Die Bauüberwachung vor Ort muss für die optionalen Leistungen gewährleistet sein.
Grundlage der Beauftragung ist das beiliegende Vertragsmuster des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin mit Anlage 6 einschließlich der Allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB).
Die Verfahrensabläufe gemäß ABau sind zu beachten. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Es soll eine Baukostenobergrenze vereinbart werden.
Zu den Planungsbeteiligten gehören unter anderem Tragwerksplaner, Fachingenieure TA und Freianlagenplaner sowie ggf. weitere Gutachter. Leistungen des Brandschutzes bis LP 4 und die Schadstoffsanierung werden separat vergeben.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los (§ 75 Abs. 6 VgV).
Für die Angaben des Bewerbers werden entsprechend der genannten Kriterien / Unterkriterien Punkte vergeben:
[1.] Angaben zum Referenzprojekt gemäß Ziffer III.1.3 [1]. Die Wertung des Referenzprojektes erfolgt nur bei Erfüllung aller Bedingungen nach Ziffer III.1.3) [1] a) bis d).
Es können maximal 85 Punkte als Summe der folgenden Unterkriterien erreicht werden:
Wird mehr als ein Referenzprojekt eingereicht, das die Mindestanforderungengem. III.1.3 erfüllt, so wird für jedes Referenzprojekt eine Einzelbewertung vorgenommen. Gewertet wird das Referenzobjekt, das in der Einzelwertung in Summe aller Wertungskriterien die höchste Punktzahl erreicht.
[1.1] 20 Pkt. = Referenzprojekt mit Bauwerkskosten (brutto) nach DIN 276 KG 300 + 400 von mindestens 5 Mio. EUR.
[1.2] 30 Pkt. = Referenzprojekt mit Bearbeitung der Leistungsphasen 6-8
[1.3] 10 Pkt. = Referenzprojekt für ein Bauvorhaben im Bestand
[1.4] 15 Pkt. = Referenzprojekt für eine Realisierung im laufenden Betrieb
[1.5] 10 Pkt. = Referenzprojekt für öffentlichen AG gemäß § 99 GWB mit einem positiven Referenzschreiben.
[2.] Eignung/Qualifikation der Projektbeteiligten gemäß Ziff. III. 1.3 [2]. Es können max. 50 Pkt. als Summe folgender Unterkriterien erreicht werden:
[2.1.1] 10 Pkt. = Projektleitung: Hoch- oder Fachhochschulabschluss, mind. 10 Jahre Berufserfahrung mit angemessener Baustellenerfahrung
[2.1.2] 10 Pkt. = Projektleitung mit Nachweis mind. eines der vorliegenden Bauaufgabe vergleichbaren, realisierten Projektes in leitender Position
[2.1.3] 5 Pkt. = Projektleitung mit mindestens drei Jahren Bürozugehörigkeit
[2.2.1] 10 Pkt. = Stellv. Projektleitung: Hoch- oder Fachhochschulabschluss, mind. 7 Jahre Berufserfahrung
[2.3.1] 10 Pkt. = Projektmitarbeiter/in Bauüberwachung: Hoch- oder Fachhochschulabschluss, mind. 7 Jahre Berufserfahrung und mit Baustellenerfahrung
[2.3.2] 5 Pkt. Projektmitarbeiter/in Bauüberwachung mit Baustellenerfahrung in leitender Position bei einem realisierten Projekt.
In der Summe aller Kriterien werden maximal 85 + 50 = 135 Punkte vergeben.
Optional können die folgenden Leistungsphasen vergeben werden:
LPH 3 Entwurfsplanung
LPH 4 Genehmigungsplanung
LPH 5 Ausführungsplanung
LPH 6 Vorbereitung der Vergabe
LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe
LPH 8 Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation
LPH 9 Objektbetreuung.
Folgende besondere Leistungen können optional vergeben werden:
3) Logistikkonzept: Aufstellen eines Logistikkonzeptes für den Umbau des Gebäudes (unter Beachtung Bauen im laufenden Betrieb, Auslagerungen, Umlagerungen, Rettungswegführung, Interim-Umzüge, Nutzung der Sporthalle und Mensa, etc.) inkl. Abstimmung mit AG, Nutzer und sonstigen Beteiligten (z.B. Brandschutzplaner) in Form grafischer Übersichtspläne, je nach Bauabschnitt bwz. Bauphasen. Die Übersichtspläne sollen die zentralen Termine und Aufgaben für die einzelnen Akteure (insbes. Schule und Schulamt) enthalten. Fortschreibung des Logistikkonzeptes bzw. der grafischen Darstellung nach Bedarf
4) Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen: Über der Grundleistung gemäß HOAI hinausgehende Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen gem. § 7 LHO nach Anhang 2 der ABau “Leitfaden für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei der Vorbereitung, Planung und Durchführung von Baumaßnahmen“ für - Bauteil Fassade (Dämmstärken, Fenster, Fassadensysteme, Fertigteil-Fassaden, intergriertes Lüftungskonzept etc.) / - Bauteil Dach (PV-Anlage, Regenwassermannagemen / - Umbau zur Mensa / - Umbau Pavillon.
5) Anforderungs-Raumbuch: Aufstellen und Fortschreiben für das gesamte den gesamten Gebäudekomplex hinsichtlich der Kriterien: Räumliche Veränderbarkeit, Raumhöhe / Licht, Beleuchtung, Raumklima, Oberflächen, Belastungen von Decken.
6) Planung der Ausstattung, Abstimmung mit Schule und AG. Beschaffung der KG 600 - Ausstattung besonders die Ausstattung der neuen Mensa (Möblierung, Beleuchtung) und Pavillon; teilweis über über Sammelbestellverfahren beim Landesverwaltungsamt.
7) Partizipations-Prozess, Preis je Termin, je Termin ca. 2 Stunden, Turnus 5-Mal bis Ende Ausführungsplanung und zweimonatlich während Bauausführung und / oder bei Bedarf
8) Präsentation der Planungskonzeption (BPU) gegenüber der Schulkonferenz - ganztägig
9) Erstellung ökologisches Gesamtkonzept mit Unterstützung der weiteren Planungsbeteiligten mit Aussagen zur Baukonstruktion, Energieversorgung, Freiflächen, Abfall, Niederschlagswasser.
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrer Leistungen bis zum Abschluss der Baumaßnahme vor.
Sollten sich die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen ändern, muss das Leistungsbild entsprechend angepasst werden.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung oder einzelner Optionen besteht nicht.
- zu Ziffer II.2.5) Zuschlagskriterien: weitere Informationen in der Aufforderung zur Angebotsabgabe und Gewichtung Zuschlagskriterien
- Die Zahlungsbedingungen richten sich nach: Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB-Hochbau) zum VertragIV 410.H F ABau; LHO; AV LHO; BGB; Rundschreiben einsehbar unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben/
- Keine abschließende Auflistung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung zum Wirtschaftsteilnehmer/Unternehmen, Inhaber/in und ggf. wirtschaftliche Verknüpfung zu anderen Unternehmen;
- Erklärung zur Eintragung in Handels- oder Berufsregister;
- Erklärung zu Studien- und Ausbildungsnachweisen sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für den/die Inhaber/Inhaberin oder die Führungskräfte des Unternehmens;
- Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach §123 GWB sowie von fakultativen Ausschlussgründen nach §124 GWB.
Die vom Auftraggeber (AG) bereitgestellte und den Vergabeunterlagen beigefügte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (04_1_CS_EEE.xml als XML-Datei. Bearbeitung unter: https://uea.publicprocurement.be/filter?lang=de oder http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de) ist, soweit nichts anderes erklärt wird, von den teilnehmenden Unternehmen vollständig in allen ihren Teilen II bis VI auszufüllen und ausschließlich auf elektronischem Wege (in Textform/unveränderliches Format z.B. PDF/mit Absenderangabe) zu übermitteln.
EEE Teil II:
Sofern Bewerber-/Bietergemeinschaft gebildet oder Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihen vorgesehen sind, ist die EEE mehrfach auszufüllen (wie im weiteren ausgeführt), da bestimmte Mindeststandards, Eignungskriterien/Kriterien zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer von verschiedenen Unternehmen erfüllt werden müssen oder können.
Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Für alle Beteiligten der Bieter/Bewerbergemeinschaft ist eine separate EEE vorzulegen.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Diese Angaben werden in Teil II der EEE in Abschnitt A vorgenommen.
Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass alle sonstigen Beteiligten eine separate EEE vorlegen und diese elektronisch übermittelt wird.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe):
Bei Nachunternehmern/Unterauftragnehmern gemäß Teil II Abschnitt C ist eine EEE mit den Angaben zu Teil II, Abschnitt A und B, sowie den Erklärungen in Teil III und - soweit sie für die spezifischen Kapazitäten relevant sind - die Informationen nach Teil IV und Teil V der EEE für jeden Unterauftragnehmer erforderlich.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe):
Bei Nachunternehmer/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe gemäß EEE Teil II, Abschnitt D, muss für den/die Unterauftragnehmer keine separate EEE beigefügt werden. Der Bewerber/Unternehmer muss jedoch die erforderlichen Angaben zum Unterauftragnehmer in Teil II, Abschnitt D, und Teil IV, Abschnitt C der EEE machen.
EEE Teil IV:
Die vom Beschaffer angeforderten Angaben sind unter Teil IV der EEE anzugeben. Die Bestätigung des Globalvermerks unter Punkt a) genügt alleine nicht zur Erfüllung aller festgelegten Eignungskriterien und führt zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrages (Ausschluss).
Aussagen zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten Eignungskriterien sind ausschließlich in der Einheitlichen Europäischen Einheitserklärung, Teil IV, sowie in der (in den Vergabeunterlagen bereitgestellten) Zusatzerklärung zur EEE (03_CS_Zusatzerklaerung_EEE.xlsx) zu machen. Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren.
EEE Teil V:
Hier muss der Bewerber zu den in der Bekanntmachung genannten Auswahlkriterien/Vorschriften/Mindeststandards Stellung nehmen. Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren.
Der Leitfaden des Bundesministeriums für Wirtschaft undEnergie (BMWi) für das Ausfüllen der EEE ist gem. Ziff. I.3) bei den Vergabeunterlagen eingestellt.
Achtung: Von § 56 Absatz 2 VgV (Nachforderung) wird kein Gebrauch gemacht.
1). Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 Nr. 2 VgV:
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung abzugeben.
Sollten die gemachten Angaben des Teilnehmers in der EEE, Teil IV B nicht den geforderten Angaben entsprechen, wird mit der EEE erklärt, dass der Teilnehmer dies zu einem späteren Zeitpunkt vorlegen kann.
Eine Deckungssummen von mindestens 3.000.000,- Euro für Personenschäden und mindestens 3.000.000,- Euro sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) je Schadensereignis in einem Mitgliedsstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen wird verlangt. Die Gesamtleistung der Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Die vereinbarten Deckungssummen sind anzugeben.
Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines ist mit der Angebotsabgabe bzw. auf Verlangen beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine unwiderrufliche Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der er den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Im Falle einer Bietergemeinschaft haften die Mitglieder der Gemeinschaft (ARGE) im Falle der Beauftragung gesamtschuldnerisch.
Im Falle einer Beauftragung einer Arbeitsgemeinschaft wird bei Abschluss des Vertrages eine objektbezogene Versicherung als Arbeitsgemeinschaft erforderlich.
2). Mindestjahresumsatz nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 und Absatz 4 Nr. 4 VgV:
Angabe des spezifischen Jahresumsatzes (netto) in dem Tätigkeitsbereich der geforderten Dienstleistung in den letzten 3 Jahren (2018/2019/2020) sowie auch des entsprechenden durchschnittlichen Jahresumsatzes.
Zu 1): Der Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen Ziffer III.1.2 muss erbracht werden
Zu 2): Beträgt der durchschnittliche spezifische Jahresumsatz der letzten 3 Jahre (2018/2019/2020) nicht mindestens 200.000,- EUR (netto), wird ein/e Bewerber/in oder Bieter/in als nicht geeignet für die Ausführung des Auftrages angesehen.
1). Referenzprojekt nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
Angabe von Projektbezeichnung, Ort der Ausführung, Ausführungszeitraum, Bearbeitungsumfang, Datum der Übergabe, Bauwerkskosten (KG 300+400 nach DIN 276), Anforderungsgrad (Honorarzone), erbrachte Handlungsbereiche nach HOAI, Auftraggeber (öffentlich/privat), Anschrift, Ansprechpartner.
Eine Wertung des Referenzprojektes erfolgt nur, wenn alle Bedingungen a) bis d) erfüllt sind (eine Zusammenfassung der Unterkriterien aus verschiedenen Referenzen ist nicht zulässig):
a) Die Leistungen sind dem Bewerber eindeutig zuzuordnen, d. h. eigenverantwortlich erbracht;
b) Die Referenz wurde vom sich bewerbenden Büro oder dessen Rechtsvorgänger selbst bearbeitet. Referenzen von Projektmitarbeiter/innen, die diese für andere Büros bearbeitet haben, dürfen nicht angegeben werden;
c) Es wurden mindestens die Leistungsphasen 2-5 gemäß HOAI § 34 beauftragt;
d) Die Leistungen an dem Referenzprojekt in der LPH 8 sind abgeschlossen, die Übergabe des Objektes an den Bauherrn liegt vor dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung maximal 5 Jahre zurück.
Die Nachweise zu der Referenz sind erst mit der Angebotsabgabe oder auf Verlangen beizubringen. (s. Ziff. III.2.2).
2). Zusammensetzung Projektteam (Projektleitung und stellv. Projektleitung/Projektmitarbeiter/in Bauüberwachung):
Für jede benannte Person sind folgende Angaben dem Angebot beizufügen:
Name, Nachname, Unternehmenszugehörigkeit und Dauer der Unternehmenszugehörigkeit, Angaben zur Befähigung zur Übernahme der geforderten Leistungen wie Hochschul-, Fachhochschulabschluss,Berufsausbildung und Weiterbildung, Berufsjahre nach Hochschul- oder Fachhochschulabschluss oderAusbildung, Berufsjahre in der Projektleitung in leitender Funktion sowie Liste der persönlichen Referenzen (Projektleitung) bzw. Berufsjahre und persönliche Referenzen (St. Projektleitung und Projektmitarbeiter Bauausführung) .
Die stellvertretende Projektleitung kann bei entsprechender Eignung auch in Personalunion vom Projektmitarbeiter Bauausführung ausgeführt werden.
Die Nachweise wie Zeugnisse oder Urkunden und eine Liste der persönlichen Referenzen sind erst mit der Angebotsabgabe oder auf Verlangen beizubringen (s. Ziff. III.2.2).
3). Angaben zur personellen Ausstattung gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV des Bewerbers:
Angabe über das jährliche Mittel der in den letzten 3 Jahren (2018/2019/2020) Beschäftigten und die Anzahl der Führungskräfte.
Zu 1): Ein Referenzprojekt wird nicht gewertet, wenn die Bedingungen a) - d) gemäß Ziff. III.1.3 nicht erfüllt sind.
Zu 2): Alle Mitglieder des Projektteams müssen über die geforderten Abschlüsse verfügen (Ziff. III.2.1).
Zu 3): Ein Büro wird bei der weiteren Wertung außer Betracht gelassen, wenn die Anzahl der Architekten/Ingenieure im Mittel der letzten 3 Jahren (2018/2019/2020) unter 4 Beschäftigten (Summe aus Büroleitung und festangestellten Mitarbeitenden) liegt.
Architekten/Architektinnen bzw. Ingenieure/Ingenieurinnen. Die für die Erbringung der Leistung als fachlich Verantwortliche benannten müssen eine abgeschlossene Fachausbildung als Dipl.-Ing. TH/FH bzw. Bachelor/Master an Universitäten oder Fachhochschulen oder eine vergleichbare Berufserfahrung aufweisen. Ist im Herkunftsland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, gelten die fachlichen Voraussetzung als erfüllt, wenn Diplome, Prüfzeugnisse oder sonstigen Befähigungsnachweise gemäß Richtlinie 2013/55/EU nachgewiesen werden können.
Grundlage der Beauftragung der Leistungen und der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, d. h. es gelten die Vertragsmuster einschließl. der AVB / BVB abrufbar unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/index.shtml
Mit der Abgabe eines Angebotes sind folgende Erklärungen unterschrieben einzureichen (s. auch Anlagen/Formulare im Ordner Vergabeunterlagen):
- Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung
- Besondere Vertragsbedingungen zu Mindeststundenentgelt
- Besondere Vertragsbedingungen zu Umweltschutzanforderungen bei der Planung
- Niederschrift Verpflichtungserklärung
- Nachweise der Eignung gem. § 44 bis § 46 VgV 2016
- Ggf. Verpflichtungserklärung benannter Unternehmen
- Ggf. Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Alle Bewerbungen sind zwingend unter Benutzung der vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen (04_CS_EEE sowie 03_CS_Zusatzerklaerung_EEE) einzureichen. Die Vergabeunterlagen können über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de heruntergeladen werden.
Zum Zeitpunkt der Bewerbung (Schlusstermin gem. Ziff. IV.2.2) sind als Nachweis der Eignung die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und die Zusatzerklärung-EEE einzureichen.
Die EEE besteht aus einer bzw. ggf. mehreren EEEs (s. Ziff. III.1.1). Darüber hinaus gehende Unterlagen werden im Rahmen der Eignungsprüfung nicht gefordert und nicht zur Eignungsprüfung berücksichtigt. Alle anderen Nachweise sowie Unterlagen sind zu den in der Bekanntmachung genannten Terminen bzw. auf gesondertes Verlangen des AG einzureichen (s. Ziff. III.2.2).
1) Alle Bewerbungen sind zwingend unter Benutzung der vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Nicht eingereichte Eigenerklärungen (EEE inkl. Zusatzerklärung), führen zum Ausschluss;
2) Für Bekanntmachung/EEE/Zusatzerkl./Vergabeunterlagen sowie Hinweise/Anfragen/ Korrekturen s. Ziff. I.3;
3) Nur die in den EEEs genannten Referenzen werden einbezogen. Die bereitgestellte Zusatzerklärung bezieht sich nur auf eine Referenz. Bei Nennung mehrerer Referenzen ist die Zusatzerklärung jeweils einmal zu verwenden.
4) Änderungen in der EEE und in der Zusatzerklärung_EEE sind nicht zulässig;
5) Die EEE muss auf Deutsch gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen;
6) Die Bewerberunterlagen sind ausschließlich elektronisch unter https://my.vergabeplattform.berlin.de einzureichen. Bewerbungen in Papierform können nicht berücksichtigt werden;
7) Fragen sind über die Vergabeplattform bis zum in der eVergabe angegebenen Datum an die Vergabestelle zu richten. Auskunftserteilung erfolgt von der unter Ziffer I.3) genannten Kontaktstelle. Die Anfragen u. die Beantwortung werden unter www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/eingestellt und nach Bedarf aktualisiert. Bitte informieren Sie sich regelmäßig über zusätzliche Anfragen;
8) Der Bieter (einschließlich event. NU) darf keinen Eintrag im Berliner Korruptionsregister haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung. Die entsprechende Erklärung ist vom Bieter im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe vorzulegen. Für die Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 Korruptionsregistergesetz (KRG) i. V. m. §§ 3 bis 6 des Berliner Datenschutzgesetzes (Bln DSG), sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden;
9) Gesamtschuldnerisch haftende Bewerbergemeinschaften mit bevollmächtigtem/r Vertreter/in sind zugelassen (weitere Bedingungen unter Ziffer III.1.1 und III.2.2). Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtl. betroffenen Bewerbergemeinschaften führen. Im Zweifelsfall haben die Bewerber nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen von NUs. Der AG behält sich bei Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften mit demselben NU vor, diese Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Bietergesprächs werden;
10) Angebote sind nach Aufforderung elektronisch einzureichen, siehe Ziff.1.3 und Angebotsunterlagen, Formular 01_CS_IV 211EU_ F_Aufforderung_Abgabe_Angebot_EU.pdf
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/