Gigabit-Kompetenz-Team-Berlin (GKT-Berlin) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-D-023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gigabit-Kompetenz-Team-Berlin (GKT-Berlin)
Der Auftragnehmer soll als „Gigabit-Kompetenz-Team-Berlin (GKT-Berlin)“, in Folge des BKT-Berlin, als erster Ansprechpartner und Ratgeber für das Land Berlin sowie Unternehmen, Verbände, Privatpersonen und alle weiteren relevanten Breitbandakteure des Landes wirken und die Gigabit-Strategie maßgeblich mit umsetzen.
Geschätzter Gesamtwert bei einem Auftragszeitraum über 2 Jahre: 1.176.470 € (netto)
Geschätzter Gesamtwert bei einem Auftragszeitraum über 4 Jahre (bei Inanspruchnahme der Verlängerungsoption): 2.352.940 € netto
Berlin
Arbeitspakete:
1. Management und Monitoring der Strategieumsetzung
2. Pflege und Weiterentwicklung des Berliner - Breitbandportals
3. Mobilfunk
4. Rahmenbedingungen optimieren
5. Beratungsmandat
6. Prozesssteuerung und Besprechungen mit dem AG
Siehe Leistungsbeschreibung
Bei Inanspruchnahme der möglichen Verlängerungsoption verlängert sich die Laufzeit um zwei Jahre (01.12.2021 bis 30.11.2025; geschätzter Gesamtwert: 2.352.940 € netto)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachzuweisen durch Vorlage folgender Dokumente (jeweils für jedes Mitglied einer eventuellen Bietergemeinschaft):
* Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung ist vorzulegen (nicht älter als 12 Monate)
* Wirt-124 Eigenerklärung zur Eignung
Nachzuweisen durch Vorlage folgender Dokumente:
* Bankerklärung
* oder Vorlage der Jahresabschlüsse (Bilanz, GuV und sofern vorliegend Lagebericht) der letzten zwei Geschäftsjahre aus denen in Summe ein Mindestumsatz hervorgeht, der der Summe des Auftragswerts entspricht (ohne Inanspruchnahme der Verlängerungsoption, dh. [Betrag gelöscht] EUR brutto). Für ein noch nicht abgeschlossenes Geschäftsjahr ist auch die Vorlage einer BWA zulässig.
* oder Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten zwei Geschäftsjahre, der mindestens der Summe des Auftragswerts (ohne Inanspruchnahme der Verlängerungsoption, dh. [Betrag gelöscht] EUR brutto) entspricht.
* Bei Bietergemeinschaften erfolgt eine kumulative Betrachtung der Umsatzwerte der beteiligten Unternehmen. Einzureichen sind durch jedes Unternehmen jeweils eine Bankerklärung, die entsprechenden Jahresabschlüsse oder eine Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten zwei Geschäftsjahre.
* Erklärung zum Vorhandensein einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung:
1. für Personen- und Sachschäden mindestens EUR 1.000.000,- und
2. für Vermögensschäden mindestens EUR 500.000,-
Die Begrenzung der Gesamtleistungen für alle Versicherungsleistungen eines Versicherungsjahres darf nicht geringer sein als das Doppelte der oben angeführten Deckungssummen. Sollte keine entsprechende Versicherung vorhanden sein, kann der Bewerber verbindlich erklären, im Fall der Auftragserteilung eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen unverzüglich abzuschließen. Bei Bietergemeinschaften muss dieser Nachweis durch jedes Unternehmen erbracht werden.
Nachzuweisen durch Angabe von mindestens drei geeigneten Referenzen des Anbieters bzw. Unternehmens bzw. zwei jedes Unternehmens einer Bietergemeinschaft aus den letzten fünf Jahren. Dies beinhaltet: Darstellung und Nachweis bereits erbrachter vergleichbarer Leistungen und Vorhaben im Bereich Projektmanagement, Politikberatung und Konzepterstellung zur Umsetzung von Projekten im Bereich der digitalen Infrastruktur bzw. des Breitbandausbaus (Referenzen jeweils mit Angabe der Auftraggeber, Ansprechpartner und Kontaktangaben sowie des Leistungsumfangs, Leistungszeitraums und Auftragswertes (netto))
* entsprechend den geltenden Bestimmungen des Vertrages
Jeweils von jedem Bieter/Mitglied Bietergemeinschaft:
* Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung:
1. für Personen- und Sachschäden mindestens EUR 1.000.000,- und
2. für Vermögensschäden mindestens EUR 500.000,-
* Eigenerklärung zur Eignung unter Verwendung des Formulars Wirt-124
* Eigenerklärung über die Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) gemäß § 1 Abs. 2 FFV unter Verwendung des Formulars Wirt-2141
* Eigenerklärung über die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen unter Verwendung des Formulars Wirt-2140.1
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach Ablauf der Angebotsfrist erhalten die geeigneten Unternehmen mehrere Terminvorschläge für die mündliche fachlich-inhaltliche Vorstellung des Angebots sowie des einzusetzenden Personals. Die Präsentationstermine finden planmäßig vom 25.10.2021 bis zum 03.11.2021 im Gebäude der SenWiEnBe oder in digitaler Form statt. Je nach Anzahl der als geeignet festgestellten Unternehmen kann der Zeitraum variieren. Die Bewertungen der Präsentationstermine fließen in die Gesamtbewertungen ein. Der Präsentationstermin wird ausschließlich im Rahmen der Unterkategorien 1.1.3 (10%) und 1.2.2 (10%) gewertet.
Sollte die persönliche Vorstellung des für den Auftrag vorgesehenen Personals im Rahmen des Präsentationstermins nicht möglich sein, ist dies vorab schriftlich mitzuteilen. Eine Agenda sowie Fachfragen und Erläuterungen zum Angebot werden durch den AG vorab mitgeteilt.
Ort: Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Mit Erteilung des Zuschlags endet das Vergabeverfahren.
Nach § 135 GWB kann die Unwirksamkeit des Zuschlags nur festgestellt werden, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Verpflichtung zur Vorabinformation nach § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Diese Unwirksamkeit kann im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland