Beratung zur Einführung der E-Akte-Bund beim BfR Referenznummer der Bekanntmachung: 214-02.05-20.0144-21-I-C
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10589
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]379
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bfr.bund.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.ble.de/zv
Abschnitt II: Gegenstand
Beratung zur Einführung der E-Akte-Bund beim BfR
Beratung zur Einführung der E-Akte-Bund beim BfR
Gegenstand des Vertrages sind Dienstleistungen des Auftragnehmers zur beratenden Unterstützung der Projektleitung des Auftraggebers in Fragen zur Projektplanung und -steuerung, zum Qualitätsmanagement und Change-Management, als auch zur beratenden Unterstützung der Arbeitspaketverantwortlichen bei der Konzeption der jeweiligen Lösungen zur Einführung der E-Akte-Bund beim Auftraggeber.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beratung zur Einführung der E-Akte-Bund beim BfR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 50996
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angaben unter II.1.7) und V.2.4) erfolgen rein aus technischen Gründen und geben nicht die tatsächliche Auftragssumme, die nicht veröffentlicht wird, wieder.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit i. S. v. § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.