Umstrukturierung/Neubau des Standortes St. Joseph Krankenhaus Berlin-Tempelhof - Generalplanung (s. Ziff. II.2.4). Referenznummer der Bekanntmachung: VgV-01/2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sjk.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YHJYYYH
Abschnitt II: Gegenstand
Umstrukturierung/Neubau des Standortes St. Joseph Krankenhaus Berlin-Tempelhof - Generalplanung (s. Ziff. II.2.4).
Das St. Joseph Krankenhaus Berlin Tempelhof und das Franziskus Krankenhaus beabsichtigen die Standortkonzentration auf dem Gelände des St. Joseph Krankenhaus in Berlin-Tempelhof, um künftig eine hohe Versorgungssicherheit und -qualität zu erreichen.
Die geplante Gesamtmaßnahme soll über 15 Jahre in mehreren Bautakten realisiert werden. Jeder Bautakt bildet eine in sich abgeschlossene Maßnahme. Gegenstand dieses Verfahrens sind die "Bauvorbereitung" sowie "Bautakt 1". Grundlage bilden eine "Machbarkeitsstudie Zielfindung Standort Wüsthoffstraße" und das in Aufstellung befindliche Bedarfsprogramm (Verf.: RRP Architekten + Ingenieure GbR, München; 2019/2020). Die Machbarkeitsstudie wird bereits i.R. des Teilnahmewettbewerbs zur Verfügung gestellt, das Bedarfsprogramm (ggf. noch nicht finale Fassung) erhalten die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bieter mit Angebotsaufforderung.
Die Realisierung der Maßnahmen erfolgt mit Mitteln des Landes Berlin/des Bundes. Bei Planung und Realisierung müssen die Förderbedingungen eingehalten werden.
12101 Berlin
Gegenstand der zu vergebenden Planungsleistungen für "Bauvorbereitung" und "Bautakt 1" sind folgende Maßnahmen:
1. Aufstockung Haus A (Haupthaus) in zwei Ebenen in Leichtbau-/Modulbauweise für Klinik für seelische Gesundheit im Kinder- und Jugendalter mit Allgemeinpflegestationen inkl. Anpassung / Erweiterung technische Infrastruktur Haus A als Interimsmaßnahme für Rückbau Haus D (Grundposition).
Alternativ hierzu behält sich der Auftraggeber vor, die Planungsleistungen für einen Neubau abzurufen (Alternativposition). Die Entscheidung erfolgt möglicherweise schon vor Zuschlag.
2. Rückbau Haus D inkl. Tiefgarage.
3. Neubau (7 Geschosse inkl. 2. UG) für Notaufnahme, Radiologie und Ambulanz (EG), Entbindung und Neonatologie sowie Allgemeinpflege FKH, Pädiatrie, IMC und Verwaltung/AD.
Bei der Planung sind räumliche/infrastrukturelle Abhängigkeiten zu den Bautakten 2 und 3 mit zu betrachten. Die Maßnahmen sollen bei laufendem Betrieb realisiert werden, angrenzende Bereiche dürfen nur minimalinvasiv von Baumaßnahmen betroffen sein.
Die geplanten Maßnahmen zeichnen sich zusammenfassend wie folgt aus: 1. Gebäudetyp: Gesundheitseinrichtung; 2. Art: Erweiterung (Aufstockung Haus A/Anpassungen im Bestand [s.o.: ggf. Ersatz durch Neubaumaßnahme]) sowie Neubau; 3. Bruttogrundfläche BGF: ca. 6.400 qm Aufstockung / ca. 26.800 qm Neubau; 4. Geschätzte Gesamtbaukosten (KGr 200-700 nach DIN 276) in Euro brutto: ca. 91,0 Mio. (vorläufige Aufteilung: KGr 300: rd. 29,0 Mio. / KGr 400: 33,0 Mio.).
Der Auftrag der Generalplanung umfasst folgende Leistungsbilder:
A. Generalplanung und Projektkoordination: Leistungen, die sich aus der Funktion als Generalplaner ergeben.
B. Objektplanung Gebäude/Innenräume gem. HOAI §34: Grundleistungen LPh 1-9.
C. Tragwerksplanung gem. HOAI §51: Grundleistungen LPh 1-6.
D. Technische Ausrüstung gem. HOAI §55, Anlagengruppen 1-8 HOAI §53 (AGr 7: medizintechnische -, Feuerlösch-, ggf. Küchentechnische Anlagen): Grundleistungen LPh 1-9.
E. Objektplanung Freianlagen gem. HOAI §39: Grundleistungen LPh 1-9.
F. Leistungen für Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanz, Bau- und Raumakustik) gem. HOAI Anlage 1.2: Grundleistungen LPh 1-7.
G. Leistungen für Brandschutz gem. AHO-Schriftenreihe Nr. 17: Grundleistungen LPh 1-9.
Neben Grundleistungen sollen, soweit erforderlich, ausgewählte Besondere Leistungen beauftragt werden.
I.R. des Teilnahmewettbewerbs sind nur Eignungsnachweise für die Leistungsbilder B-D gem. II.2.4 zu erbringen; weitere Eignungsnachweise für die anderen Leistungsbilder werden nicht gefordert.
Plant der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft den Einsatz von Unterauftragnehmern, sind diese in der Stufe 2 des Verfahrens (Verhandlungsverfahren) zu benennen. Die Angabe einer geplanten Unterauftragsvergabe im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs (Stufe 1) erfolgt freiwillig.
Die Umsetzung soll ggf. mit einem Generalunternehmen erfolgen (Ausschreibung auf Basis LPh 5), sodass sich ggf. ein verändertes Leistungsbild ergeben kann.
Gesucht wird ein Generalplaner oder eine Arbeitsgemeinschaft von Fachplanern mit Erfahrung im Bereich Gesundheitswesen (insb. Krankenhaus) o. vgl. Eine losweise Vergabe scheidet aufgrund der Komplexität der Bauaufgabe aus. Die Vergabe erfolgt stufenweise (s. II.2.11) ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Optionale Leistungen: s. II.2.11.
Zeitrahmen: 1. Beauftragung: vorauss. 07/2020; 2. Planung/Baudurchführung: bis 12/2025; 3. Projektabschluss: im Nachgang (II.2.7: beinhaltet nicht LPh 9 sowie Gewährleistungszeit und ist als Zirka-Angabe zu verstehen).
Folgende Unterlagen können i.R. des Teilnahmewettbewerbs im Internet abgerufen werden (s. I.3): Teilnahmeantrag (inkl. Bewertungsmatrix Stufe 1) und zugehörige Formblätter (A1-Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung; A2-Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen und über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; A3-EigenerklärungEignungsleihe; A4-Verpflichtungserklärung Eignungsverleiher), Bewertungsmatrix Stufe 2 sowie Machbarkeitsstudie.
(1) Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Mit dem Abschluss des Vertrages werden die Leistungsphasen 1 bis 2 gem. HOAI §§34/39/51/55 (weitere Leistungsbereiche analog) für alle Maßnahmen (s. Ziff. II.2.4: Maßnahmen 1-3) fest beauftragt (VPU):
Stufe 2: LPh 3;
Stufe 3: LPh 4-5;
Stufe 4: LPh 6-7;
Stufe 5: LPh 8;
Stufe 6: LPh 9.
(2) Die Beauftragung weiterer Stufen ist für den Auftraggeber optional; hierauf besteht kein Anspruch des Auftragnehmers. Die Optionen auf die Leistungen der weiteren Stufen können teilweise und beschränkt auf einzelne Abschnitte/Maßnahmen ausgeübt werden. Aus der stufenweisen Beauftragung bzw. Nichtbeauftragung der weiteren Stufen ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere bzw. zusätzliche Vergütung.
(3) Weitere Optionen: Beauftragung ausgewählter Besonderer Leistungen, sofern und soweit erforderlich.
(4) Mit der Angebotsaufforderung im Verhandlungsverfahren (Stufe 2 des Verfahrens) werden zusätzlich insbesondere folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: Bedarfsprogramm soweit fertiggestellt - ggf. Vorabzug [Verf.: RRP Architekten + Ingenieure GbR, München; 03/2020]); genehmigte Bauvoranfrage (wg. Flächenüberschreitung Standort Wüsthoffstraße); Vertragsentwurf mit Anlagen (darunter: spezifizierte Leistungsbilder Leistungsbereiche A-G; Technische und sonstige Vorschriften, Regelwerke, Rundschreiben [Formblatt ABau]; Formblätter für die Erklärungen gemäß §1 (2) Frauenförderverordnung und für die Erklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen); Honorarblatt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe RRP architekten + ingenieure
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81673
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rrp.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zu Ziff. II.1.7 und Ziff. V.2.4: Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software müssen zwingend Auftragswerte in dieser Bekanntmachung angegeben werden, die jedoch bei Dienstleistungsaufträgen dem unternehmerischen Betriebsgeheimnis unterliegen. Deshalb wurden nicht die geschätzten bzw. die tatsächlichen Auftragswerte angegeben, sondern fiktive, die keinesfalls den ordnungsgemäß geschätzten bzw. den tatsächlichen Auftragswerten entsprechen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHJYYY3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/vergabe/kammer.html
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (vgl. § 160 (3) Satz 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 (2) GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bewerber/Bieter kommt es nicht an.
§ 160 (3) Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 (1) Nr. 2 GWB. § 134 (1) Satz 2 GWB bleibt unberührt.