Erweiterter Rohbau u. Betonsanierung, Sanierung Haus der Berliner Festspiele (HdBF); VOEK 245-21 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 245-21
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterter Rohbau u. Betonsanierung, Sanierung Haus der Berliner Festspiele (HdBF); VOEK 245-21
Erweiterter Rohbau u. Betonsanierung u.a.:
Baustelleneinrichtung
Stahlbauarbeiten gemäß DIN 1 8335
Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten gemäß DIN 1 8364
Betonsanierung Lichtgräben Westfassade (Hauptleistung Teil 1)
Stahlbauarbeiten Lichtgräben Westfassade Kragträger und Gitterroste (Hauptleistung Teil 2)
Schweißverbindungen
neue hinterlüftete Vorhangfassade 4 . OG
neue Unterkonstruktion für Abdeckung Lichtschacht an der Westfassade
Transport und Entsorgung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfall
Haus der Berliner Festspiele (HdBF)
Schaperstraße 24, 10719 Berlin
Erweiterter Rohbau u. Betonsanierung, insbesondere:
- Baustelleneinrichtung
- Staubschutz diverse Maßnahmen,
- Baukörperanschlüsse für Metallbauer (3. Bauabschnitt: für Fensteraustausch UG, für Nordfassade und für Kassenhalle entfallen, weil diese im 3.BA nicht saniert werden)
- Transport und Entsorgung Bauabfälle (gefärhlich: u.a. Asbest und KMF sowie nicht gefährlich)
- Betonsanierung Lichtgräben Westfassade (Hauptleistung Teil 1)
- Stahlbauarbeiten Lichtgräben Westfassade Kragträger und Gitterroste (Hauptleistung Teil 2)
- Stahlbauarbeiten Austausch Fenster UG generell
- Stahlbauarbeiten Rohrtraversen Dach über 3.OG Nordseite
- Stahlbau Absturzsicherung Gebäudeeinschnürung Seitenbühne Süd
Das Zuschlagskriterium 'Preis' errechnet sich aus dem nachgerechneten Angebotspreis des Leistungsverzeichnisses unter Berücksichtigung etwaiger Preisnachlässe ohne Bedingung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsentleiher) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Unterauftragnehmen/Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Im VHB-Vordruck 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ sind folgende Angaben zu machen:
1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen,
2. Umsatzangaben zu den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Wenn das Angebot in die engere Wahl kommt: Bestätigung der Umsatzangaben,
3. Angaben zur Eintragung in das Berufsregister/Handelsregister. Wenn das Angebot in die engere Wahl kommt: Bestätigung durch Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
4. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Wenn das Angebot in die engere Wahl kommt: Vorlage einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist in den Vergabeunterlagen erhältlich. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) steht im Internet als Online-Formular zur Verfügung.
1. Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
2. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
3. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung. Wenn das Angebot in die engere Wahl kommt: Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG. (1.-3. im VHB-Vordruck 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ enthalten),
4. Angaben zur Preisermittlung (Formblatt VHB 221 oder 222),
5. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: Aufgliederung der Einheitspreise (Formblatt 223)/ Urkalkulation,
6. Eigenerklärung Betriebs-/Berufshaftplichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
Personen- und Sachschäden jeweils 2 Mio. EUR, Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR.
1. Eintrag in einem amtlichen Präqualifikationsverzeichnis oder ausgefüllter Vordruck VHB-Vordruck 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ oder ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
2. Die Einhaltung der Deckungssummen in der Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung bei Leistungsbeginn.
1. Angaben zu Arbeitskräften (im VHB-Vordruck 124 enthalten). Wenn das Angebot in die engere Wahl gelangt: Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
2. Beim geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern/Nachunternehmern bzw. bei geplanter Eignungsleihe: Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen/Unterauftragnehmer (Formblatt 235) ausgefüllt. Wenn das Angebot in die engere Wahl kommt: Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236), Eignungsnachweis des Unterauftragnehmers durch Eintragung in ein PQ Verzeichnis oder durch Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124),
3. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung für Bieter-/Arbeitsgemeinschaften (Formblatt 234) ausgefüllt einzureichen,
4. Nachweis Entsorgungsfachbetrieb,
5. Nachweis Sachkunde für den Umgang mit Gefahrstoffen nach TRGS 519,
6. Nachweis Sachkunde für den Umgang mit Gefahrstoffen nach TRGS 521,
7. Nachweis Sachkunde gemäß DGUV 101-004 (ehem. BGR 128 bzw. TRGS 524),
8. Schweißeignungsnachweis für die Ausführungsklasse EXC2 nach DIN EN 1090-2
9. Tabellarisches Entsorgungskonzept (Vordruck in den Vergabeunterlagen)
Nummern: 1. bis 9.
CE-Konformitätserklärung:
Der künftige Auftragnehmer (AN) hat im Rahmen seiner CE-Konformitätserklärung die Übereinstimmung seines Produkts (Fenster / Aussentüren) mit den Anforderungen nach EN 14351 zu erklären.
Statischer Nachweis Profilabmessungen:
Die Angaben der formalen Profilabmessungen (Bautiefen und Ansichtsbreiten) und der Konstruktionsmerkmale sind zu berücksichtigen.
Vom Auftraggeber gewünschte formale Profilabmessungen entbinden den Auftragnehmer nicht von der Verpflichtung zu einem statischen Nachweis.
Auf der Basis der Berechnung und/oder der Tabellenwerte ist der Nachweis mit den in den Ausschreibungstexten angegebenen Dimensionierung für alle tragenden Profile in prüfbarer Form zusammen mit den Ausführungszeichnungen vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Kontaktstelle I.1)
Keine Personen zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Bewerbungsunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.
2. Der Vordruck „Angebotsschreiben“ VHB 213 ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter sowie das Formblatt VHB 234 in gleicher Form einzureichen. Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle sind von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft jeweils das Formblatt VHB 124 und etwaige Nachweise vorzulegen.
3. Das Angebot ist bis zum Ende der Frist für die Abgabe der Angebote auf der e- Vergabe-Plattform www.evergabe-online.de einzureichen.
Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs-
und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
4. Geforderte Erklärungen und Nachweise sind mit dem Angebot, spätestens zu dem in IV.2.2) genannten Termin vorzulegen. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von maximal 6 Kalendertagen nachgereicht werden. Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Nicht nachgefordert werden: das Angebotsschreiben (Formblatt 213) und Preise.
5. Datenschutzinformation für am Verfahren beteiligte Dritte nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Datenschutzinformation der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz ) vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
6. Die Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte (Bewerberfragen), die elektronisch über die e-Vergabe-Plattform an die unter Ziffer I.1) oder per Email an die genannte Kontaktstelle zu stellen sind, endet am 24.09.2021, 12:00 Uhr. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ausschließlich über die eVergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
7. Preisnachlässe: Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Angebotssumme gewährt werden und an der im Angebotsschreiben (Formblatt 213) bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Die Einhaltung allgemeinverbindlicher tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland