Lieferung von neuen Kühl- und Gefriergeräte sowie Geschirrspülern

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Lieferauftrag

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 151-399312)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE5 Bremen
Postleitzahl: 28215
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.immobilien.bremen.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.bremen.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von neuen Kühl- und Gefriergeräte sowie Geschirrspülern

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
39711130 Kühlschränke
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Liefern, Aufstellen bzw. Einbau und Anschluss von neuen Kühl- und Gefriergeräten sowie Geschirrspülern (Kennzeichnung mit neuem EU-Energieeffizienzklassen-Label gültig ab 01.03.2021) inkl. Entsorgung des Verpackungsmaterials und evtl. der Altgeräte für das Land Bremen inkl. der Stadtgemeinden, sonstige Bezugsberechtigte und Partner von Einkaufskooperationen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/08/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 151-399312

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.2.14
Stelle des zu berichtigenden Textes: Punkt 3
Anstatt:

3. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, si

muss es heißen:

3. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie – soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden – inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

Der Text unter II 2.14 wurde ergänzt.