Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Leistungen zur Erstellung von Gebäudeenergieausweisen für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Bonn, VOEK 109-21 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 109-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Leistungen zur Erstellung von Gebäudeenergieausweisen für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Bonn, VOEK 109-21
Los 1: Erstellung von Gebäudeenergieausweisen (bedarfs- und verbrauchsbezogen)
- Art des zu erstellenden Energieausweises:
* Bedarfsausweis Einfamilienhaus (EFH) ≤100 m²: ca. 340 Stück
* Bedarfsausweis Einfamilienhaus (EFH) >100 m²: ca. 68 Stück
* Bedarfsausweis Mehrfamilienhaus (MFH) bis 4 Parteien: ca. 89 Stück
* Bedarfsausweis Zweifamilienhaus (ZFH): ca. 1 Stück
* Verbrauchsausweis (alle Gebäudetypen beinhalten alle vorab genannten inkl. MFH mit mehr als 4 Parteien): ca. 323 Stück
- Postleitzahl-Bereich: 01001 bis 24999
- EFH = Einfamilienhaus; MFH = Mehrfamilienhaus; ZFH = Zweifamilienhaus
Los 2: Erstellung von Gebäudeenergieausweisen (bedarfs- und verbrauchsbezogen)
- Art des zu erstellenden Energieausweises:
* Bedarfsausweis Einfamilienhaus (EFH) ≤100 m²: ca. 499 Stück
* Bedarfsausweis Einfamilienhaus (EFH) >100 m²: ca. 157 Stück
* Bedarfsausweis Mehrfamilienhaus (MFH) bis 4 Parteien: ca. 128 Stück
* Bedarfsausweis Zweifamilienhaus (ZFH): ca. 1 Stück
* Verbrauchsausweis (alle Gebäudetypen beinhalten alle vorab genannten inkl. MFH mit mehr als 4 Parteien): ca. 72 Stück
- Postleitzahl-Bereich: 25000 bis 29999
- EFH = Einfamilienhaus; MFH = Mehrfamilienhaus; ZFH = Zweifamilienhaus
Los 3: Erstellung von Gebäudeenergieausweisen (bedarfs- und verbrauchsbezogen)
- Art des zu erstellenden Energieausweises:
* Bedarfsausweis Einfamilienhaus (EFH) ≤100 m²: ca. 460 Stück
* Bedarfsausweis Einfamilienhaus (EFH) >100 m²: ca. 486 Stück
* Bedarfsausweis Mehrfamilienhaus (MFH) bis 4 Parteien: ca. 121 Stück
* Bedarfsausweis Zweifamilienhaus (ZFH): ca. 5 Stück
* Verbrauchsausweis (alle Gebäudetypen beinhalten alle vorab genannten inkl. MFH mit mehr als 4 Parteien): ca. 109 Stück
- Postleitzahl-Bereich: 30000 bis 39999
- EFH = Einfamilienhaus; MFH = Mehrfamilienhaus; ZFH = Zweifamilienhaus
Los 4: Erstellung von Gebäudeenergieausweisen (bedarfs- und verbrauchsbezogen)
- Art des zu erstellenden Energieausweises:
* Bedarfsausweis Einfamilienhaus (EFH) ≤100 m²: ca. 512 Stück
* Bedarfsausweis Einfamilienhaus (EFH) >100 m²: ca. 180 Stück
* Bedarfsausweis Mehrfamilienhaus (MFH) bis 4 Parteien: ca. 430 Stück
* Bedarfsausweis Zweifamilienhaus (ZFH): ca. 2 Stück
* Verbrauchsausweis (alle Gebäudetypen beinhalten alle vorab genannten inkl. MFH mit mehr als 4 Parteien): ca. 433 Stück
- Postleitzahl-Bereich: 40000 bis 59999
- EFH = Einfamilienhaus; MFH = Mehrfamilienhaus; ZFH = Zweifamilienhaus
Los 5: Erstellung von Gebäudeenergieausweisen (bedarfs- und verbrauchsbezogen)
- Art des zu erstellenden Energieausweises:
* Bedarfsausweis Einfamilienhaus (EFH) ≤100 m²: ca. 111 Stück
* Bedarfsausweis Einfamilienhaus (EFH) >100 m²: ca. 60 Stück
* Bedarfsausweis Mehrfamilienhaus (MFH) bis 4 Parteien: ca. 172 Stück
* Bedarfsausweis Zweifamilienhaus (ZFH): ca. 1 Stück
* Verbrauchsausweis (alle Gebäudetypen beinhalten alle vorab genannten inkl. MFH mit mehr als 4 Parteien): ca. 430 Stück
- Postleitzahl-Bereich: 60000 bis 79999
- EFH = Einfamilienhaus; MFH = Mehrfamilienhaus; ZFH = Zweifamilienhaus
Los 6: Erstellung von Gebäudeenergieausweisen (bedarfs- und verbrauchsbezogen)
- Art des zu erstellenden Energieausweises:
* Bedarfsausweis Einfamilienhaus (EFH) ≤100 m²: ca. 25 Stück
* Bedarfsausweis Einfamilienhaus (EFH) >100 m²: ca. 14 Stück
* Bedarfsausweis Mehrfamilienhaus (MFH) bis 4 Parteien: ca. 110 Stück
* Bedarfsausweis Zweifamilienhaus (ZFH): ca. 1 Stück
* Verbrauchsausweis (alle Gebäudetypen beinhalten alle vorab genannten inkl. MFH mit mehr als 4 Parteien): ca. 186 Stück
- Postleitzahl-Bereich: 80000 bis 99999
- EFH = Einfamilienhaus; MFH = Mehrfamilienhaus; ZFH = Zweifamilienhaus
Erstellung von Gebäudeenergieausweisen (bedarfs- und verbrauchsbezogen) in Postleitzahlen-Bereich 01001 bis 24999
Berlin u.a.
Los 1: Erstellung von Gebäudeenergieausweisen (bedarfs- und verbrauchsbezogen)
- Art des zu erstellenden Energieausweises:
* Bedarfsausweis Einfamilienhaus (EFH) ≤100 m²: ca. 340 Stück
* Bedarfsausweis Einfamilienhaus (EFH) >100 m²: ca. 68 Stück
* Bedarfsausweis Mehrfamilienhaus (MFH) bis 4 Parteien: ca. 89 Stück
* Bedarfsausweis Zweifamilienhaus (ZFH): ca. 1 Stück
* Verbrauchsausweis (alle Gebäudetypen beinhalten alle vorab genannten inkl. MFH mit mehr als 4 Parteien): ca. 323 Stück
- Postleitzahl-Bereich: 01001 bis 24999
- EFH = Einfamilienhaus; MFH = Mehrfamilienhaus; ZFH = Zweifamilienhaus
Näheres regeln die Vertragsbedingungen (Anlage C-01) und die Leistungsbeschreibung (Anlage C-02).
Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen (vgl. Vergabeunterlagen).
Erstellung von Gebäudeenergieausweisen (bedarfs- und verbrauchsbezogen) in Postleitzahlen-Bereich 25000 bis 29999
Osterheide, Schwanewede, Oldenburg u.a.
Los 2: Erstellung von Gebäudeenergieausweisen (bedarfs- und verbrauchsbezogen)
- Art des zu erstellenden Energieausweises:
* Bedarfsausweis Einfamilienhaus (EFH) ≤100 m²: ca. 499 Stück
* Bedarfsausweis Einfamilienhaus (EFH) >100 m²: ca. 157 Stück
* Bedarfsausweis Mehrfamilienhaus (MFH) bis 4 Parteien: ca. 128 Stück
* Bedarfsausweis Zweifamilienhaus (ZFH): ca. 1 Stück
* Verbrauchsausweis (alle Gebäudetypen beinhalten alle vorab genannten inkl. MFH mit mehr als 4 Parteien): ca. 72 Stück
- Postleitzahl-Bereich: 25000 bis 29999
- EFH = Einfamilienhaus; MFH = Mehrfamilienhaus; ZFH = Zweifamilienhaus
Näheres regeln die Vertragsbedingungen (Anlage C-01) und die Leistungsbeschreibung (Anlage C-02).
Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen (vgl. Vergabeunterlagen).
Erstellung von Gebäudeenergieausweisen (bedarfs- und verbrauchsbezogen) in Postleitzahlen-Bereich 30000 bis 39999
Braunschweig, Fuldatal, Hannover u.a.
Los 3: Erstellung von Gebäudeenergieausweisen (bedarfs- und verbrauchsbezogen)
- Art des zu erstellenden Energieausweises:
* Bedarfsausweis Einfamilienhaus (EFH) ≤100 m²: ca. 460 Stück
* Bedarfsausweis Einfamilienhaus (EFH) >100 m²: ca. 486 Stück
* Bedarfsausweis Mehrfamilienhaus (MFH) bis 4 Parteien: ca. 121 Stück
* Bedarfsausweis Zweifamilienhaus (ZFH): ca. 5 Stück
* Verbrauchsausweis (alle Gebäudetypen beinhalten alle vorab genannten inkl. MFH mit mehr als 4 Parteien): ca. 109 Stück
- Postleitzahl-Bereich: 30000 bis 39999
- EFH = Einfamilienhaus; MFH = Mehrfamilienhaus; ZFH = Zweifamilienhaus
Näheres regeln die Vertragsbedingungen (Anlage C-01) und die Leistungsbeschreibung (Anlage C-02).
Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen (vgl. Vergabeunterlagen).
Erstellung von Gebäudeenergieausweisen (bedarfs- und verbrauchsbezogen) in Postleitzahlen-Bereich 40000 bis 59999
Bitburg, Düsseldorf u.a.
Los 4: Erstellung von Gebäudeenergieausweisen (bedarfs- und verbrauchsbezogen)
- Art des zu erstellenden Energieausweises:
* Bedarfsausweis Einfamilienhaus (EFH) ≤100 m²: ca. 512 Stück
* Bedarfsausweis Einfamilienhaus (EFH) >100 m²: ca. 180 Stück
* Bedarfsausweis Mehrfamilienhaus (MFH) bis 4 Parteien: ca. 430 Stück
* Bedarfsausweis Zweifamilienhaus (ZFH): ca. 2 Stück
* Verbrauchsausweis (alle Gebäudetypen beinhalten alle vorab genannten inkl. MFH mit mehr als 4 Parteien): ca. 433 Stück
- Postleitzahl-Bereich: 40000 bis 59999
- EFH = Einfamilienhaus; MFH = Mehrfamilienhaus; ZFH = Zweifamilienhaus
Näheres regeln die Vertragsbedingungen (Anlage C-01) und die Leistungsbeschreibung (Anlage C-02).
Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen (vgl. Vergabeunterlagen).
Erstellung von Gebäudeenergieausweisen (bedarfs- und verbrauchsbezogen) in Postleitzahlen-Bereich 60000 bis 79999
Mühlheim am Main, Ginsheim-Gustavsburg, Hanau, Frankfurt am Main, Speyer u.a.
Los 5: Erstellung von Gebäudeenergieausweisen (bedarfs- und verbrauchsbezogen)
- Art des zu erstellenden Energieausweises:
* Bedarfsausweis Einfamilienhaus (EFH) ≤100 m²: ca. 111 Stück
* Bedarfsausweis Einfamilienhaus (EFH) >100 m²: ca. 60 Stück
* Bedarfsausweis Mehrfamilienhaus (MFH) bis 4 Parteien: ca. 172 Stück
* Bedarfsausweis Zweifamilienhaus (ZFH): ca. 1 Stück
* Verbrauchsausweis (alle Gebäudetypen beinhalten alle vorab genannten inkl. MFH mit mehr als 4 Parteien): ca. 430 Stück
- Postleitzahl-Bereich: 60000 bis 79999
- EFH = Einfamilienhaus; MFH = Mehrfamilienhaus; ZFH = Zweifamilienhaus
Näheres regeln die Vertragsbedingungen (Anlage C-01) und die Leistungsbeschreibung (Anlage C-02).
Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen (vgl. Vergabeunterlagen).
Erstellung von Gebäudeenergieausweisen (bedarfs- und verbrauchsbezogen) in Postleitzahlen-Bereich 80000 bis 99999
München, Hausen u.a.
Los 6: Erstellung von Gebäudeenergieausweisen (bedarfs- und verbrauchsbezogen)
- Art des zu erstellenden Energieausweises:
* Bedarfsausweis Einfamilienhaus (EFH) ≤100 m²: ca. 25 Stück
* Bedarfsausweis Einfamilienhaus (EFH) >100 m²: ca. 14 Stück
* Bedarfsausweis Mehrfamilienhaus (MFH) bis 4 Parteien: ca. 110 Stück
* Bedarfsausweis Zweifamilienhaus (ZFH): ca. 1 Stück
* Verbrauchsausweis (alle Gebäudetypen beinhalten alle vorab genannten inkl. MFH mit mehr als 4 Parteien): ca. 186 Stück
- Postleitzahl-Bereich: 80000 bis 99999
- EFH = Einfamilienhaus; MFH = Mehrfamilienhaus; ZFH = Zweifamilienhaus
Näheres regeln die Vertragsbedingungen (Anlage C-01) und die Leistungsbeschreibung (Anlage C-02).
Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen (vgl. Vergabeunterlagen).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Einzelbieter/Bietergemeinschaft
2.1) Allgemeine Angaben zum Unternehmen (im Vordruck Anlage B-03 enthalten):
Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort.
2.2) Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin/zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten): Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit.
3) Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB (im Vordruck Anlage B-03 enthalten)
- Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten,
- Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft,
- Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen,
- Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB,
- Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), das Mindestlohngesetz (MiLoG) und das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG),
- Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB.
4) Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung:
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung je Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen:
Personenschäden 1 Mio. EUR, Sachschäden 1 Mio. EUR, Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR und Schlüsselschäden [Betrag gelöscht] EUR.
Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen (im Vordruck Anlage B-03 enthalten).
5) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart Erstellen von Bedarfsausweisen (je Wohngebäude und Nichtwohngebäude) und Erstellen von Verbrauchsausweisen (je Wohngebäude und Nichtwohngebäude), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (im Vordruck Anlage B-03 enthalten).
s.o.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
6) Eigenerklärung über die Leistungserbringung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können und, dass gemäß § 88 Gebäudeenergiegesetz (GEG) eine Berechtigung vorhanden ist, Energieausweise für bestehende Gebäude zu erstellen (Ausstellungsberechtigung) (im Vordruck Anlage B-03 enthalten).
7) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen: Angabe seit wann das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig ist, Angabe der Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Angabe der Anzahl der Beschäftigten bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart (im Vordruck Anlage B-03 enthalten).
8) Eigenerklärung zu mindestens drei vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart „Erstellen von Bedarfsausweisen“ und „Erstellen von Verbrauchsausweisen“ mindestens zwei verschiedener Referenzgeber aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes (EFH, ZFH, MFH, Gewerbeimmobilie), Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, Leistungszeitraum, Name des Auftraggebers und Ansprechperson mit Telefonnummer (im Vordruck Anlage B-03 enthalten).
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht.
9) Angaben und Eigenerklärungen bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im
Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden (Vordruck Anlage B-04). Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anlage B-03) mit Eigenerklärungen zu Ziff. 2.1 Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2 zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Betriebshaftpflichtversicherung, 6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung und 7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen einzureichen und sind etwaige Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anlage B-03) zu erteilen.
10) Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen: Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist (im Vordruck Anlage B-03 enthalten ). Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordruck Anlage B-05). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1 Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2 zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige Nachweise vorzulegen.
11) Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden (im Vordruck Anlage B-03 enthalten).
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anlage B-05). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
s.o.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grds. der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ zur „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gem. § 42 Abs. 1 VgV i.V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen hat. Werden von der Auftraggeber in Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z.B. eine Eigenerklärung zu mindestens drei vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin behält sich vor, über Bieter, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt, eine Vollauskunft einer Wirtschaftsauskunftsdatei einzuholen. Sollten dort zu Finanzlage, Zahlungsverhalten oder sonstigen Merkmalen negative Informationen vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen anzubringen. Die Bieter haben zum Nachweis, dass sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
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Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte: 30.09.2021 (12.00 Uhr). Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
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Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten.
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Bei technischen Fragen zur Verwendung der e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
E-Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
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Neben der Bieterauskunft sind zudem von dem Bieter folgende Unterlagen einzureichen:
- Angebotsschreiben (Anlage B-01)
- Preisblatt (Anlage B-02)
- Vordruck "Bietergemeinschaftserklärung" (Anlage B-04), ausgefüllt (falls einschlägig)
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland