Offener städtebaulicher und freiraumplanerischer Wettbewerb Molkenmarkt, Berlin Mitte
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtentwicklung.berlin.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
NUTS-Code: DE300 Berlin
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtentwicklung.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offener städtebaulicher und freiraumplanerischer Wettbewerb Molkenmarkt, Berlin Mitte
Offener städtebaulicher und freiraumplanerischer Wettbewerb (RPW) für Bewerbergemeinschaften aus Stadtplaner:innen und/ oder Architekten:innen sowie Landschaftsarchitekten:innen. Eine Beratung durch Verkehrsplaner wird empfohlen.
Grundlagen des Wettbewerbs sind: RPW 2013 sowie die Richtlinien zur Durchführung von Wettbewerben gemäß IV104 der Anweisung Bau – ABau Berlin (Stand 2021).
Gegenstand des Wettbewerbs ist die städtebauliche und freiraumplanerische Entwicklung des Quartiers am Molkenmarkt mit den durch den B-Plan 1-14 vorgegebenen Baublöcken. Es soll ein gemischtes und vielfältiges Quartier in der historischen Mitte Berlins entstehen. Die Nutzungsverteilung innerhalb der Baublöcke ist vorzuschlagen.
Aufgabe des offenen Wettbewerbs ist es, auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans 1-14 innovative und zukunftsfähige Ideen und Konzepte für die städtebauliche und freiraumplanerische Entwicklung des Quartiers vorzuschlagen und Lösungsansätze für die zahlreichen bestehenden Zielkonflikte zu entwickeln. Dabei sind die unterschiedlichen Anforderungen an das zu entwickelnde Quartier bestmöglich miteinander in Einklang zu bringen und gegeneinander abzuwägen. Zu beachten sind unter anderem auch die in einer vorgeschalteten Sondierungsphase mit allen Akteur:innen abgestimmten Leitlinien.
Es ist ein Bebauungs- und Freiraumkonzept für das Plangebiet zu erarbeiten, das in unterschiedlichen Belangen (verkehrlich, nutzungsstrukturell, ökologisch, denkmalpflegerisch und gestalterisch) auf den städtischen Raum (Vernetzungsraum) reagiert und ihn einbezieht. Es sind zudem klare Aussagen zur Bebauung, Nutzungsverteilung, der Gestaltung der Erdgeschosszone und der Freiräume, zur ökologischen Nachhaltigkeit, zur Erschließung, zum Umgang mit Archäologischen Funden und den Denkmalen im Plangebiet und im Vernetzungsraum und zur Parzellierung zu treffen.
Verfahrensablauf / weitere Beauftragung:
Die Auslobung erfolgt als offener Wettbewerb. Das Preisgericht vergibt auf Basis der in der Wettbewerbsbekanntmachung genannten Kriterien Preise und Anerkennungen. Die zwei Erstplatzierten qualifizieren sich für die Teilnahme am anschließenden Werkstattverfahren.
Die am offenen Wettbewerb teilnehmenden Teams verpflichten sich daher bereits durch ihre Teilnahme am Wettbewerb im Falle einer entsprechenden Prämierung durch das Preisgericht zur Teilnahme am Werkstattverfahren.
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung und ggf. Hinweise zur Konkretisierung für die weitere Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe.
Das anschließende Werkstattverfahren besteht aus zwei Bearbeitungsphasen, in die ein Zwischenkolloquium integriert ist. Es dient insbesondere auch der Weiterentwicklung des Entwurfes im Dialog mit den Bürger:innen. Das Preisgericht wählt nach der zweiten Bearbeitungsphase des Werkstattverfahrens im Abschlusskolloquium einen Entwurf/ ein Konzept aus, der/ das die Grundlage für die in den kommenden Jahren geplante Umsetzung sein soll.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Stadtplaner:in und/oder Architekt:in, jeweils in Kooperation mit Landschaftsarchitekt:in, geforderte Berufsqualifikation gem. VgV §75 (1) und (3). Eine Beratung durch einen/ eine Verkehrsplaner:in wird empfohlen.Bewerbergemeinschaften müssen insgesamt die fachlichen Anforderungen erfüllen.Ist in dem Herkunftsland die Berufsbezeichnung nicht geregelt, gilt d. Nachweis gem. Richtlinie 2013/55/EU.
Abschnitt IV: Verfahren
- Leitidee des Entwurfs
- Städtebauliche und freiraumplanerische Konzeption
- Nutzungskonzept
- Programmierung des Anforderungsmixes, individuelle Abwägung der Nutzungs- und Flächenkonkurrenzen
- Atmosphäre/Freiraumqualität
- Umgang mit denkmalpflegerischen Ansätzen
- Ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit des Gesamtkonzepts
- Berücksichtigung der in der Sondierungsphase erarbeiteten Richtlinien
- Realisierbarkeit (Genehmigungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit)
Die Listung stellt keine Rangfolge da.
Die Wettbewerbssumme (RPW 2013 § 7 Absatz 2) ist auf Grundlage des Merkblatts 51 der Architektenkammer BaWü (Stand 2021) ermittelt worden. Die Einstufung der Planung erfolgte als „hohe Anforderung“; aufgrund der Komplexität der Aufgabe wird von einem max. Stundensatz für den Aufwand ausgegangen.
Für Preise und Anerkennungen stehen insgesamt 105.000,- Euro (netto) zur Verfügung.
Vorgesehen ist folgende Preisverteilung:
Zwei erste Plätze: jeweils 25.000,- Euro
Zweiter Platz: 20.000,- Euro
Dritter Platz: 15.000,- Euro
Anerkennungen: 20.000,- Euro
Die Preise und Anerkennungen werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Das Preisgericht kann einstimmig eine andere Verteilung beschließen oder Preisgruppen bilden.
Hinweis für das Werkstattverfahren:
Die Leistungen im Werkstattverfahren werden für die zwei Planerteams ebenfalls vergütet. Hierfür stehen pro Team [Betrag gelöscht] Euro zur Verfügung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zum Nachweis der Eignung werden von den Preisträgern gemäß § 80 Abs. 1 i.V.m. § 70 Abs. 2 VgV folgende Unterlagen verlangt:
- Nachweis der Kammerzugehörigkeit
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB oder – bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe – Eigenerklärung zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Wettbewerbsteilnehmer:innen können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren gegenüber dem Auslober rügen. Ein Nachprüfungsantrag gegenüber der Vergabekammer der Landes Berlin aufgrund eines erkannten Verstoßes gegen die Vergabevorschriften ist gemäß § 107 GWB nur zulässig, wenn der/die Antragsteller:in diesen zuvor unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 6 Kalendertagen bei der Vergabestelle der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Wohnen, Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin, gerügt hat. Hilft der Auslober der Rüge nicht ab, so hat der/die Antragsteller:in innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auslobers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, seinen/ihren Antrag bei der Vergabekammer des Landes Berlin einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]