Instandhaltung Fahrsteige (Rollsteige) Referenznummer der Bekanntmachung: EB-2021-0108
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.berlin-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Instandhaltung Fahrsteige (Rollsteige)
Instandsetzung von 8 Fahrsteigen (Rollsteigen) auf dem Gelände des Flughafen Berlin Brandenburgs. An den Fahrsteigen sind deutliche Kratzgeräusche wahrnehmbar und an den Stufen am Schienenführungssystem wurde deutlicher Abrieb festgestellt. Die Schadensbilder und deren Intensität variieren innerhalb der Fahrsteige und zeigen einen Verlauf von Nord (stark betroffen) nach Süd (leicht betroffen). Zurzeit finden Vermessungsleistungen an Fahrsteigen statt um die Neigungen / Ausrichtungen qualifiziert zu prüfen und in die Leistungsbeschreibung einfließen zu lassen.
Landkreis Dahme Spreewald
Auf dem Gelände des BER-Campus sind zur Realisierung der Abfertigung von Flugreisenden zwei Terminalgebäude sowie weitere für den Flughafenbetrieb erforderliche Nebengebäude errichtet worden. Den zentralen Bestandteil bilden dabei das Fluggastterminal (FGT), Pier Nord und Pier Süd (einschließlich ihrer zugeordneten Gebäude und Bauwerke). Als Einheit können diese sämtliche Flughafenprozesse bedienen. Aus betrieblicher Sicht bilden diese Gebäude das Terminal T1 des Flughafens BER.
Das FGT besteht aus den Gebäudeteilen "Terminalhalle" und Mainpier Nord und Süd. Die Terminalhalle weist in Bezug auf die Ebene E1 eine Fläche von ca. 212 x 120 m auf. Das Mainpier-Gebäude ist als lang gestreckter, in Nord-SüdRichtung ausgerichteter Gebäuderiegel an der Westseite der Terminalhalle mit Abmessungen vom ca. 712 x 36 m errichtet. Die Attikahöhe Dachrand beträgt in der MP, Bereich Besucherterrasse Ebene E4, ca. 22,65 m über Geländeoberkante (üGOK); im Bereich der Terminalhalle, Dachrand Ebene E6, beträgt diese ca. 31,25 m üGOK.
Im Terminal T1 befinden sich insgesamt 8, eigens in Größe und Bauform für den BER hergestellte Fahrsteige (Rollsteige), die sich der Ebene E1 befinden. Je 4 Fahrsteige befinden sich im Norden (MPN) und 4 im Süden (MPS).
An den Fahrsteigen (Rollsteigen) sind deutliche Kratzgeräusche wahrnehmbar und an den Stufen am Schienenführungssystem wurde deutlicher Abrieb festgestellt. Die Schadensbilder und deren Intensität variieren innerhalb der Fahrsteige und zeigen einen Verlauf von Nord (stark betroffen) nach Süd (leicht betroffen).
Des Weiteren wurden folgende Unregelmäßigkeiten durch einen Sachverständigen festgestellt.
- Erhöhte Verschleißerscheinung im Palettenbereich der Fahrsteige (Rollsteigen)
- Beschädigungen an den Flanken der Paletten
- Abweiser (aus Plastikwerkstoff), sind teilweise stark in den einzelnen Bereichen eingearbeitet bzw. verschlissen und wurden unreglmäßig verbaut ein System ist nicht erkennbar
- das Führungsschienensystem, Palettensystem und die Rollen sind komplett mit metallischem Abrieb der Palettenflanken verunreinigt
- im Bereich eines Abweisers waren Metallspäne der Flanken der Paletten auf dem Boden, an der Rücklaufschiene und der Führungsschiene vorzufinden
- die Paletten sind in Teilen im Flankenbereich komplett durch das Profil der Rücklaufschiene eingeschnitten und zerstört
- im Bereich der Umkehrstation ist eine Ablagerung von Metallspänen unter dem Bereich der Palettenkette sichtbar
- die Bürsten sind in Teilen durch Metallspäne verklebt und somit nicht mehr voll funktionsfähig
- im Bereich der Querverstrebung des Traggerüstes waren Versätze von bis zu 30 mm von der Antriebskettenseite bis zur Palettenkettenseite zu verzeichnen
Nach heutigem Stand umfassen die voraussichtlichen Arbeiten dabei den Austausch aller Stufen, Ketten und deren Führungskomponenten. Zusätzlich muss der gesamte Rahmen der Fahrsteige zum Stufenführungssystem neu ausgerichtete werden.
Der Bieter übernimmt mit Abschluss der Arbeiten die Gewährleistung nach § 13 VOB/B der Anlage.
Bei Kontrollmessungen der Antriebswelle mit der Wellenwasserwaage war eine Neigung zur Palettenkettenseite zu verzeichnen, die Kontrollmessung erfolgte mit einer nicht kalibrierten Messeinrichtung. Zurzeit finden Vermessungsleistungen an Fahrsteigen statt um die Neigungen / Ausrichtungen qualifiziert zu prüfen.
Technische Daten eines ausgewählten Fahrsteiges im Norden:
Type: 9500-45-PT-0-140-R
Baujahr: 2009
Einbaulänge: 65175 mm
Neigung: 0 Grad
Palettenbreite: 1400 mm
Palettentiefe: 400 mm
Palettenanzahl: 380
Geschwindigkeit: 0,5 m/s
Palettenkette:
Fabrikat: KTB Kettentechnologie Bielefeld
Bruchlast: 240000 N
Ausführung: NATURHART
Palettenbandantrieb:
erfolgt mittels Asynchron-Drehstrommotor (Fabr. EMOD)
Kegelstirnradgetriebe (Fabr. OMS)
Duplex-Kettentrieb
Motor: Type: FTMS 160 / 6-15
Nennleistung: 11 kW
Nenndrehzahl: 1000 1/min
Schutzart: IP55
Isolationsklasse: F
Stromart: 400 Volt - 50 Hertz
Anlaufart: Geregelter Anlauf
Betriebsbremse: Bandbremse
Lüftung mittels Hubmagnet (Fabr. Pan-Electronics)
Der Bieter sollte folgende organisatorische Sachen beachten;
- es muss für jeden Mitarbeiter ein Flughafenausweis vorliegen oder beantragt werden
- pro Dienstfahrzeug muss eine Fahrgenehmigung beantragt werden
- pro Dienstfahrzeug muss eine Parkgenehmigung beantragt werden
- für das Befahren des Geländes muss ein gültiger Flughafenführerschein FBB/BER vorliegen
- für die Aufstellung von Kranen und/oder Arbeiten in Höhe muss eine LuBB (Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg) Genehmigung vorliegen
- benötigte Hilfsmittel wie zum Beispiel Bühnen, Gerüste etc. sind in Eigenleistung zu organisieren
Die obengenannten Punkte sind gebührenpflichtig, diese Kosten wären bei der Angebotsabgabe mit einzukalkulieren, die Beantragung bzw. Bearbeitungsdauer von Ausweisen oder Genehmigungen haben zurzeit eine Bearbeitungszeit von bis zu 10 Wochen.
Option 1:
Anordnungsrecht gemäß Vertrag.
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen Anlagen, die sich nach der Fertigstellung/während der Bauzeit innerhalb des Sicherheitsbereichs nach LuftSiG befinden. Zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Flughafenbetriebs werden daher die Vergabeunterlagen (VU) nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt.
Der AG wird die VU erst mit der "Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes" zur Verfügung stellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
1)
Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail und, Telefonnummer.
2)
Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ("Vertrauliche Informationen"). Der AG stellt hierzu ein Formblatt Eigenerklärung - Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung. Mit der Einreichung der gezeichneten Eigenerklärung Vertraulichkeit und Datenschutz werden die dortigen Bedingungen anerkannt.
3)
Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.
BewGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt Bewerbergemeinschaftserklärung zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
4)
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe)
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht.
Der AG stellt hierzu das Formblatt Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Dritten zur Verfügung.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages wegen fehlender Eignung erfolgen.
Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen NU vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend.
Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens zur vergebenden Leistung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020). Die Umsatzangaben sind für jedes Jahr separat anzugeben.
Als "Mindeststandard" für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein durchschnittlicher Umsatz(netto) von [Betrag gelöscht] EUR des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Maßgeblich ist der mittlere Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BewGe zu tätigen. Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu addieren. Sofern der Bewerber/die BewGe zur Erfüllung der Mindestanforderungen unter 1.) auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen verweisen will (Eignungsleihe), sind die obigen Angaben/Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).
Der AG stellt hierzu das Formblatt Projektbezogene Eignung zur Verfügung.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
1 Unternehmensreferenzen
Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, und die Projekte betreffen, deren Leistungen ab dem 01.01.2016 erbracht worden sind bzw. spätestens bis 2 Monate nach Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen werden und die nachfolgend benannten Leistungen im Punkt. 1 beinhalten.
Ein ggf. bestehender Rahmenvertrag kann eine längere Laufzeit haben. Für den jeweiligen Einzelauftrag (Abruf) gelten hinsichtlich des Abschlusses der Leistungen die vorbenannten Anforderungen.
2) Personelle Ausstattung:
Die durchschnittliche Anzahl der Angestellten in den letzten 3 Kalenderjahren 2018, 2019, 2020,
• ≥ 10 Mitarbeiter-/ innen (Service-Monteure für Fahrsteige (Rollsteige) und Fahrtreppen), welche die ausgeschriebenen Leistungen erbringen können.
Angaben zu den vorgesehenen Personen: Nachweis über Qualifikationen, mit Bezeichnung des Ausbildungsabschlusses und über Berufserfahrung mit Angabe von Berufsjahren sowie persönlicher Referenzen. Die Auflistung der betreffenden Mitarbeiter/-innen soll in Tabellenform abgegeben werden und muss o.g. Angaben beinhalten.
Für die geforderten Referenzangaben gemäß Ziffer III.1.3), Punkt 1 und 2 stellt der Auftraggeber das Formblatt Projektbezogene Eignung zur Verfügung, dass von den Bewerbern genutzt werden soll.
1 Unternehmensreferenzen
1.1 mind. 3 Referenzen aus dem unter Pkt. 1 genannten Zeitraum:
Förderanlagen: Fahrsteige (Rollsteige) des Herstellers der Fa. Schindler
Leistungsart: Instandhaltungsleistungen an Fahrsteigen und deren Komponenten inkl. Wartung des Herstellers der Fa. Schindler
Leistungsumfang: Instandhaltung in einem Kalenderjahr an: mind. 8 Stück Fahrsteigen (Rollsteige)
2 Personelle Ausstattung:
• ≥ 4 Mitarbeiter-/ innen namentlich benannt (Service-Monteure für Fahrsteige und Fahrtreppen), welche die ausgeschriebenen Leistungen erbringen können.
• Qualifikationsniveau ≥ DQR-Level 3, auf dem Gebiet der Instandhaltung Fahrsteige und Fahrtreppen
• mind. 3 Jahre Berufserfahrung, auf dem Gebiet der Instandhaltung Fahrsteige und Fahrtreppen
• mind. 2 Refeenzen, vergleichbar zu den Referenze in Pkt. 1
Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen prüfen. Teilnahmeanträge, die verspätet sind, werden ausgeschlossen.
Alle Bewerber, die die Mindeststandards erfüllen und gegen die keine anderen Ausschlussgründe vorliegen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern.
Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt. Der AG behält sich vor, einen Zuschlag auf ein wertbares Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen zu treten.
gemäß Vergabeunterlagen
gemäß Vergabeunterlagen
- Eine künftige Bietergemeinschaft bestehend aus mehreren Bewerbern muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern sein. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als BewGe einreichen. Im Teilnahmeantrag müssen die Mitglieder der BewGe das Mitglied benennen, das sie gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
- Für den Teilnahmeantrag von BewGe stellt die Vergabestelle ein Formular Bewerbergemeinschaftserklärung zur Verfügung, das von BewGe genutzt werden soll.
a) Das durch den AN einzusetzende Personal muss vor Leistungsbeginn die Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen (gemäß § 7 LuftSiG) erfolgreich bestanden haben.
b) Alle eingesetzten AN-Mitarbeiter müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1)
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben - *KEIN ANGEBOT*. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen
2)
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens EB-2021-0108 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 17.09.2021, 10:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3)
Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
4)
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
5)
Der Auftraggeber behält sich vor, die Mindestfrist von 10 Tagen gemäß § 15 SektVO für die 1. Angebotsabgabe vorzusehen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwe.brandenburg.de
1)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden.
2)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
3)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
4)
Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5)
Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de