Ersatzneubau der Pyramidenbrücke in Berlin-Köpenick, Los 1 - Behelfsbrücken Referenznummer der Bekanntmachung: 21-105
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau der Pyramidenbrücke in Berlin-Köpenick, Los 1 - Behelfsbrücken
Herstellung, Unterhaltung und Rückbau von zwei Behelfsbrücken inklusive Gründungen
Berlin im Bezirk Köpenick; Pyramidenbrücke (Lindenstraße/ An der Wuhlheide)
- Verkehrssicherung für einzelnen Bauphasen herstellen, vorhalten, rückbauen
- ca. 18 St Bäume fällen mit Wurzelstöcken roden
- ca. 2.250 m2 Baustelleneinrichtungsflächen mit Geotextil und Schottertragschicht herstellen und rückbauen
- ca. 254 m2 Stahlspundwand herstellen und ziehen
- 2 St Behelfsbrücken (Systemelemente) mit Beleuchtung und Konsolen herstellen und rückbauen
- ca. 115 m3 Frostschutzschicht herstellen und rückbauen
- ca. 520 m2 Asphalttragdeckschicht herstellen und rückbauen
- Beleuchtung für Zuwegung herstellen und rückbauen
- ca. 778 m Kabelschutzrohre montieren und demontieren
- ca. 4 St Vandalismusschutzkonstruktion an Konsolen für Leitungen
- ca. 63 Mt Behelfsbrücken vorhalten, unterhalten, warten
- ca. 22 St Einfache Brückenprüfungen durchführen
- ca. 1.700 m2 Oberboden abtragen und andecken mit Rasenansaat, Fertigstellungspflege und Entwicklungspflege über 2 Jahre
- Dieses Vorhaben wird aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW-Mittel) kofinanziert.
- Das Einbringen der Spundwände ist erschütterungsarm auszuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen, insbesondere die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung erfüllt werden.
Details siehe Auftragsunterlagen.
- Angabe zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Jahresumsatz sowie Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages),
- Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 6e EU-VOB/A, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU-VOB/ A vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen,
- Angabe das in den letzten 2 Jahren das Unternehmen nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist,
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, durch Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
- Vorlage geeigneter Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten 5
Kalenderjahren , die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
- Angaben zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen und
gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
- Referenzen für die Herstellung von Behelfsbrückenkonstruktionen oder mobilen Brücken
- MVAS-Nachweis
- Nachweis der Qualifikation des geprüften Fahrbahnmarkierers gemäß „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M)“ . Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt.
- In I. 4 Nr. 19 und 20 VwVBU (Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt) werden Umweltanforderungen an Baumaschinen festgelegt, die für die Erbringung der Bauleistung zu beachten sind. Baumaschinen müssen entweder ab Werk die angegebene Abgasstufe erreichen oder mit einem Partikelminderungssystem nachgerüstet sein;
- Berliner Ausschreibungs- u. Vergabegesetz vom 8.7.2010 i. d. F. vom 5.6.2012 (GVBl. für Berlin vom 16.6.2012, S. 159) (Frauenförderung, Umweltschutzanforderungen, Tariftreue).
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote und Verlesung der Angebote sind nur Vertreter des Auftraggebers zulässig, Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- zu I.3)
Die Kommunikation erfolgt nur über die Vergabeplattform (siehe Link von I.3).
Um Anfragen über diese Plattform zu stellen und automatisch Informationen zum laufenden Vergabeverfahren zu erhalten ist zunächst eine einmalige kostenlose Registrierung auf der Internetseite https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, falls der Bieter noch nicht dort registriert ist. Anschließend muss der Bieter sich unter "Einstellungen - FIRMA - Vergabeplattformen" mit der Vergabeplattform Berlin verknüpfen. Nach erfolgreicher Registrierung und Verknüpfung kann mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen erfolgen. Neben der Registrierung ist nach dem Aufrufen der unter I.3) der EU-Bekanntmachung bezeichneten Internetseite auch der Button "Bewerben" rechts im Menü anzuklicken und den weiteren Hinweisen zu folgen.
Bewerber/ Bieter müssen eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieteranfragen durch selbständige Einsicht unter dem Link von I.3) verfolgen.
Schlusstermin für die Beantragung von Auskünften über die Vergabeunterlagen: 17.09.2021 zu - zu III.1)
Beim Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, wird der Auftraggeber einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz, Auskünfte beim Berliner Korruptionsregister abfordern und eine Abfrage in der Finanz-Sanktionsliste veranlassen. Die dafür erforderlichen Daten hat der Bieter für sich und seine Unterauftragnehmer auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indemer die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichungeiner Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch denöffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland