Beitritt der TU Berlin zum Rahmenvertrag Microsoft Enrollment for Education Solutions Referenznummer der Bekanntmachung: OV-016-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10587
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://tu-berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beitritt der TU Berlin zum Rahmenvertrag Microsoft Enrollment for Education Solutions
Die Technische Universität Berlin beabsichtigt bundesweiten Rahmenvertrag Microsoft Enrollment for Education Solutions (EES) 3.0 mit der Vertragsnummer 7-VRJX2JYM6 zum 01.05.2021 (Laufzeit bis 30.04.2025) beizutreten.
Zur Realisierung sucht die Technische Universität Berlin einen Handelspartner, der den Beitritt betreut und der Technischen Universität Berlin über den gesamten Vertragszeitraum hinsichtlich aller Fragen zum Vertrag und den darin enthaltenen Produkten mit Service und Support zur Verfügung steht.
Technische Universität Berlin
Campusweit
Die Technische Universität Berlin beabsichtigt bundesweiten Rahmenvertrag Microsoft Enrollment for Education Solutions (EES) 3.0 mit der Vertragsnummer 7-VRJX2JYM6 zum 01.05.2021 (Laufzeit bis 30.04.2025) beizutreten.
Zur Realisierung sucht die Technische Universität Berlin einen Handelspartner, der den Beitritt betreut und der Technischen Universität Berlin über den gesamten Vertragszeitraum hinsichtlich aller Fragen zum Vertrag und den darin enthaltenen Produkten mit Service und Support zur Verfügung steht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beitritt der TU Berlin zum Rahmenvertrag Microsoft Enrollment for Education Solutions
Ort: Unterhaching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Ort: Berlin
Land: Deutschland