Hafentunnel Cherbourger Straße (Bremerhaven): Bauüberwachung Technische Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: P565
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremerhaven
NUTS-Code: DE502 Bremerhaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 27568
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bis-bremerhaven.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hafentunnel Cherbourger Straße (Bremerhaven): Bauüberwachung Technische Ausrüstung
In dem Gebiet der Stadt Bremerhaven wurde der Hafentunnel Cherbourger Straße errichtet. Der Hafentunnel verläuft in West-Ost Richtung. Er beginnt westlich des Knotens Cherbourger Straße - Wurster Straße und endet im Osten im Schnittpunkt zwischen der Achsverlängerung des Eichenwegs und der Cherbourger Straße.
Der Hafentunnel hat eine Länge von 1.659 m bzw. 1.848 m (inkl. Rampenbereiche). Der Tunnel wurde in offener Bauweise als Stahlbetonrechteckrahmen mit einer lichten Breite von 14,0 m im Bereich des Gegenverkehrs sowie 8,25 m im Bereich des Richtungsverkehrs und einer lichten Höhe > 4,80 m als wasserundurchlässige Betonkonstruktion (WUB-KO) hergestellt.
Die Rohbauarbeiten sind abgeschlossen und im nächsten Schritt wird der Tunnel mit den erforderlichen Ausstattungen ausgerüstet.
Die Baukosten für die Ausstattung betragen ca. 10 Mio. EUR. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Bauüberwachungsleistungen für die erforderliche Technische Ausrüstung.
Bremerhaven
Im Rahmen dieser Ausschreibung werden folgende Leistungen vergeben:
- Technische Ausrüstung Lph 8 und optional Lph 9 gemäß § 55 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 15, Ziffer 15.1 für die folgenden Anlagengruppen: Anlagengruppe 1: Abwasser, Wasser- und Gasanlagen, Anlagengruppe 3: Lufttechnische Anlagen, Anlagengruppe 4: Starkstromanlagen, Anlagengruppe 5: Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Anlagengruppe 7: nutzungsspezifische Anlagen (Verkehr), Anlagengruppe 8: Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken.
- Besondere / Zusätzliche Leistungen: Nachtragsmanagement, Prüfung der Werksplanung, optional: Durchführung von Leistungsmessungen und Funktionsprüfungen und Werksabnahmen.
- Referenzen des Bewerbers (Unternehmen): 30 %,
- Referenzen/Erfahrungen des Bauüberwachers TA, AG 4: 15 %,
- Referenzen/Erfahrungen des Bauüberwachers TA, AG 5: 15 %,
- Referenzen/Erfahrungen des Bauüberwachers TA, AG 7: 15 %,
- Referenzen/Erfahrungen des Bauüberwachers TA, AG 8: 15 %,
- Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: 5 %,
- Gesamteindruck der Bewerbung: 5 %.
Nähere Angaben zu den Anforderungen siehe Dokument "Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb", Ziffer 7.2 "Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge".
Technische Ausrüstung Lph 9 gemäß § 55 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 15, Ziffer 15.1 für die folgenden Anlagengruppen: Anlagengruppe 1: Abwasser, Wasser- und Gasanlagen, Anlagengruppe 3: Lufttechnische Anlagen, Anlagengruppe 4: Starkstromanlagen, Anlagengruppe 5: Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Anlagengruppe 7: nutzungsspezifische Anlagen (Verkehr), Anlagengruppe 8: Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken.
- Besondere / Zusätzliche Leistungen: Durchführung von Leistungsmessungen und Funktionsprüfungen und Werksabnahmen.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Verhandlung/Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem mehrstufigen Prozess.
1. Zunächst werden alle Bewerbungen hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft.
2. Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bewerber hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird geprüft, ob die Bewerber die geforderten Mindeststandards (siehe Nr. III.1 "Teilnahmebedingungen" und III.2 "Bedingungen für den Auftrag" der Bekanntmachung) erfüllen.
3. Ist die Zahl der geeigneten Bewerber größer als 3 behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken (mind. 3, max. 5). In diesem Fall wird anhand der vorgelegten Unterlagen geprüft, welche Bewerber besonders geeignet sind und zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden sollen. Die zur Bewerberauswahl genutzten Kriterien und deren Gewichtung sind unter Nr. II.2.9) der Bekanntmachung angegeben.
4. Ist nach der Bewerberauswahl anhand der Kriterien die Anzahl der Bewerber zu hoch, weil z. B. mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erreicht haben, behält sich der Auftraggeber vor, ein Losverfahren durchzuführen, um die Bewerberzahl abschließend zu reduzieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 3 Monate, beizubringen.
- Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung der Versicherung, dass im Auftragsfalle eine Berufshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme abgeschlossen wird.
Nachweis mittels Vorlage einer Bescheinigung über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung oder Deckungszusage durch den Versicherer, siehe auch Vordruck "D03_Cherbourger-Tunnel_VgV-BÜ-TA_Eigenerklaerung-Eignung".
- Nachweis des Jahresumsatzes (Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Nachweis mittels Angabe im Vordruck "D03_Cherbourger-Tunnel_VgV-BÜ-TA_Eigenerklaerung-Eignung".
- Versicherungsschutz: Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5,0 Mio. EUR gegeben ist. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
- Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: Der Bewerber muss im Mittel der letzten 3 Jahre mind. einen Umsatz von 0,3 Mio. EUR aufweisen.
- Referenzen des Bewerbers (gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV): Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Nachweis mittels Angaben im Vordruck "D03_Cherbourger-Tunnel_VgV-BÜ-TA_Eigenerklaerung-Eignung" und ggf. mittels eigener Angaben zu den Referenzen.
- Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen inkl. berufliche Befähigung (gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV).
Nachweis der beruflichen Befähigung mittels Vorlage von Studienbescheinigungen bzw. sonstigen Bescheinigungen, Lebenslauf und Nachweis bzgl. Referenzen mittels eigener Angaben zu persönlichen Referenzen.
- Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV).
Nachweis mittels Angaben im Vordruck "D03_Cherbourger-Tunnel_VgV-BÜ-TA_Eigenerklaerung-Eignung".
- Angabe der Leistungen anderer Unternehmen (gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV).
Falls zutreffend: Nachweis mittels Angaben im Vordruck "D05_Cherbourger-Tunnel_VgV-BÜ-TA_Unterauftragnehmer", Vordruck "D06_Cherbourger-Tunnel_VgV-BÜ-TA_Verpflichtung-Unterauftragnehmer" und Vordruck "D07_Cherbourger-Tunnel_VgV-BÜ-TA_Ausschlusskriterien-Unterauftragnehmer".
- Mindeststandard zu Referenzen des Bewerbers: Der Bewerber (Unternehmen) muss mindestens einmal die Bauüberwachung der Technischen Ausrüstung (TA) für Verkehrsinfrastrukturprojekte erbracht haben.
- Mindeststandard zur Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren: Der Bewerber muss nachweisen, dass mindestens 3 Bauüberwacher im eigenen Unternehmen zur Verfügung stehen bzw. per Eignungsleihe durch ein anderes Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.
- Mindeststandard zu Leistungen anderer Unternehmen: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1 und 2 genannten Mindeststandards.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Senden Sie Anfragen zum Verfahren bitte ausschließlich über die oben genannte Plattform (siehe auch Punkt I.3).
- Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die oben genannte Vergabeplattform (siehe auch Punkt I.3) in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
- Wichtiger Hinweis: Der Teilnahmeantrag inkl. aller Bewerbungsunterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Bewerbungsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.
- Die Angabe der zur Vertretung des Teilnehmers berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Die auszufüllenden Dokumente sind nicht zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte ausschließlich den Vornamen und Nachnamen des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben an.
- Weitere Informationen zu den formalen Vorgaben entnehmen Sie bitte der bereitgestellten Datei "00_Cherbourger-Tunnel_VgV-BÜ-TA_Information".
- Nach Eingangsschluss erfolgt die Auswertung der Teilnahmeanträge. Gemäß Punkt II.2.9) werden 3 bis maximal 5 Teilnehmer/Bewerber zur Verhandlung/Erstangebotsabgabe aufgefordert.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5PR4KE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Bremerhaven
Land: Deutschland