Fachplanung Technische Ausrüstung - Sanierung Hörsaal Referenznummer der Bekanntmachung: AF 16/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung Technische Ausrüstung - Sanierung Hörsaal
Fachplanung Technische Ausrüstung - Sanierung Hörsaal
Berlin
Die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin veröffentlicht ein Vergabeverfahren, dessen Auftragsgegenstand die "Fachplanung Technische Ausrüstung" für die Hörsaalsanierung auf dem Campus Charité Mitte (CCM) ist.
Die Sanierung des Hörsaals ist ein Beitrag zum Projekt „GeDenkOrt.Charité – Wissenschaft in Verantwortung“.
Ausgeschrieben sind Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1 - 6 und 8 für die LP 1 bis 8 gemäß § 55 HOAI für die Sanierung des Hörsaals im denkmalgeschützten Gebäudebestand. Gemäß Bedarfsprogramm umfasst die Maßnahme eine Nutzfläche von rund 300 qm.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre: Gefordert ist die Angabe des unternehmensweiten Gesamtjahresumsatzes (netto) und des Jahresumsatzes (netto) mit den hier ausgeschriebenen oder vergleichbaren Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre (2018, 2019 und 2020).
Vergleichbare Leistungen sind Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, die für alle Anlagengruppen erbracht wurden.
2. Berufshaftpflichtversicherung: Nachzuweisen ist eine branchenübliche Berufshaftpflichtversicherung in Form einer Versicherungspolice, die nicht älter als 6 Monate - ab dem Tag der Bekanntmachung - ist.
Hinweis: Sollten die erforderlichen Deckungssummen zurzeit nicht erreicht werden, erklärt der/die Bewerber/in seine Bereitschaft, im Falle der Zuschlagserteilung, die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen und vor Vertragsbeginn einen Nachweis hierüber vorzulegen.
zu Eignungskriterium 1: Nachzuweisen ist ein durchschnittlicher Jahresnettoumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2018, 2019 und 2020) mit vergleichbaren Leistungen in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR (netto).
zu Eignungskriterium 2: Gefordert ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall für
a) Sachschäden i. H. v. mind. [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis,
b) Personenschäden i. H. v. mind. [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis,
c) Vermögensschäden i. H. v. mind. [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis sowie
d) sonstige Schäden i. H. v. mind. [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis.
3. Projektteam: Gefordert ist die Angabe der Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter/innen der letzten 3 Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020).
zu Eignungskriterium 3: Nachzuweisen sind durchschnittlich mind. 5 im Unternehmen beschäftigte Mitarbeiter/innen der letzten 3 Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020).
Von den 5 Mitarbeiter/innen müssen mind. 2 Beschäftigte die Berufsbezeichnung „Ingenieur/in“ führen, die als Projektleitung und stellv. Projektleitung vorgesehen sind. Diese sind namentlich und verbindlich zu benennen.
Die im Unternehmen beschäftigten Ingenieure/Ingenieurinnen müssen berechtigt sein, die Berufsbezeichnung "Ingenieur/in" zu tragen oder berechtigt sein, in der Bundesrepublik Deutschland als "Ingenieur/in" tätig zu werden. Die Kopien der Hochschulabschlusszeugnisse sind beizulegen.
Berufsbezeichnung "Ingenieur" gemäß § 75 (1) VgV bzw. für juristische Personen gemäß § 75 (3) VgV.
siehe Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle der Charité
Es sind keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal unter zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]