Unterhalts- und Glasreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: HEK-2021-0025
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 591103701
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 22041
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hek.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.smaby.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts- und Glasreinigung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages über die regelmäßigen Unterhaltsreinigung (Los 1) sowie der Abschluss eines Vertrages über die regelmäßige Glasreinigung (Los 2)- jeweils inkl. Stellung der entsprechenden Reinigungsgeräte und -artikel an zwei Standorten der HEK in Hamburg. Die Reinigungsdienstleistungen sollen ab dem 01.01.2022 durchgeführt werden.
Unterhaltsreinigung
Hamburg
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung der regelmäßigen Unterhaltsreinigung an zwei Standorten der HEK Krankenkasse
• Haus 1 - Wandsbeker Zollstraße 86-90 in 22041 Hamburg, zu reinigenden Gesamtfläche: 11.211,35 m².
• Haus 2 - Wandsbeker Zollstraße 95 in 22041 Hamburg
zu reinigenden Gesamtfläche: 7.152,63 m².
Die Objekte - Haus 1 und Haus 2 - sind gegenüberliegend und durch eine Hauptstraße getrennt. Dem Leistungsverzeichnis für Los 1 sind die genauen Intervalle, Mengen und Reinigungstätigkeiten für die jeweiligen Räumlichkeiten in beiden Häusern zu entnehmen.
Der Vertrag tritt am 01.01.2022 in Kraft und wird für die Laufzeit von zwei Jahren geschlossen. Die HEK Krankenkasse ist berechtigt den Vertrag zweimal um ein weiteres Jahr zu verlängern. Der Vertrag endet dann am 31.12.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Glasreinigung
Hamburg
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung der regelmäßigen Glasreinigung an zwei Standorten der HEK Krankenkasse
• Haus 1 - Wandsbeker Zollstraße 86-90 in 22041 Hamburg, zu reinigenden Gesamtfläche Glas: 4.689,60 m²
• Haus 2 - Wandsbeker Zollstraße 95 in 22041 Hamburg
zu reinigenden Gesamtfläche Glas: 1.838,65 m
Die Objekte - Haus 1 und Haus 2 - sind gegenüberliegend und durch eine Hauptstraße getrennt. Dem Leistungsverzeichnis für Los 2 sind die genauen Intervalle, Mengen und Reinigungstätigkeiten in beiden Häusern zu entnehmen.
Der Vertrag tritt am 01.01.2022 in Kraft und wird für die Laufzeit von zwei Jahren geschlossen. Die HEK Krankenkasse ist berechtigt den Vertrag zweimal um ein weiteres Jahr zu verlängern. Der Vertrag endet dann am 31.12.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Der Bieter hat einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate - bezogen auf das Ende der Angebotsfrist) bzw. bei ausländischen Bietern einen gleichwertigen Nachweis des Herkunftslandes in Kopie einzureichen.
2) Der Bieter hat eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB mittels des bereitgestellten Formblatts "Erklärung Eignung" abzugeben.
1) Der Bieter hat mittels des bereitgestellten Formblattes
"Eigenerklärung Eignung" losbezogen Angaben zu machen
• zum Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) vor Ablauf der
Angebotsfrist
• zum Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) vor Ablauf der
Angebotsfrist bezogen auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags
• zur Gesamtzahl der beim Bieter zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe beschäftigten Mitarbeiter
2) Der Bieter hat einen Nachweis über den Abschluss einer
Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters/der Bietergemeinschaft mit einer Deckungssumme, welche ausreichend ist, im Rahmen der Leistungserbringung von ihm verursachte Schäden und Folgeschäden zu tragen - als
Dateiimport - einzureichen.
1.) Der Bieter hat unter Verwendung des Formblattes "Erklärung
Referenzen" mindestens -jeweils losbezogen- 3 Referenzprojekte aus den
letzten drei abgelaufenen Geschäftsjahren (2018, 2019 und
2020) über die Unterhaltsreinigung bzw. die Glasreinigung
die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind, nachzuweisen.
2.) Der Bieter hat unter Verwendung des beiliegenden Formblattes "Erklärung Eignung" eine Eigenerklärung über die Qualitätssicherung und das Umweltmanagement abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die
Rügeobliegenheiten der Unternehmer/Bewerber/Bieter sowie
die Präklusionsregelungen gem. § 160 III Satz 1 Nr. 1 - 4 GWB
bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen
über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist
danach unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2,
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die §§ 134,
135, 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB).