Kodierrevision Geno Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000219
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28211
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gesundheitnord.de
Adresse des Beschafferprofils: https://bieter.ehealth-evergabe.de/portal/
Abschnitt II: Gegenstand
Kodierrevision Geno
Durchführung einer Kodierrevision auf Basis einer Analyse der §21er Datensätze für die Jahre 2019, 2020 und Jan - September 2021für die Gesundheit Nord gGmbH
Durchführung einer Kodierrevision auf Basis einer Analyse der §21er Datensätze für die Jahre 2019, 2020 und Jan - September 2021für die Gesundheit Nord gGmbH
Abschnitt IV: Verfahren
Vor dem Hintergrund des am 31.12.2021 Auslaufens der Möglichkeit, Rechnungskorrekturen nachträglich vorzunehmen, besteht eine nicht vorhersehbare Notwendigkeit, den Auftrag kurzfristig zu bearbeiten.
Eine Einhaltung der 30 Tages Angebotsfrist ist damit nicht mehr möglich.
Eine Verkürzung der Angebotsfrist ist damit nach § 15 Abs. 3 VgV möglich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibungsunterlagen sind zur Ansicht ohne Registrierung erhältlich unter https://bieter.ehealth-evergabe.de/bieter/eva/supplierportal/ehealth/tabs/home
Über dieses Portal können Sie nicht nur die Ausschreibungsunterlagen ohne Registrierung einsehen, sondern auch Ihre Angebote zu den Verfahren unkompliziert elektronisch bearbeiten und abgeben.
Beachten Sie aber bitte: Zur elektronischen Bearbeitung und elektronischen Abgabe der Angebote müssen Sie sich über das Portal registrieren, da wir ausschließlich elektronisch bearbeitete und elektronisch eingereichte Angebote zulassen.
Die Registrierung und der Zugang sind kostenfrei!
Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Plattform zur Abgabe des Angebotes!
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bremen.de
Sofern ein Bieter oder Teilnehmer meint, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt zu haben, ist der geltend gemachte Verstoß nachdem er erkannt worden ist, innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen.
Im Übrigen verweisen wir auf § 160 GWB.