Augenchirurgische und orthopädische Eingriffe Referenznummer der Bekanntmachung: 21-05658
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tk.de/vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Augenchirurgische und orthopädische Eingriffe
Gegenstand des Vertrages sind die Kataraktchirurgie, die Knie- und Schulter-Arthroskopie, die Kreuzbandruptur sowie die Knie- und Endoprothetik und die hierauf bezogenen Leistungen unter Einschluss der Operation, der Anästhesie und der postoperativen Versorgung sowie der Nachsorge. Der Vertragsgegenstand umfasst damit auch innerhalb der durch ihn geregelten Leistungen die gesamte Behandlung der Patient:innen durch die einbezogenen Leistungserbringer.
Schleswig-Holstein
Ziel dieses übergreifenden Versorgungskonzeptes ist es, für die Patient:innen während des gesamten stationären Aufenthaltes sowie während der Nachsorge einen koordinierten Behandlungsablauf zu gestalten. Die koordinierte und abgestimmte Behandlung sowie Vernetzung der Sektoren trägt zur Optimierung der Versorgungsqualität (therapeutische Synergieeffekte) und zur Stärkung des Sicherheitsgefühls der Patient:innen bei. Unnötige Wartezeiten und Doppeluntersuchungen werden so vermieden. Die Klinik organisiert die Behandlungskette. Sie übernimmt alle administrativen Aufgaben vom Einkauf, über die Patientensteuerung bis zur Abrechnung nach diesem Vertrag. Dazu bedient sie sich besonders ausgebildeter Mitarbeiter in den Funktionen (OP- und Anästhesiepflegekräfte), der Krankenpflege und des Managements. Zur gezielten Unterstützung der Patienten organisiert die Klinik auch die Nachsorge. Die Klinik ist gemäß § 108 SGB V als Krankenhaus zugelassen.
Der Vertrag tritt zum 01.01.2022 in Kraft. Abweichend von Ziffer II.2.7) wird der Vertrag nicht für 48 Monate, sondern unbefristet geschlossen und kann von der TK oder dem Vertragspartner mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Von jedem Bieter und jeder Bietergemeinschaft sind mit dem Angebot die folgenden Erklärungen und
Nachweise einzureichen:
-Eigenerklärung über die Gesamtumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, der Umsätze bezogen auf vergleichbare Leistungen (hier: operative Eingriffe bei Krankheiten und Störungen des Muskel- und Skelettsystems sowie Leistungen bei Krankheiten und Störungen des Auges) sowie der Mitarbeiterzahlen.
Von jedem Bieter und jeder Bietergemeinschaft sind mit dem Angebot die folgenden Erklärungen und Nachweise einzureichen:
-Eigenerklärung über die Erreichung der gesetzlich vorgesehenen Mindestmengen im Bereich der Knie-TEP in den Jahren 2017, 2018 und 2019
-Eigenerklärung über die im Krankenhaus vorhandenen Fachabteilungen Augenheilkunde und Orthopädie/Chirurgie (Allgemeinchirurgie)
-Eigenerklärung über die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in der Vergangenheit
Für den Fall, dass ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft vorsieht, Unterauftragnehmer einzubinden,
sollen für jeden Unterauftragnehmer, der wesentliche Leistungen erbringen soll, vom Bieter bzw. von der
Bietergemeinschaft die vorgenannten Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot vorgelegt werden,
wobei sich diese dem Umfang und Inhalt nach nur auf die Leistungen beziehen müssen, die von dem
Unterauftragnehmer jeweils erbracht werden sollen. Soweit diese Angaben und Unterlagen nicht bereits
mit dem Angebot eingereicht werden, wird die TK diese spätestens vor der Erteilung des Zuschlages von
den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, anfordern. Die Einreichung ist dann zwingend
erforderlich.
Für den Fall, dass sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und
Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen möchte, sind für diese Unternehmen mit dem
Angebot die folgenden Erklärungen und Nachweise vorzulegen, wobei die vorgenannten Eignungsnachweise
nur insoweit vorzulegen sind, als der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sich hierauf zum Nachweis der Eignung
beruft.
-Erreichung der gesetzlich vorgesehenen Mindestmengen im Bereich der Knie-TEP in den Jahren 2017, 2018 und 2019.
-Das Krankenhaus muss gemäß Krankenhausplan Schleswig-Holstein über eine Fachabteilung Augenheilkunde und über eine Fachabteilung Orthopädie/Chirurgie (Allgemeinchirurgie) verfügen. Die Richtlinien des GBA bzgl. der Personalvorgaben sind einzuhalten.
-Die hier ausgeschriebenen Leistungen müssen bereits vor Angebotsabgabe Leistungsbestandteil des Krankenhauses gewesen sein.
Als Vertragspartner kommen ausschließlich Krankenhäuser gemäß § 140a Abs.3 Satz 1 Nr.1 SGB V mit Sitz in Schleswig-Holstein und Träger von Krankenhäusern im Sinne von § 140a Abs.3 Satz 1 Nr.2 SGB V in Betracht.
Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Es handelt sich um ein sog. hauseigenes Verfahren gemäß § 69 Abs.4 SGB V.
2. Unter den Angeboten, die die Mindestanforderungen der Vergabeunterlagen einhalten und von geeigneten
Bietern abgegeben worden sind, wird der Zuschlag auf die drei wirtschaftlichsten, d.h. auf die auf den Rängen 1
bis 3 liegenden Angebote erteilt.
3. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem oben genannten Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Hinweis zu Ziffer I.3): Die Teilnahme- und Vertragsunterlagen werden nur Leistungserbringern i. S. v. Ziffer III.2.1.) zur Verfügung gestellt. Die Angabe unter Ziffer I.3) hat keine weitere Bedeutung. Hierzu ist eine kostenlose
Registrierung erforderlich.
4. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind dem Dienstleistungszentrum Einkaufsmanagement der TK bitte ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal, dort über den Bereich "Kommunikation" zu dem o. g. Vergabeverfahren, zu übermitteln. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.
5. Ein abschließende Liste der mit dem Angebot bzw. dem Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen (hier: Aufforderung zur Angebotsabgabe), die unter der o.g. Internetadresse abrufbar sind.
6. Neben den unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) aufgeführten Unterlagen sind insbesondere die folgende
Unterlagen einzureichen:
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen:
Von jedem Bieter ist im Rahmen des Angebotsschreibens eine Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. §§
123 und 124 GWB einzureichen.
Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall
rechtmäßig ist.
Die Bietergemeinschaftsmitglieder (Name und Anschrift) sind unter Ziffer 3 des Angebotsschreibens in die
dafür vorgesehene Tabelle einzutragen. Zudem ist der für das Vergabeverfahren bevollmächtigte Vertreter der
Bietergemeinschaft zu benennen.
Soweit die Bietergemeinschaft für einen Zuschlag in Betracht kommt, muss für die
Bietergemeinschaftsmitglieder auf gesonderte Aufforderung der TK jeweils eine Erklärung zur
Bietergemeinschaft sowie eine Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB bei den
Mitgliedern eingereicht werden.
Drittunternehmen:
Sofern die Einbindung von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft
mit dem Angebot die Unterauftragnehmer, die wesentliche Leistungen gemäß den Vertragsunterlagen
erbringen sollen, mit ihrem jeweiligen Leistungsanteil im Verzeichnis der Drittunternehmen unter Ziffer 2 des
Angebotsschreibens zu benennen.
Soweit der Bieter/die Bietergemeinschaft für einen Zuschlag in Betracht kommt, muss für die Drittunternehmen
auf gesonderte Aufforderung der TK jeweils eine Verpflichtungserklärung sowie eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB eingereicht werden.
Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYDC6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.