Augenchirurgische und orthopädische Eingriffe Referenznummer der Bekanntmachung: 21-05658

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tk.de/vergabe
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYDC6/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYDC6
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Augenchirurgische und orthopädische Eingriffe

Referenznummer der Bekanntmachung: 21-05658
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85111100 Chirurgische Eingriffe im Krankenhaus
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des Vertrages sind die Kataraktchirurgie, die Knie- und Schulter-Arthroskopie, die Kreuzbandruptur sowie die Knie- und Endoprothetik und die hierauf bezogenen Leistungen unter Einschluss der Operation, der Anästhesie und der postoperativen Versorgung sowie der Nachsorge. Der Vertragsgegenstand umfasst damit auch innerhalb der durch ihn geregelten Leistungen die gesamte Behandlung der Patient:innen durch die einbezogenen Leistungserbringer.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85111200 Ärztliche Versorgung im Krankenhaus
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
Hauptort der Ausführung:

Schleswig-Holstein

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ziel dieses übergreifenden Versorgungskonzeptes ist es, für die Patient:innen während des gesamten stationären Aufenthaltes sowie während der Nachsorge einen koordinierten Behandlungsablauf zu gestalten. Die koordinierte und abgestimmte Behandlung sowie Vernetzung der Sektoren trägt zur Optimierung der Versorgungsqualität (therapeutische Synergieeffekte) und zur Stärkung des Sicherheitsgefühls der Patient:innen bei. Unnötige Wartezeiten und Doppeluntersuchungen werden so vermieden. Die Klinik organisiert die Behandlungskette. Sie übernimmt alle administrativen Aufgaben vom Einkauf, über die Patientensteuerung bis zur Abrechnung nach diesem Vertrag. Dazu bedient sie sich besonders ausgebildeter Mitarbeiter in den Funktionen (OP- und Anästhesiepflegekräfte), der Krankenpflege und des Managements. Zur gezielten Unterstützung der Patienten organisiert die Klinik auch die Nachsorge. Die Klinik ist gemäß § 108 SGB V als Krankenhaus zugelassen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Vertrag tritt zum 01.01.2022 in Kraft. Abweichend von Ziffer II.2.7) wird der Vertrag nicht für 48 Monate, sondern unbefristet geschlossen und kann von der TK oder dem Vertragspartner mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Von jedem Bieter und jeder Bietergemeinschaft sind mit dem Angebot die folgenden Erklärungen und

Nachweise einzureichen:

-Eigenerklärung über die Gesamtumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, der Umsätze bezogen auf vergleichbare Leistungen (hier: operative Eingriffe bei Krankheiten und Störungen des Muskel- und Skelettsystems sowie Leistungen bei Krankheiten und Störungen des Auges) sowie der Mitarbeiterzahlen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Von jedem Bieter und jeder Bietergemeinschaft sind mit dem Angebot die folgenden Erklärungen und Nachweise einzureichen:

-Eigenerklärung über die Erreichung der gesetzlich vorgesehenen Mindestmengen im Bereich der Knie-TEP in den Jahren 2017, 2018 und 2019

-Eigenerklärung über die im Krankenhaus vorhandenen Fachabteilungen Augenheilkunde und Orthopädie/Chirurgie (Allgemeinchirurgie)

-Eigenerklärung über die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in der Vergangenheit

Für den Fall, dass ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft vorsieht, Unterauftragnehmer einzubinden,

sollen für jeden Unterauftragnehmer, der wesentliche Leistungen erbringen soll, vom Bieter bzw. von der

Bietergemeinschaft die vorgenannten Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot vorgelegt werden,

wobei sich diese dem Umfang und Inhalt nach nur auf die Leistungen beziehen müssen, die von dem

Unterauftragnehmer jeweils erbracht werden sollen. Soweit diese Angaben und Unterlagen nicht bereits

mit dem Angebot eingereicht werden, wird die TK diese spätestens vor der Erteilung des Zuschlages von

den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, anfordern. Die Einreichung ist dann zwingend

erforderlich.

Für den Fall, dass sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und

Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen möchte, sind für diese Unternehmen mit dem

Angebot die folgenden Erklärungen und Nachweise vorzulegen, wobei die vorgenannten Eignungsnachweise

nur insoweit vorzulegen sind, als der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sich hierauf zum Nachweis der Eignung

beruft.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

-Erreichung der gesetzlich vorgesehenen Mindestmengen im Bereich der Knie-TEP in den Jahren 2017, 2018 und 2019.

-Das Krankenhaus muss gemäß Krankenhausplan Schleswig-Holstein über eine Fachabteilung Augenheilkunde und über eine Fachabteilung Orthopädie/Chirurgie (Allgemeinchirurgie) verfügen. Die Richtlinien des GBA bzgl. der Personalvorgaben sind einzuhalten.

-Die hier ausgeschriebenen Leistungen müssen bereits vor Angebotsabgabe Leistungsbestandteil des Krankenhauses gewesen sein.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Als Vertragspartner kommen ausschließlich Krankenhäuser gemäß § 140a Abs.3 Satz 1 Nr.1 SGB V mit Sitz in Schleswig-Holstein und Träger von Krankenhäusern im Sinne von § 140a Abs.3 Satz 1 Nr.2 SGB V in Betracht.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/09/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/12/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 21/09/2021
Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Es handelt sich um ein sog. hauseigenes Verfahren gemäß § 69 Abs.4 SGB V.

2. Unter den Angeboten, die die Mindestanforderungen der Vergabeunterlagen einhalten und von geeigneten

Bietern abgegeben worden sind, wird der Zuschlag auf die drei wirtschaftlichsten, d.h. auf die auf den Rängen 1

bis 3 liegenden Angebote erteilt.

3. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem oben genannten Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Hinweis zu Ziffer I.3): Die Teilnahme- und Vertragsunterlagen werden nur Leistungserbringern i. S. v. Ziffer III.2.1.) zur Verfügung gestellt. Die Angabe unter Ziffer I.3) hat keine weitere Bedeutung. Hierzu ist eine kostenlose

Registrierung erforderlich.

4. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind dem Dienstleistungszentrum Einkaufsmanagement der TK bitte ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal, dort über den Bereich "Kommunikation" zu dem o. g. Vergabeverfahren, zu übermitteln. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.

5. Ein abschließende Liste der mit dem Angebot bzw. dem Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen (hier: Aufforderung zur Angebotsabgabe), die unter der o.g. Internetadresse abrufbar sind.

6. Neben den unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) aufgeführten Unterlagen sind insbesondere die folgende

Unterlagen einzureichen:

Eigenerklärung zu Ausschlussgründen:

Von jedem Bieter ist im Rahmen des Angebotsschreibens eine Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. §§

123 und 124 GWB einzureichen.

Bietergemeinschaften:

Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall

rechtmäßig ist.

Die Bietergemeinschaftsmitglieder (Name und Anschrift) sind unter Ziffer 3 des Angebotsschreibens in die

dafür vorgesehene Tabelle einzutragen. Zudem ist der für das Vergabeverfahren bevollmächtigte Vertreter der

Bietergemeinschaft zu benennen.

Soweit die Bietergemeinschaft für einen Zuschlag in Betracht kommt, muss für die

Bietergemeinschaftsmitglieder auf gesonderte Aufforderung der TK jeweils eine Erklärung zur

Bietergemeinschaft sowie eine Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB bei den

Mitgliedern eingereicht werden.

Drittunternehmen:

Sofern die Einbindung von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft

mit dem Angebot die Unterauftragnehmer, die wesentliche Leistungen gemäß den Vertragsunterlagen

erbringen sollen, mit ihrem jeweiligen Leistungsanteil im Verzeichnis der Drittunternehmen unter Ziffer 2 des

Angebotsschreibens zu benennen.

Soweit der Bieter/die Bietergemeinschaft für einen Zuschlag in Betracht kommt, muss für die Drittunternehmen

auf gesonderte Aufforderung der TK jeweils eine Verpflichtungserklärung sowie eine Eigenerklärung zu

Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB eingereicht werden.

Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYDC6

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/08/2021