Betrieb, Support und Weiterentwicklung Identity Access Management (IAM) Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2021-040
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundesdruckerei.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb, Support und Weiterentwicklung Identity Access Management (IAM)
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Erbringung von Betrieb, Support und Weiterentwicklungsleistungen des Identity Access Management (IAM). Nähere Informationen zum konkreten Leistungsgegenstand können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage 1) entnommen werden.
Bundesdruckerei GmbH Kommandantenstraße 18 10969 Berlin Die Leistungserbringung kann, sofern möglich, auch in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers erfolgen.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmendienstleistungsvertrages mit einem geeigneten Partner für den Betrieb, den Support und den weiteren Ausbau des bereits entwickelten IAM (Service Konto).
Die vom Auftragnehmer auszuführenden Tätigkeiten werden in Form von Arbeitspaketen vom AG festgelegt und umfassen maßgeblich die folgenden Tätigkeiten:
1. Technische Unterstützung bei der Installation und dem Betrieb von Keycloak und der IAM-Plattform/Service Konto und
2. Weiterentwicklung und Erweiterung des Systems.
Die Abrufe können dabei Arbeitspakete enthalten, die aus mehreren der genannten Tätigkeiten oder auch aus einer einzelnen Tätigkeit bestehen. Die konkrete Zusammensetzung kann erst projektbezogen abgeschätzt werden und wird daher mit dem jeweiligen Einzelabruf mitgeteilt.
Nähere Informationen zum konkreten Leistungsgegenstand können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage 1) entnommen werden.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich nach der Erstlaufzeit von 24 Monaten automatisch um ein (1) weiteres Jahr, sofern eine der Parteien der Vertragsverlängerung nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ablauf der Erstlaufzeit widerspricht. Somit ist eine maximale Gesamtvertragslaufzeit von drei (3) Jahren möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) allgemeine Informationen zum Unternehmen gemäß Formblatt "Bieterselbstauskunft",
(2) Angaben zu gesetzlichen Vertretern, Gesellschaftern, wirtschaftlich Berechtigten, Konzernstruktur gemäß Formblatt "Bieterselbstauskunft",
(3) Angaben zu bestehenden Vertragsverhältnissen und persönlichen/dienstlichen Beziehungen zu Mitarbeitern der Bundesdruckerei-Gruppe gemäß Formblatt "Bieterselbstauskunft",
(4) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB gemäß Formblatt "Eigenerklärung Zuverlässigkeit",
(5) Einreichung eines Auszuges aus dem Handelsregister, der nicht älter als 6 Monate ist und den aktuellen Stand wiedergibt (Kopie ausreichend),
(6) Einreichung einer Gewerbezentralregisterauskunft, die nicht älter als 6 Monate ist und den aktuellen Stand wiedergibt (Kopie ausreichend).
(1) Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro netto sowie den durchschnittlichen Umsatz mit zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen in Euro netto bezüglich der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre gemäß dem Formblatt "Bieterselbstauskunft".
Der durchschnittliche Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR betragen.
(1) Angabe der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer insgesamt sowie der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen, bezogen auf die Jahre 2018, 2019 und 2020 gem. dem Formblatt "Bieterselbstauskunft",
(2) Angabe von bereits erbrachten und mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Referenzprojekten der letzten 3 Jahre bezogen auf den Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist. Vergleichbar sind die Leistungen insbesondere dann, wenn sie in Art sowie Umfang im Wesentlichen den in der Leistungsbeschreibung definierten Anforderungen entsprechen.
Die Referenzen haben zumindest Angaben zu:
a) dem Auftraggeber der Referenz (nebst den weiteren geforderten Angaben im Dokument I.4 (Formblatt Referenzerklärung),
b) der inhaltlichen Beschreibung der Leistung(en),
c) dem Leistungszeitraum,
d) dem Gesamtauftragswert der Referenzleistung und,
e) dem Leistungserbringer;
zu enthalten.
Zu der Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer:
- die Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen, muss im Durchschnitt der Jahre 2018, 2019 und 2020 mindestens 10 fest angestellte Mitarbeiter betragen.
Zu den Referenzen:
- es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzen einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind zur Öffnung nicht zugelassen, § 55 Abs. 2 VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Unterauftragnehmer (Ziff. 11.1 Vergabebedingungen):
Sofern ein Bieter beabsichtigt, Leistungen an Unterauftragnehmer zu übertragen, hat er mit dem Angebot eine Erklärung über die Art und die Weitergabe von Leistungsbestandteilen abzugeben. Der Auftraggeber wird den Bieter des für die Zuschlagserteilung vorgesehenen Angebotes vor Zuschlagserteilung auffordern, ihm die für die Unterauftragsvergabe konkret bestimmten Unternehmen zu benennen.
Von dem Bieter, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, wird der Auftraggeber vor Zuschlagserteilung eine entsprechende Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer sowie zum Nachweis der Eignung der Unterauftragnehmer die ausgefüllte Bieterselbstauskunft nebst Anlagen und die ausgefüllte Eigenerklärung Zuverlässigkeit fristgebunden abfordern.
(2) Eignungsleihe (Ziff. 11.2 Vergabebedingungen):
Bieter/Bietergemeinschaften können sich ferner gem. § 47 VgV auch zum Nachweis der Eignung der Ressourcen/Mittel anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der mit dem Dritten bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe).
In einem solchen Fall muss der Bieter/die Bietergemeinschaft bereits mit dem Angebot:
1. das oder die andere/n Unternehmen benennen (gemäß dem Formblatt I.5 im Format PDF) und
2. mittels einer entsprechenden Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer (gemäß dem Formblatt I.6) nachweisen, dass er/sie auf die Mittel des/der anderen Unternehmen im Fall der Auftragserteilung tatsächlich zugreifen kann.
Ferner sind für diese(n) Dritte(n) zum Nachweis der Eignung ebenfalls mit dem Angebot:
3. die ausgefüllte Bieterselbstauskunft (gem. dem Formblatt I.2) nebst Anlagen sowie
4. die Eigenerklärung Zuverlässigkeit (gem. dem Formblatt I.3)
jeweils im Format PDF einzureichen.
Im Falle einer Eignungsleihe haben die Bieter zudem:
- die Referenzerklärungen (gem. dem beigefügten Formblatt I.4),
mit dem Angebot als PDF einzureichen, soweit sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft auf die Fähigkeiten dieser Unternehmen zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft.
Hinweis: Sollte sich die Eignungsleihe nicht auf eines der vorgenannten Kriterien beziehen, da der Bieter die Eignungskriterien vollumfänglich eigenständig erfüllt, ist eine Einreichung der jeweiligen Unterlagen nicht erforderlich. Dies gilt ebenfalls für die Angaben unter Ziff. 3 und 4 der für die Unterauftragnehmer einzureichenden Bieterselbstauskunft.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 47 Abs. 1 VgV nicht nur ein selbstständiges, von dem Bieter rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochter-/ Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist.
(3) Bietergemeinschaft (Ziff. 12 Vergabebedingungen):
Schließen sich mehrere Unternehmen zu einer Bietergemeinschaft zusammen, hat diese mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete und nachfolgend eingescannte Erklärung im Format PDF abzugeben.
In dieser Erklärung sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen; außerdem ist der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu bezeichnen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haften als Gesamtschuldner; diese Haftung bleibt auch nach Auflösung der Bietergemeinschaft bestehen.
Im Fall des Angebots als Bietergemeinschaft sind die folgenden Vorgaben zu beachten:
Die zum Nachweis der Eignung geforderte ausgefüllte Bieterselbstauskunft (gem. dem Formblatt I.2) nebst Anlagen sowie die Eigenerklärung Zuverlässigkeit (gem. dem Formblatt I.3) sind bei einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft als PDF einzureichen.
Die Referenzerklärungen (gem. dem Formblatt I.4) sind mit dem Angebot für die Bietergemeinschaft, d.h. für jedes Mitglied in dem Umfang einzureichen, in welchem die Bietergemeinschaft sich auf die Fähigkeiten des jeweiligen Mitglieds zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft.
(4) Angebotsabgabe und Nachforderung:
Das vollständige Angebot ist ausschließlich elektronisch über das Deutsche Vergabeportal unter zwingender Verwendung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden im Deutschen Vergabeportal kostenfrei bereitgestellt und sind über den Link unter Abschnitt I.3 dieser Bekanntmachung abrufbar.
Das Angebot muss vollständig sein. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt wurden, können nach Ermessen des Auftraggebers fristgebunden nachgefordert werden. Werden die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der Nachfrist eingereicht, wird das betroffene Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVWRB4E
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Frist zur Angebotsabgabe endet in diesem Verfahren gemäß Abschnitt IV.2.2) dieser Bekanntmachung, so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis zu diesem Zeitpunkt gerügt worden sein müssen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]