Verwertung von Fahrzeugen und Geräten über eine Online-Plattform Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-10070
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung von Fahrzeugen und Geräten über eine Online-Plattform
Im Zuge des zentral geführten Betriebes müssen Möglichkeiten zur Fahrzeug- und Geräteverwertung kurzfristig geschaffen werden. Der Dienstleister soll eine Plattform zur Verfügung stellen, auf der alle zu veräußernden Fahrzeuge und Geräte für Online-Auktionen einstellbar sind. Die Plattform hat bereits einen entsprechenden Käuferkreis für andere Kunden mit ähnlichem Fuhr- und Gerätepark bedient. Derzeit wird von einem jährlichen Verkaufsbestand von ca. 1.500 Fahrzeugen und 1.000 Geräten ausgegangen.
Der Auftragnehmer stellt eine funktionstüchtige, technisch einwandfreie und gewartete Online-Plattform zur Veräußerung, in Form einer Auktion, von Fahrzeugen und Geräten zur Verfügung. Über die Plattform werden die Fahrzeuge nicht nur in einer Börse, sondern zeitgleich in mehreren Börsen (mindestens 3 weitere) zur Auktion angeboten. Die Vermarktung erfolgt international. Es werden keine Tranchen gebildet, die erst zur Auktion führen, sondern jedes Fahrzeug und Gerät wird am Werktag nach der Übermittlung aller Unterlagen umgehen zum Verkauf in die Börsen eingestellt. Das Erstellen des Angebotes erfolgt immer durch den Dienstleister. Sollte das abgestimmte Mindestgebot nicht zustande kommen, sind 2 weitere Versteigerungsdurchläufe immer in der beauftragten Dienstleistung auf der Plattform inkludiert. Ist dann noch immer kein Verkauf zum Mindestpreis möglich, initiiert der Auftragnehmer innerhalb von 2 Werktagen die Abstimmung mit dem Auftraggeber zur weiteren Vorgehensweise. Der Auftragnehmer ist Rechnungsempfänger und zeichnet den Verkaufsvertrag als Aufkäufer gegen. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass nur gewerbliche Aufkäufer an den Auktionen
der Autobahn teilnehmen. Nach erfolgtem Verkauf wird dem Aufkäufer durch den Auftragnehmer der genaue Standort des verkauften Objektes und der Ansprechpartner mitgeteilt. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der Aufkäufer das Fahrzeug/Gerät innerhalb von 3 Werktagen nach Zahlungseingang abholt und keine weiteren Verhandlungsgespräche vor Ort vornimmt. Reklamationen sind zunächst zwischen Aufkäufer und Auftragnehmer zu regeln. Der Auftragnehmer erstellt eine Abholvollmacht und sendet diese an Aufkäufer und an den Objektstandort zur einheitlichen Dokumentation gleichermaßen.
Abschnitt IV: Verfahren
Um öffentliche Investitionsfördermaßnahmen angesichts des wirtschaftlichen Einbruchs infolge der COVID-19-Pandemie schnell in konkrete Investitionsprojekte umsetzen zu können, werden vorrübergehend die Erleichterungen für die Vergabe öffentlicher Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge des Bundes als verbindliche Handlungsleitlinien wirksam.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verwertung von Fahrzeugen und Geräten über eine Online-Plattform
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22761
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen /Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Etwaige Rügen sind über die eVergabe Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachungbenannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen DE Standardformular 2 Auftragsbekanntmachung 10 erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabedes §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]