Personenbeförderung/Straßburg Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2021-029-15-BL4
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundestag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Personenbeförderung/Straßburg
Disposition und Durchführung von Personenbeförderungsleistungen durch Mietwagen mit Fahrer/innen in Straßburg
Straßburg/Frankreich
Durchführung von Personenbeförderungsleistungen durch Mietwagen mit Fahrern für circa 18 bis 24 Abgeordnete des Deutschen Bundestages, die Mitglieder in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PVER) sind. Ferner Beförderung weiterer abruf- und beförderungsberechtigter Personen während der Sitzungswochen der PVER, am vorhergehenden Wochenende sowie auf besondere Anforderung im Rahmen von einzelnen Ausschusssitzungen und anderen Veranstaltungen der PVER in der Zeit zwischen den Plenartagungen. Die Fahrten sind in der Regel innerhalb des Stadtgebietes von Straßburg/Frankreich, zu den Bahnhöfen Kehl und Offenburg sowie zu den Flughäfen Straßburg und Karlsruhe/Baden-Baden durchzuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Personenbeförderung/Straßburg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: HANGENBIETEN
NUTS-Code: FRF11 Bas-Rhin
Postleitzahl: 67980
Land: Frankreich
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.