Rahmenvereinbarung - Beratung und Begutachtung im Zusammenhang mit kalkulatorischen und gebührenrechtlichen Fragestellungen 2022-2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bsr.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.bsr.de/8248.html
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung - Beratung und Begutachtung im Zusammenhang mit kalkulatorischen und gebührenrechtlichen Fragestellungen 2022-2025
Gegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für einen Beratungsumfang der die Prüfung und Begutachtung von Gebührenvor- und Gebührennachkalkulationen für die Abfallwirtschaft und die Straßenreinigung umfasst. Darüber hinaus sind Fragestellungen zur strategischen Gebührenentwicklung sowie zum Regelbetrieb inklusive Projekte zu prüfen und juristisch und / oder betriebswirtschaftlich zu begutachten.
Ziel der Prüfung und Begutachtung ist, die Rechtssicherheit der Gebührenkalkulation sowohl für die Abfallwirtschaft als auch für die Straßenreinigung zu gewährleisten. Daneben sollen den BSR mögliche Handlungsoptionen hinsichtlich der auftretenden Fragestellungen aufgezeigt werden.
sowohl beim Auftragnehmer als auch innerhalb der Räume der BSR (i.d.R. BSR-Hauptverwaltung, Ringbahnstraße 96 in 12103 Berlin)
Die Prüfung der Gebührenkalkulation in SAP-CO erfolgt durch den Bieter eigenständig. Gutachten, Berichte und Dokumentationen, die sowohl vor der Preisprüfungsbehörde als auch vor Gericht die Rechtssicherheit der BSR-Gebührenkalkulation belegen, sollen den Anforderungen des Informationsfreiheitsgesetzes gerecht werden und den schutzwürdigen betrieblichen Belangen Rechnung tragen. Darüber hinaus ist die Überleitungsrechnung zwischen Entgeltbereich und handelsrechtlicher Darstellung zu prüfen.
Die BSR erstellen die jeweiligen Vor- und Nachkalkulationen in SAP. Der Auftragnehmer prüft die Kalkulationen unter den im Weiteren genannten Gesichtspunkten und erstellt zu dieser Prüfungsleistung ein entsprechendes Gutachten. Die Gutachten werden der Preisprüfungsbehörde zwecks Genehmigung der Gebühren ausgehändigt, bei Gerichtsverfahren vorgelegt und unter Umständen im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Die BSR gehen davon aus, dass im Rahmen der Erstellung der o.g. Leistungen weitere Fragestellungen im Zusammenhang mit der Gebührenkalkulation auftreten, die zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht näher spezifiziert und definiert werden können (beispielhaft seien Fragestellungen zur Gebührenstetigkeit oder zur Ansatzfähigkeit von Kosten dem Grunde und der Höhe nach genannt). Die zum jeweiligen Zeitpunkt auftretenden gebührenkalkulatorischen Fragestellungen sind vom Auftragnehmer nach Maßgabe der jeweils geltenden Rechtsgrundlagen sehr zeitnah zu bearbeiten und in Form von Kurzgutachten oder Stellungnahmen zu beantworten.
Wegen der Einzelheiten der Leistungserbringung wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind von der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn sie auf Grund bestehender Vertragsbeziehungen mit den BSR mit Jahresabschlussprüfungen und damit zusammenhängenden Beratungsleistungen bei den BSR und deren Tochterunternehmen beauftragt sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung - Beratung und Begutachtung im Zusammenhang mit kalkulatorischen und gebührenrechtlichen Fragestellungen 2022-2025
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Vergabeunterlagen für die Einreichung des Angebotes sind im Lieferantenportal der BSR hinterlegt. Das Angebot muss vollständig sein. (Es wird auf Anlage A0 Angebotsschreiben verwiesen). Für den weiteren Ablauf in diesem EU-Verfahren bitten wir Sie, falls noch nicht geschehen, sich unbedingt über das Internet unter http://www.bsr.de/8248.html als Lieferant zu registrieren. Im Lieferantenportal erhalten Sie zu dieser Ausschreibung die erforderlichen Angebotsunterlagen zum Download und können dort im Bedarfsfall Bieterfragen zur Beantwortung einstellen sowie deren Beantwortung verfolgen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Es wird auf § 160 GWB verwiesen: 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: (a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.