Rahmenvereinbarung - Beratung und Begutachtung im Zusammenhang mit kalkulatorischen und gebührenrechtlichen Fragestellungen 2022-2025

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bsr.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.bsr.de/8248.html
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Abfallentsorgung/Straßenreinigung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung - Beratung und Begutachtung im Zusammenhang mit kalkulatorischen und gebührenrechtlichen Fragestellungen 2022-2025

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79410000 Unternehmens- und Managementberatung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für einen Beratungsumfang der die Prüfung und Begutachtung von Gebührenvor- und Gebührennachkalkulationen für die Abfallwirtschaft und die Straßenreinigung umfasst. Darüber hinaus sind Fragestellungen zur strategischen Gebührenentwicklung sowie zum Regelbetrieb inklusive Projekte zu prüfen und juristisch und / oder betriebswirtschaftlich zu begutachten.

Ziel der Prüfung und Begutachtung ist, die Rechtssicherheit der Gebührenkalkulation sowohl für die Abfallwirtschaft als auch für die Straßenreinigung zu gewährleisten. Daneben sollen den BSR mögliche Handlungsoptionen hinsichtlich der auftretenden Fragestellungen aufgezeigt werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

sowohl beim Auftragnehmer als auch innerhalb der Räume der BSR (i.d.R. BSR-Hauptverwaltung, Ringbahnstraße 96 in 12103 Berlin)

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Prüfung der Gebührenkalkulation in SAP-CO erfolgt durch den Bieter eigenständig. Gutachten, Berichte und Dokumentationen, die sowohl vor der Preisprüfungsbehörde als auch vor Gericht die Rechtssicherheit der BSR-Gebührenkalkulation belegen, sollen den Anforderungen des Informationsfreiheitsgesetzes gerecht werden und den schutzwürdigen betrieblichen Belangen Rechnung tragen. Darüber hinaus ist die Überleitungsrechnung zwischen Entgeltbereich und handelsrechtlicher Darstellung zu prüfen.

Die BSR erstellen die jeweiligen Vor- und Nachkalkulationen in SAP. Der Auftragnehmer prüft die Kalkulationen unter den im Weiteren genannten Gesichtspunkten und erstellt zu dieser Prüfungsleistung ein entsprechendes Gutachten. Die Gutachten werden der Preisprüfungsbehörde zwecks Genehmigung der Gebühren ausgehändigt, bei Gerichtsverfahren vorgelegt und unter Umständen im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Die BSR gehen davon aus, dass im Rahmen der Erstellung der o.g. Leistungen weitere Fragestellungen im Zusammenhang mit der Gebührenkalkulation auftreten, die zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht näher spezifiziert und definiert werden können (beispielhaft seien Fragestellungen zur Gebührenstetigkeit oder zur Ansatzfähigkeit von Kosten dem Grunde und der Höhe nach genannt). Die zum jeweiligen Zeitpunkt auftretenden gebührenkalkulatorischen Fragestellungen sind vom Auftragnehmer nach Maßgabe der jeweils geltenden Rechtsgrundlagen sehr zeitnah zu bearbeiten und in Form von Kurzgutachten oder Stellungnahmen zu beantworten.

Wegen der Einzelheiten der Leistungserbringung wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Leistungsfähigkeit / Gewichtung: 60
Preis - Gewichtung: 40
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind von der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn sie auf Grund bestehender Vertragsbeziehungen mit den BSR mit Jahresabschlussprüfungen und damit zusammenhängenden Beratungsleistungen bei den BSR und deren Tochterunternehmen beauftragt sind.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 087-225473
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung - Beratung und Begutachtung im Zusammenhang mit kalkulatorischen und gebührenrechtlichen Fragestellungen 2022-2025

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
23/08/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Sämtliche Vergabeunterlagen für die Einreichung des Angebotes sind im Lieferantenportal der BSR hinterlegt. Das Angebot muss vollständig sein. (Es wird auf Anlage A0 Angebotsschreiben verwiesen). Für den weiteren Ablauf in diesem EU-Verfahren bitten wir Sie, falls noch nicht geschehen, sich unbedingt über das Internet unter http://www.bsr.de/8248.html als Lieferant zu registrieren. Im Lieferantenportal erhalten Sie zu dieser Ausschreibung die erforderlichen Angebotsunterlagen zum Download und können dort im Bedarfsfall Bieterfragen zur Beantwortung einstellen sowie deren Beantwortung verfolgen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es wird auf § 160 GWB verwiesen: 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: (a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/08/2021