Rahmenvereinbarung begleitende Beschäftigtenvollbefragung der BSR 2022 sowie spezifische Teilbefragungsformate
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bsr.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.bsr.de/8248.html
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung begleitende Beschäftigtenvollbefragung der BSR 2022 sowie spezifische Teilbefragungsformate
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist es, eine Rahmenvereinbarung (RV) für die begleitende Beschäftigtenvollbefragung der BSR 2022 sowie weiterer Teilbefragungsformate, wie Puls-Befragungen ab 2021, mit einem Ziel-/Auftragswert in Höhe von unverbindlich 280.000,- Euro Gesamt-wert netto zzgl. MwSt. zu schließen. Dabei behält sich der AG vor, den tatsächlichen Ziel-/Auftragswert in Abhängigkeit von den Angebotspreisen anzupassen.
sowohl beim AN als auch innerhalb der Räume der BSR (i.d.R. BSR-Hauptverwaltung, Ringbahnstraße 96 in 12103 Berlin)
Das Instrument Beschäftigtenvollbefragung und der daran anschließende Entwicklungsprozess wurde 2017 in der BSR etabliert und 2019 in den Standardregelprozess überführt. In den Jahren 2017 und 2019 hat der AG jeweils eine Beschäftigtenvollbefragung sowie in 2020 eine spezifische Befragung zum Thema „Lernen aus der Corona-Krise“ durchgeführt. Die AG plant die nächste Beschäftigtenvollbefragung in 2022 und optional eine erste spezifische Befragung (Puls-Befragung) im 2. Halbjahr 2021.
Die Durchführung und Auswertung einer regelmäßigen Beschäftigtenvollbefragung unter dem Slogan „Gemeinsam BSR gestalten. Für Berlin“ dient der Standortbestimmung und ist Basis einer systematischen (Weiter-)Entwicklung der BSR. Der Entwicklungsprozess der BSR soll optional in Abstimmung mit dem AG zielgruppenspezifisch durch den AN strukturiert, gesteuert und begleitet werden.
Die ausgeschriebene Leistung obliegt dem Vorbehalt eines begleitenden, permanenten Einvernehmens im Rahmen der Mitbestimmung mit dem Gesamtpersonalrat (GPR) sowie dem Einvernehmen mit der Datenschutzbeauftragten der BSR. Für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung schließt der AG mit dem AN einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung).
Wegen der Einzelheiten der Leistungserbringung wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Leistungsanteil AP-B8 Option Durchführung / Begleitung Entwicklungsprozess und Leistungsanteil AP-T5 Option Begleitung und Beratung Nachfolgeprozess. Wegen der Einzelheiten der Leistungserbringung wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung begleitende Beschäftigtenvollbefragung der BSR 2022 sowie spezifische Teilbefragungsformate
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Vergabeunterlagen für die Einreichung des Angebotes sind im Lieferantenportal der BSR hinterlegt. Das Angebot muss vollständig sein. (Es wird auf Anlage A0 Angebotsschreiben verwiesen). Für den weiteren Ablauf in diesem EU-Verfahren bitten wir Sie, falls noch nicht geschehen, sich unbedingt über das Internet unter http://www.bsr.de/8248.html als Lieferant zu registrieren. Im Lieferantenportal erhalten Sie zu dieser Ausschreibung die erforderlichen Angebotsunterlagen zum Download und können dort im Bedarfsfall Bieterfragen zur Beantwortung einstellen sowie deren Beantwortung verfolgen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Es wird auf § 160 GWB verwiesen: 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: (a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.