Transport von Straßenkehricht (AVV-Nr. 20 03 03) Referenznummer der Bekanntmachung: 1000002581
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bsr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Transport von Straßenkehricht (AVV-Nr. 20 03 03)
Gegenstand der von den Berliner Stadtreinigungsbetrieben ausgeschriebenen Leistung ist der Transport von ca. 37.200 to/a Straßenkehricht (AVV-Nr. 20 03 03) von verschiedenen BSR-Regionalstellen einschließlich Nachweisführung.
Transport von ca. 4.740 to Straßenkehricht inkl. Altstreugut für den Zeitraum 01.09.21 - 30.04.2022. Für den Zeitraum ab 05/2022 sind pro Jahr ca. 7.500 to/a Straßenkehricht inkl. Altstreugut zu transportieren.
Der Vertrag kann durch den Auftraggeber einmalig um ein Jahr bis zum 30.04.2026 verlängert werden. Die Ausübung der Verlängerungsoption ist bis zum 30.09.2024 schriftlich oder in Textform gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären.
Transport von ca. 5.440 to Straßenkehricht inkl. Altstreugut für den Zeitraum 01.09.21 - 30.04.2022. Für den Zeitraum ab 05/2022 sind pro Jahr ca. 7.600 to/a Straßenkehricht inkl. Altstreugut zu transportieren.
Der Vertrag kann durch den Auftraggeber einmalig um ein Jahr bis zum 30.04.2026 verlängert werden. Die Ausübung der Verlängerungsoption ist bis zum 30.09.2024 schriftlich oder in Textform gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären.
Transport von ca. 5.840 to Straßenkehricht inkl. Altstreugut für den Zeitraum 01.09.21 - 30.04.2022. Für den Zeitraum ab 05/2022 sind pro Jahr ca. 9.500 to/a Straßenkehricht inkl. Altstreugut zu transportieren.
Der Vertrag kann durch den Auftraggeber einmalig um ein Jahr bis zum 30.04.2026 verlängert werden. Die Ausübung der Verlängerungsoption ist bis zum 30.09.2024 schriftlich oder in Textform gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären.
Transport von ca. 3.460 to Straßenkehricht inkl. Altstreugut für den Zeitraum 01.09.21 - 30.04.2022. Für den Zeitraum ab 05/2022 sind pro Jahr ca. 5.600 to/a Straßenkehricht inkl. Altstreugut zu transportieren.
Der Vertrag kann durch den Auftraggeber einmalig um ein Jahr bis zum 30.04.2026 verlängert werden. Die Ausübung der Verlängerungsoption ist bis zum 30.09.2024 schriftlich oder in Textform gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären.
Transport von ca. 4.190 to Straßenkehricht inkl. Altstreugut für den Zeitraum 01.09.21 - 30.04.2022. Für den Zeitraum ab 05/2022 sind pro Jahr ca. 7.000 to/a Straßenkehricht inkl. Altstreugut zu transportieren.
Der Vertrag kann durch den Auftraggeber einmalig um ein Jahr bis zum 30.04.2026 verlängert werden. Die Ausübung der Verlängerungsoption ist bis zum 30.09.2024 schriftlich oder in Textform gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Transport von Straßenkehricht
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13053
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Transport von Straßenkehricht
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13053
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Transport von Straßenkehricht
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13053
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Transport von Straßenkehricht
Ort: Heidesee
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 15754
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Transport von Straßenkehricht
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13053
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bzgl. der Angabe zum Auftragswert im Pkt. II.1.7 und V. 2.4 liegt ein Ausnahmefall nach Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU vor.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.