IT-Interimsmanagement

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlinerbaeder.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

IT-Interimsmanagement

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Interimsmanagement der Abteilung IT für den Zeitraum 12/2020 bis 12/2021

• Führung und Entwicklung der Mitarbeiter,

• Sicherstellung des IT-Betriebes und der Bereitstellung der IT-Services,

• Beratung zur Optimierung und Automatisierung von Fachprozessen,

• Umsetzung der derzeit erarbeiteten IT-Organisationsstrategie

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE30 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berliner Bäder-Betriebe AöR

Sachsendamm 2-4

10829 Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Interimsmanagement der Abteilung IT für den Zeitraum 12/2020 bis 12/2021

• Führung und Entwicklung der Mitarbeiter,

• Sicherstellung des IT-Betriebes und der Bereitstellung der IT-Services,

• Beratung zur Optimierung und Automatisierung von Fachprozessen,

• Umsetzung der derzeit erarbeiteten IT-Organisationsstrategie

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: 2Qualifikation/Eignungder/des vorgeschlagenen Kandidatin/ten / Gewichtung: 80
Preis - Gewichtung: 20
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Die Beauftragung des unter Ziffer V.2.3 genannten Auftragnehmers erfolgte im Rahmen einer Beschränkten Vergabe im November 2020. Das geschätzte Auftragsvolumen für den ausgeschriebenen Leistungszeitraum von 6 Monaten betrug [Betrag gelöscht] EUR netto. Der Auftragswert aufgrund des beauftragten Angebotes betrug [Betrag gelöscht] EUR netto. Die Stellennachbesetzung sollte ursprünglich bis Ende Mai 2021 abgeschlossen sein. Aufgrund von Problemen beim Prozess zur Neubesetzung der Stelle musste die Vertragslaufzeit im April 2021 bis August 2021 verlängert und das Auftragsvolumen auf [Betrag gelöscht] EUR erhöht werden. Die Auftragswerterhöhung resultierte aus dem verlängerten Leistungszeitraum sowie einem gegenüber der ersten Schätzung höheren monatlichen Leistungsaufwand. Da der Stellenbesetzungsprozess Stand 23.08.21 immer noch nicht abgeschlossen ist (erste Bewerbergespräche sind für den 31.08.21 und 01.09.21 angesetzt), ist eine weitere Vertragsverlängerung bis zum 31.12.21 erforderlich. Durch die erneute Vertragsverlängerung ergibt sich eine Auftragswerterhöhung auf [Betrag gelöscht] EUR netto. Für den Fall, dass die Stelle zu einem Termin vor dem 31.12.21 besetzt wird, kann der Vertrag über das Interimsmanagement mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.

Die Verlängerung des ursprünglichen Laufzeitendes 31.05.21 auf nunmehr den 31.12.21 war aus Sicht der Auftraggeberin nicht vorhersehbar. Vergleichbare Stellenbesetzungen wurden in der Vergangenheit innerhalb des ursprünglich angesetzten Zeitraumes durchgeführt.

Zudem wäre eine erneute Neuausschreibung der Interimsbesetzung für einen absehbaren und relativ kurzen Zeitraum von maximal 4 Monaten mit erheblichen Schwierigkeiten und Risiken für die BBB verbunden. Der aktuelle Interims-Manager ist etabliert und hat sich sehr gut in die Organisation/Abteilung IT und die entsprechenden Aufgaben eingearbeitet. Eine mögliche neue Interimsbesetzung im Rahmen einer erneuten Ausschreibung der Leistung würde hier zu einem erheblichen Risiko betreffend der Zusammenarbeit innerhalb der Abteilung sowie des aufgebauten Wissensstandes durch den Stelleninhabers führen.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
24/11/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 20459
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der unter Ziffer II genannten Kontaktstelle innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben (vgl. §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB.

Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/08/2021