Kopiertes Projekt Vergabe 12TEI00668: Erneuerung des Petersberg Tunnels, Strecke 3010 Koblenz Hbf – Perl, Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 12TEI01101
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Kopiertes Projekt Vergabe 12TEI00668: Erneuerung des Petersberg Tunnels, Strecke 3010 Koblenz Hbf – Perl, Planungsleistungen
Kopiertes Projekt Vergabe 12TEI00668: Erneuerung des Petersberg Tunnels, Strecke 3010 Koblenz Hbf – Perl,
Planungsleistungen
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Kopiertes Projekt Vergabe 12TEI00668: Erneuerung des Petersberg Tunnels, Strecke 3010 Koblenz Hbf – Perl, Planungsleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Petersberg Tunnel
Kopiertes Projekt Vergabe 12TEI00668: Erneuerung des Petersberg Tunnels, Strecke 3010 Koblenz Hbf – Perl,
Planungsleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Nachtrag 21: Während der Ausführungsplanung sind kleine zusätzliche Leistungen notwendig, welche nicht Bestandteil des Hauptvertrages sind. Diese zusätzlichen Planungsleistungen stehen in Zusammenhang mit den Hauptleistungspositionen.
Es sind im Zusammenhang der Ausführungsplanung zusätzliche Kleinleistungen notwendig. Diese sind weiterhin durch den aktuellen Planungsbüro umzusetzen, da sie alle zur Umsetzung der Kleinleistungen notwendigen Vorkenntnisse sowie Unterlagen haben. Einen weiteren Planer durch eine erneute Ausschreibung der Leistung würde zu Verzögerungen führen. Dies würde zu erheblichen Folgekosten führen. Es würden Schnittstellen entstehen zwischen der Hauptleistung und der zusätzlich zu erbringenden Leistungen.