Rahmenvertrag für Projektträger- und Beratungsleistungen für Fördermaßnahmen zur Bekämpfung der Covid 19 - Pandemie sowie zur Bekämpfung und Verhütung künftiger Pandemien Referenznummer der Bekanntmachung: 17104/005-21#004

Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmwi.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=409848
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=409848
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag für Projektträger- und Beratungsleistungen für Fördermaßnahmen zur Bekämpfung der Covid 19 - Pandemie sowie zur Bekämpfung und Verhütung künftiger Pandemien

Referenznummer der Bekanntmachung: 17104/005-21#004
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Bundesregierung hat zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie u.a. eine „Task Force Impfstoffproduktion“ ins Leben gerufen. Diese hat Maßnahmen identifiziert, die für die künftige Bekämpfung der Covid 19-Pandemie umgesetzt werden müssen. Wichtige Aufgabe ist dabei die Analyse von Lieferengpässen bei Produkten aber auch von Forschungsbedarf, sowohl für Vorprodukte (z. B. Impfverpackungen) als auch für Impfstoffe, Lipide oder Schutzausrüstung. Sollte ein Engpass bzw. Bedarf festgestellt werden, der einen staatlichen Eingriff erfordert, muss staatlicherseits kurzfristig mit geeigneten Maßnahmen gegengesteuert werden.Zielführend sind hier kurzfristig aufgesetzte Investitions- oder Forschungsprogramme zur Incentivierung der Produktion in Deutschland und der EU. Vor dem Hintergrund der bisher gemachten Erfahrungen und erwarteten künftigen Herausforderungen ist eine Rahmenvereinbarung notwendig, um den Bedarf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) an Leistungen für die kurzfristige und flexible Ausarbeitung oder Umsetzung von Förderprogrammen zu decken.

Der Auftragnehmer übernimmt auf Abruf des BMWi als Auftraggeber Leistungen zur Umsetzung einer Fördermaßnahme, Leistungen zur fachlich-wissenschaftlichen Begleitung einer Fördermaßnahme sowie Beratungs- und Unterstützungsleistungen gegenüber dem BMWi bei der Ausarbeitung und Weiterentwicklung von Fördermaßnahmen. Dieses inhaltliche Leistungsspektrum ist thematisch auf solche Leistungen beschränkt, die im Zusammenhang mit Fördermaßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie oder der Bekämpfung oder Verhütung möglicher künftiger Pandemien (allgemeine Pandemievorsorge) stehen. Dabei wird es sich in aller Regel um die Förderung des Auf- oder Ausbaus von Produktionskapazitäten sowie von Forschung und Entwicklung in der Pharma-, Chemie- und Maschinenbauindustrie oder anderen relevanten Industriebereichen handeln.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
79416200 Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit
79421000 Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
79421100 Projektüberwachung, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
79210000 Rechnungslegung und -prüfung
79111000 Rechtsberatung
79311400 Wirtschaftsforschung
79411100 Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Geschäftssitz des Auftragnehmers

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Rahmenvertragsleistungen

Der Umfang der Leistungsabrufe hängt u. a. von der Ausgestaltung der entsprechenden Fördermaßnahme bzw. dem konkreten Beratungsbedarf ab. Die im Einzelfall zu erbringenden Leistungen können daher auch nur einzelne der unten beschriebenen Leistungsmodule umfassen und werden durch den AG in dem jeweiligen Leistungsabruf spezifiziert. Die Übernahme der in den einzelnen Leistungsmodulen beschriebenen Aufgaben kann je nach umzusetzender Fördermaßnahme ebenso variieren und wird ebenfalls im jeweiligen Leistungsabruf spezifiziert. Gegenstand der Leistungsabrufe können die folgenden Leistungsmodule sein:

- Leistungsmodule zur Umsetzung einer Fördermaßnahme: Beratung, Sichtung und Bewertung von Skizzen, Prüfung und Bescheidung von Anträgen, Administrative Umsetzung bewilligter Förderungen, Administrative Begleittätigkeiten,

- Fachlich-wissenschaftliche Begleitung der Umsetzung einer Fördermaßnahme: Unterstützung der BMWi-Öffentlichkeitsarbeit, Fachliche Zuarbeiten, Veranstaltungen, Interessenvertretung des AG, Bewertung des Standes von Wissenschaft und Technik

- Beratung und Unterstützung zu Förderaktivitäten: Kurzgutachten zu Bedarfsschätzungen, Unterstützung bei der Ausarbeitung von Fördermaßnahmen, Allgemeine rechtliche Beratung

Grundleistung "Verbindungsbüro":

Unabhängig von den nur nach Bedarf und auf Abruf zu erbringenden Leistungen stellt der AN für die gesamte Dauer der Rahmenvereinbarung eine in Vollzeit beschäftigte Person ausschließlich für die übergreifende Durchführung der Rahmenvereinbarung ab („Verbindungsbüro“). Das Verbindungsbüro ist werktäglich von 09:00 bis 17:00 Uhr per E-Mail und telefonisch erreichbar und

- berät den AG zu strategischen Themen, die die Ausführung mehrerer Leistungsabrufe oder die Durchführung der gesamten Rahmenvereinbarung betreffen;

- berät und unterstützt den AG bei der Vorbereitung von Leistungsabrufen;

- koordiniert die aus der Rahmenvereinbarung abgerufenen Leistungen und stellt insbesondere die vertrags- und fristgemäße Ausführung von Leistungsabrufen sicher;

- berichtet regelmäßig jeweils zu den einzelnen Leistungsabrufen über Arbeitsfortschritte und ggf. bestehende oder sich abzeichnende Probleme;

- unterstützt im Rahmen seiner personellen Kapazität die Ausführung einzelner Leistungsabrufe, um einen möglichst zeitnahen Beginn der Auftragsausführung auf qualitativ hohem Niveau auch dann zu gewährleisten, wenn die zur Ausführung eines Leistungsabrufs notwendigen personellen Kapazitäten aufgrund der Kurzfristigkeit oder der Gleichzeitigkeit mehrerer Leistungsabrufe nicht umgehend zur Verfügung stehen.

Für die Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.

II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Monaten: 72
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Grundlaufzeit beträgt 48 Monate. Es besteht die zweimalige Option der Verlängerung um jeweils 12 Monate auf bis zu 72 Monate. Der unter Ziffer II.1.5 und II.2.6 angegebene geschätzte Auftragswert ist ein Mittelwert aus der Spanne von 10 bis 43 Mio. € ohne MWSt. für die maximale Vertragslaufzeit von 72 Monaten.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Es wird auf Ziffer 4 der Leistungsbeschreibung verwiesen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:

Die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung überschreitet gemäß § 21 Abs. 6 VgV in zulässiger Weise die Dauer von vier Jahren. Sie fällt, wie in der Beschreibung der Beschaffung dargestellt, unter die Sonderregelung für Auftragsbekanntmachungen für soziale und andere besondere Dienstleistungen nach § 65 Abs. 2 VgV.

IV.1.10)Identifizierung der geltenden nationalen Vorschriften für das Verfahren:
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge / Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
Tag: 23/09/2021
Ortszeit: 11:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen die eVergabeApp, der Angebots-Assistent (AnA-Web) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

Hinweis:

Bewerber/Teilnehmer müssen im Rahmen der elektronisch geführten Vergabeverfahren unter Berücksichtigung aller Sorgfaltspflichten das Zumutbare tun, um eine rechtzeitige Übermittlung von Teilnahmeanträgen und Angebotsdateien zu gewährleisten. Dazu gehört insbesondere ein ausreichender zeitlicher Puffer für typische Übermittlungsrisiken!

Bei größerem Datenumfang ist daher darauf zu achten, dass die Angebotsabgabe bzw. die Übermittlung des Teilnahmeantrages rechtzeitig begonnen wird.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle des BMWi zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BMWi gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BMWi dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWi geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWi.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bmwi.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/08/2021