Rahmenvertrag für Projektträger- und Beratungsleistungen für Fördermaßnahmen zur Bekämpfung der Covid 19 - Pandemie sowie zur Bekämpfung und Verhütung künftiger Pandemien Referenznummer der Bekanntmachung: 17104/005-21#004
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmwi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für Projektträger- und Beratungsleistungen für Fördermaßnahmen zur Bekämpfung der Covid 19 - Pandemie sowie zur Bekämpfung und Verhütung künftiger Pandemien
Die Bundesregierung hat zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie u.a. eine „Task Force Impfstoffproduktion“ ins Leben gerufen. Diese hat Maßnahmen identifiziert, die für die künftige Bekämpfung der Covid 19-Pandemie umgesetzt werden müssen. Wichtige Aufgabe ist dabei die Analyse von Lieferengpässen bei Produkten aber auch von Forschungsbedarf, sowohl für Vorprodukte (z. B. Impfverpackungen) als auch für Impfstoffe, Lipide oder Schutzausrüstung. Sollte ein Engpass bzw. Bedarf festgestellt werden, der einen staatlichen Eingriff erfordert, muss staatlicherseits kurzfristig mit geeigneten Maßnahmen gegengesteuert werden.Zielführend sind hier kurzfristig aufgesetzte Investitions- oder Forschungsprogramme zur Incentivierung der Produktion in Deutschland und der EU. Vor dem Hintergrund der bisher gemachten Erfahrungen und erwarteten künftigen Herausforderungen ist eine Rahmenvereinbarung notwendig, um den Bedarf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) an Leistungen für die kurzfristige und flexible Ausarbeitung oder Umsetzung von Förderprogrammen zu decken.
Der Auftragnehmer übernimmt auf Abruf des BMWi als Auftraggeber Leistungen zur Umsetzung einer Fördermaßnahme, Leistungen zur fachlich-wissenschaftlichen Begleitung einer Fördermaßnahme sowie Beratungs- und Unterstützungsleistungen gegenüber dem BMWi bei der Ausarbeitung und Weiterentwicklung von Fördermaßnahmen. Dieses inhaltliche Leistungsspektrum ist thematisch auf solche Leistungen beschränkt, die im Zusammenhang mit Fördermaßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie oder der Bekämpfung oder Verhütung möglicher künftiger Pandemien (allgemeine Pandemievorsorge) stehen. Dabei wird es sich in aller Regel um die Förderung des Auf- oder Ausbaus von Produktionskapazitäten sowie von Forschung und Entwicklung in der Pharma-, Chemie- und Maschinenbauindustrie oder anderen relevanten Industriebereichen handeln.
Geschäftssitz des Auftragnehmers
Rahmenvertragsleistungen
Der Umfang der Leistungsabrufe hängt u. a. von der Ausgestaltung der entsprechenden Fördermaßnahme bzw. dem konkreten Beratungsbedarf ab. Die im Einzelfall zu erbringenden Leistungen können daher auch nur einzelne der unten beschriebenen Leistungsmodule umfassen und werden durch den AG in dem jeweiligen Leistungsabruf spezifiziert. Die Übernahme der in den einzelnen Leistungsmodulen beschriebenen Aufgaben kann je nach umzusetzender Fördermaßnahme ebenso variieren und wird ebenfalls im jeweiligen Leistungsabruf spezifiziert. Gegenstand der Leistungsabrufe können die folgenden Leistungsmodule sein:
- Leistungsmodule zur Umsetzung einer Fördermaßnahme: Beratung, Sichtung und Bewertung von Skizzen, Prüfung und Bescheidung von Anträgen, Administrative Umsetzung bewilligter Förderungen, Administrative Begleittätigkeiten,
- Fachlich-wissenschaftliche Begleitung der Umsetzung einer Fördermaßnahme: Unterstützung der BMWi-Öffentlichkeitsarbeit, Fachliche Zuarbeiten, Veranstaltungen, Interessenvertretung des AG, Bewertung des Standes von Wissenschaft und Technik
- Beratung und Unterstützung zu Förderaktivitäten: Kurzgutachten zu Bedarfsschätzungen, Unterstützung bei der Ausarbeitung von Fördermaßnahmen, Allgemeine rechtliche Beratung
Grundleistung "Verbindungsbüro":
Unabhängig von den nur nach Bedarf und auf Abruf zu erbringenden Leistungen stellt der AN für die gesamte Dauer der Rahmenvereinbarung eine in Vollzeit beschäftigte Person ausschließlich für die übergreifende Durchführung der Rahmenvereinbarung ab („Verbindungsbüro“). Das Verbindungsbüro ist werktäglich von 09:00 bis 17:00 Uhr per E-Mail und telefonisch erreichbar und
- berät den AG zu strategischen Themen, die die Ausführung mehrerer Leistungsabrufe oder die Durchführung der gesamten Rahmenvereinbarung betreffen;
- berät und unterstützt den AG bei der Vorbereitung von Leistungsabrufen;
- koordiniert die aus der Rahmenvereinbarung abgerufenen Leistungen und stellt insbesondere die vertrags- und fristgemäße Ausführung von Leistungsabrufen sicher;
- berichtet regelmäßig jeweils zu den einzelnen Leistungsabrufen über Arbeitsfortschritte und ggf. bestehende oder sich abzeichnende Probleme;
- unterstützt im Rahmen seiner personellen Kapazität die Ausführung einzelner Leistungsabrufe, um einen möglichst zeitnahen Beginn der Auftragsausführung auf qualitativ hohem Niveau auch dann zu gewährleisten, wenn die zur Ausführung eines Leistungsabrufs notwendigen personellen Kapazitäten aufgrund der Kurzfristigkeit oder der Gleichzeitigkeit mehrerer Leistungsabrufe nicht umgehend zur Verfügung stehen.
Für die Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Die Grundlaufzeit beträgt 48 Monate. Es besteht die zweimalige Option der Verlängerung um jeweils 12 Monate auf bis zu 72 Monate. Der unter Ziffer II.1.5 und II.2.6 angegebene geschätzte Auftragswert ist ein Mittelwert aus der Spanne von 10 bis 43 Mio. € ohne MWSt. für die maximale Vertragslaufzeit von 72 Monaten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es wird auf Ziffer 4 der Leistungsbeschreibung verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung überschreitet gemäß § 21 Abs. 6 VgV in zulässiger Weise die Dauer von vier Jahren. Sie fällt, wie in der Beschreibung der Beschaffung dargestellt, unter die Sonderregelung für Auftragsbekanntmachungen für soziale und andere besondere Dienstleistungen nach § 65 Abs. 2 VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen die eVergabeApp, der Angebots-Assistent (AnA-Web) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Hinweis:
Bewerber/Teilnehmer müssen im Rahmen der elektronisch geführten Vergabeverfahren unter Berücksichtigung aller Sorgfaltspflichten das Zumutbare tun, um eine rechtzeitige Übermittlung von Teilnahmeanträgen und Angebotsdateien zu gewährleisten. Dazu gehört insbesondere ein ausreichender zeitlicher Puffer für typische Übermittlungsrisiken!
Bei größerem Datenumfang ist daher darauf zu achten, dass die Angebotsabgabe bzw. die Übermittlung des Teilnahmeantrages rechtzeitig begonnen wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle des BMWi zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BMWi gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BMWi dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWi geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWi.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bmwi.de