OPVA Ffm Hbf: ITK-Zentrale m. Unterzentralen, Lüftungszentrale West, Lüftungsnetz TG;Los1 Raumlufttechnik, Los2 Heizung-Kälte-Sanitär, Los3 Hochbau, Los4 Gebäudeautom., Los5 Oxyreduct, Los6 Elektro Referenznummer der Bekanntmachung: 16FEI19480
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
OPVA Ffm Hbf: ITK-Zentrale m. Unterzentralen, Lüftungszentrale West, Lüftungsnetz TG;Los1 Raumlufttechnik, Los2 Heizung-Kälte-Sanitär, Los3 Hochbau, Los4 Gebäudeautom., Los5 Oxyreduct, Los6 Elektro
OPVA Ffm Hbf: Erstellung ITK-Zentrale mit Unterzentralen sowie Lüftungszentrale West und Lüftungsnetz Tiefgarage
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
LOS 5 Oxyreductarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langenhagen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30853
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Frankfurt am Main
OPVA Ffm Hbf: Erstellung ITK-Zentrale mit Unterzentralen sowie Lüftungszentrale West und Lüftungsnetz Tiefgarage
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langenhagen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30853
Land: Deutschland
NT5: Einmal-Wartung Oxyreduktanlage
Da der AN bereits vertraglich für die Errichtung der Oxyreduktanlage beauftragt war, wird das spezielle Fachwissen auch für diese zusätzliche Leistungen benötigt.
Bei Vergabe an einen anderen AN Wiederholungsfaktoren durch anlagenspezifisches Fachwissen nicht zum Ansatz gebracht werden. Dies wäre mit erheblichen Zusatzkosten verbunden.