„Kratzschutzlack“, ECA-2021-045
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesdruckerei.de
Abschnitt II: Gegenstand
„Kratzschutzlack“, ECA-2021-045
Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Lieferung von Kratzschutzlack.
10969 Berlin
Ziel dieser Beschaffungsmaßnahme ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung eines Kratzschutzlackes für ID-Dokumente mit einer Lebens- und Nutzungsdauer von bis zu 15 Jahren.
Der geschätzte jährliche Bedarf beträgt durchschnittlich 700 kg Kratzschutzlack.
Der Vertrag läuft maximal vier Jahre.
Bei der Auswahl der Teilnahmeanträge, die für die Aufforderung zur Abgabe des Angebotes in Betracht kommen, werden nur Bewerber berücksichtigt, die für die Erfüllung der Leistung die erforderliche Eignung, d.h. Fachkunde und Leistungsfähigkeit, besitzen und nachweisen. Alle geeigneten Bewerber werden für die Angebotsphase berücksichtigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Angaben gemäß Bewerber- / Bieterselbstauskunft (z.B. zum Sitz des Unternehmens, Steuernummer und Umsatzsteuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte, Konzernstruktur);
- aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes bzw. Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung (nicht älter als 6 Monate);
- aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 GewO für das Unternehmen oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes (nicht älter als 6 Monate);
- Erklärung zu Ausschlussgründen;
- Erklärung, dass der Sitz des Unternehmens des Bewerbers / Bieters bzw. eventueller eingesetzter Unterauftragnehmer sowie sämtliche Produktionsstätten, die zur Leistungserbringung des im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens zu vergebenden Auftrag hergestellten und gelieferten Kratzschutzlacks in Frage kommen, außerhalb derjenigen Länder liegen, welche auf der sog. Staatenliste im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG und § 32 SÜG des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (kurz: BMI) geführt sind.
Angaben gemäß Bewerber- / Bieterselbstauskunft, hier u.a.
- Angaben zum Netto-Gesamtumsatz der vergangenen 3 Jahre;
- Angaben zum Netto-Umsatz hinsichtlich mit zum Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen der vergangenen 3 Jahre;
- Angaben zur Anzahl der in den vergangenen 3 Jahren jeweils durchschnittlich im gesamten Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer;
- Angaben zur Anzahl der in den vergangenen 3 Jahren jeweils durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen.
Es sind folgende Mindestumsätze hinsichtlich der Lieferung von UV-Lacke und UV-Farben aufzuweisen: mindestens 2 Tonnen pro abgeschlossenem Geschäftsjahr.
- Vorlagen von Referenzerklärungen;
- Lieferanten-Selbstauskunft zu ihrer Qualitätsfähigkeit inkl. Organigramm zu dem Qualitätsmanagementsystem am Produktionsstandort.
Referenzerklärungen (mindestens drei (3) Referenzen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren hinsichtlich erfolgreich erbrachter vergleichbarer Leistungen (Lieferleistungen von UV-Lacke und UV-Farben) jeweils unter Angabe a) des Auftraggebers der Referenz (nebst den geforderten Angaben im Dokument I.5 Referenzerklärung),
b) der Beschreibung der Leistung(en),
c) des Leistungszeitraums,
d) des ungefähren Auftragsvolumens (Umsatz oder Mengen) und e) des Leistungserbringers.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Teilnahmeanträge sind grundsätzlich ausschließlich elektronisch in Textform über das Online-Portal subreport einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden kostenfrei ausschließlich über den oben genannten Link zur Verfügung gestellt.
Für den Abruf der Unterlagen ist keine Registrierung notwendig; eine solche wird aber insbesondere im Hinblick auf die Versendung zusätzlicher Bewerberinformationen dringend empfohlen. Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung jedoch keine vollumfängliche Gewähr für eine durchgängige Benachrichtigung bei neuen Informationen bieten kann. Die Bieter werden daher gebeten, den Posteingang des Online-Portals subreport eigenständig in regelmäßigen Abständen auf etwaige Änderungen oder neue Informationen zum Vergabeverfahren zu prüfen.
Für die Abgabe eines Teilnahmeantrags ist eine Registrierung zwingend. Diese ist kostenfrei. Hilfe bei der Registrierung erhalten Sie unter der Tel.-Nr. +49 221 985 78 57 oder unter www.subreport.de.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der derzeit gültigen Fassung.
In Bezug auf die Einreichung von Nachprüfungsanträgen gilt gemäß § 160 GWB:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 (§ 134 GWB) geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.